Oberlandesgericht Düsseldorf: Anspruch eines Versicherten auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € wegen des unverschlüsselten Fehlversands medizinischer Unterlagen

Einer gesetzlich krankenversicherte Klägerin wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein Schmerzensgeld i. H. v. 2.000 € zuerkannt, da ihre Krankenkasse die von ihr erbetenen Unterlagen – ohne die E-Mail oder den Dateianhang zu verschlüsseln oder zu pseudonymisieren – versehentlich an die E-Mail-Adresse eines unbeteiligten Dritten gesandt hatte.

Das Urteil vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 16 U 275/20) ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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