
Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
- Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch?
- Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert?

Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
… und schaffen dadurch vermeidbare Probleme für viele chronisch kranke Personen. Das macht ein hessischer Bürger in einem Schreiben an die Bundesregierung deutlich: Corona-Verordnungen behindern die Arbeit von Selbsthilfegruppen… weiterlesen
Am 30.11.2020 erließ die estnische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Strafe von 100.000 Euro für drei Apothekenketten, die aufgrund des Zugangs zu ihrem persönlichen Identifikationscode die Einsichtnahme in die aktuellen Rezepte einer anderen Person ohne deren Zustimmung in der Umgebung der E-Apotheke erlaubten. In einer Information des Europäisches Datenschutzausschusses vom 08.12.2020 wird mitgeteilt, dass die Behörde „es für dringend notwendig (hielt), die Anzeige gültiger Rezepte an Dritte in E-Apothekenumgebungen auf der Grundlage persönlicher Identifikationscodes auszusetzen, da es keine rechtliche Grundlage für eine solche Anzeige gibt… Als der Anwalt der Datenschutzinspektion die E-Apotheken-Umgebungen prüfte, konnte er über das Chat-Fenster schnell auf die Rezeptinformationen anderer Personen zugreifen. Zunächst mussten sie im Chat-Fenster wählen, ob sie ihre eigenen Verschreibungsinformationen oder die Verschreibungsinformationen einer anderen Person abfragen wollten, und wenn sie den persönlichen Identifikationscode einer anderen Person eingaben, wurden die entsprechenden Informationen verfügbar. Nur eine der drei Apothekenketten hatte eine Lösung, die eine vorherige Bestätigung erforderte, ob die Person das Recht hat, die oben genannten Informationen einzusehen…“ Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Estland wird von den Befürworter*innen der Telematik-Infrastruktur seit vielen Jahren als Vorbild auch für das deutsche Gesundheitswesen benannt. Die mit der aktuellen Meldung bekannt gewordene Problematik ist nicht der erste Fall eines Datenschutz-Problems in Estland, wie hier, hier und hier an unterschiedlichen Problemstellungen deutlich wird.
Passend zur Jahreszeit wurde jetzt ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14.07.2020 (Aktenzeichen: S 30 KR 1024/20 ER) bekannt, in dem einem Versicherten verboten wurde, auf dem Foto für die eGk eine Weihnachtsmannmütze zu tragen. In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte eine Weihnachtsmannmütze tragen darf. Die Krankenkasse lehnte dies ab. Auch das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Keine elektronische Gesundheitskarte (eGk) für den Weihnachtsmann – aber für das Krümelmonster! weiterlesen
Der Arzt hatte im Jahr 2020 über mehrere Monate auf seiner persönlichen Facebook-Seite Ausschnitte aus Patientenbriefen, Befunden und sonstigen ärztlichen Aufzeichnungen/Protokollen veröffentlicht. Zu den veröffentlichten Daten zählen im Detail u.a. Patientennamen, Befunddaten, medizinische Diagnosen, Medikationsdaten, Aufnahme- und Entlassungsdaten von Krankenhäusern, Sozialversicherungsnummern von Patienten sowie die Namen der behandelnden Ärzte.
Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde, 19.10.2020
Die schwedische Datenschutzbehörde hat acht Gesundheitsdienstleister daraufhin überprüft, wie sie den Zugang des Personals zu den wichtigsten Systemen für elektronische Gesundheitsakten regeln und einschränken. Die Datenschutzbehörde hat dabei Unzulänglichkeiten aufgedeckt, die in sieben der acht Fälle mit Verwaltungsstrafen von bis zu 30 Mio. Schwedischen Kronen (SEK = 2,934 Mio. €) geahndet wurden. Schweden: Datenschutz-Aufsichtsbehörde stellt Mängel beim Umgang mit elektronischen Gesundheitsakten fest und verhängt Bußgelder weiterlesen
Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):
Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.
Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.
Die von Querdenkern vorgeschlagene Strategie, nur die Alten und Anfälligen zu isolieren, ansonsten der Pandemie freien Lauf zu lassen, ist unmenschlich und unrealistisch. Man wird die meisten Familien nicht dazu bringen, zu Weihnachten oder beim Geburtstag die Omas und Opas nur im Freien zu treffen. Das wird von diesen „Strategen“ ernsthaft vorgeschlagen und ist eine Bedingung dafür, dass ihr Vorschlag funktionieren kann. Man wird die Familien- und Gemeinschaftsbande zwischen Jung und Alt nicht so schnell und wirksam zerstören, wie es dieser Vorschlag fordert. Was dabei in Wirklichkeit herauskommt, ist das Massensterben der Verwundbaren. Die Wahrnehmung dieses Massensterbens führt zur Selbstisolierung breiter Massen, das ist auch für „die Wirtschaft“ nicht unbedingt besser, als ein Lockdown. Siehe USA. Wir brauchen die Mehrdenker-Bewegung weiterlesen
So die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) in ihrer Stellungnahme vom 17.11.2020 zur derzeit vollständigen Auslastung der Intensivbetten in der Schweiz.

Ein – vor allem für die betroffenen Patient*innen und ihre Angehörigen – bedauerlicher Zustand! Und ein Kontrastprogramm zu den aggressiv auftretenden Corona-Leugner*innen; nicht nur in der Schweiz. Corona und die Folgen – in der Schweiz: „Alle Personen… werden gebeten, sich im Rahmen einer Patientenverfügung Gedanken dazu zu machen, ob sie im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen erhalten möchten oder nicht.“ weiterlesen