Archiv der Kategorie: Telematik-Infrastruktur

Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Lobby-Gruppen, Unternehmen und Teile der CDU-CSU fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Der Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetzes (PDSG) wird derzeit im Bundestag beraten. Am 27.05.2020 war die parlamentarische Anhörung von Verbänden und Sachverständigen.

Zum Thema Nutzung von Behandlungs- und Gesundheitsdaten durch Privatunternehmen haben sich diverse Lobby-Verbände zu Wort gemeldet, denen die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erweiterten Zugriffsrechte auf die Daten der 70 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland nicht ausreichen. Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Lobby-Gruppen, Unternehmen und Teile der CDU-CSU fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Gesellschaft für Informatik: Grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitale-Versorgung-Gesetz

Mit dem Referentenentwurf zur Neufassung der Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll Details zum 2019 verab­schiedeten Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) regeln, so auch die Weitergabe von Gesundheits- und Behandlungsdaten der Versicherten zu Forschungszwecken.

In einer Stellungnahme kritisiert der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) die vorgesehene zentrale Datensammlung sämtlicher gesetzlich Versicherter ohne Widerspruchsmöglichkeit. Gesellschaft für Informatik: Grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Digitale-Versorgung-Gesetz weiterlesen

Petition „Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten“ – öffentliche Anhörung am 15. Juni im Bundestag

Im September 2019 veröffentlichte eine Gruppe von bayrischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen eine Petition an den Bundestag mit der Forderung Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten / Anschluss von Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) nur auf freiwilliger Basis“. Sie wurde auf Papier und online von mehr als 64.000 Menschen unterzeichnet. Dies war Voraussetzung dafür, dass diese Petition im entsprechenden Ausschuss des Bundestags öffentlich beraten wird.

Am Montag, 15.06.2020 wird die öffentliche Anhörung stattfinden. Dr. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aus München und Mitbegründer der Initiative Freiheit für 1 Prozent wird für die Initiator*innen der Petition an der Sitzung des Petitionsausschusses teilnehmen. Im Internet wird die Sitzung auf www.bundestag.de (für mobile Geräte unter m.bundestag.de) sowie im Parlamentsfernsehen live übertragen; die Aufzeichnung wird auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt. Petition „Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten“ – öffentliche Anhörung am 15. Juni im Bundestag weiterlesen

Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht

Der Gesetzgeber maßt sich an, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.“ So fasst Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft und Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! ihre Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zusammen.

In einer umfangreichen Stellungnahme vom 31.05.2020 stellt Frau Dr. Lüder eingangs fest: Die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen ist entgegen vieler anderslautender Behauptungen weit vorangeschritten. Nahezu alle Arztpraxen und Kliniken arbeiten mit digitalen Geräten und Akten. Auch ohne staatlichen Zwang hat sich das moderne Arbeiten zum Nutzen des Workflows und der Effizienz von Praxen und Kliniken durchgesetzt – immer orientiert am Nutzen für die Patientenbehandlung.“ Sie kritisiert die Gesetzgebungsflut von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Während der Corona-Krise werden im Eilverfahren neue Gesetze durchgepeitscht, bei denen der konkrete Patientennutzen, die Anwenderfreundlichkeit und die Gewährung der informationellen Selbstbestimmung hinten herunterfallen. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (April 2020) wurde darauf verzichtet, die künftigen Gesundheits-Apps vor Einführung unabhängig daraufhin zu prüfen, ob sie einen medizinischen Nutzen bringen. Im Vordergund stand eher, der IT-Industrie schnell Absatzchancen zu ermöglichen.“ Spahns Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) – eine Kritik aus ärztlicher Sicht weiterlesen

Telematik-Infrastruktur: Die gematik im „Lockdown“

 

Der Versichertenstammdatendienst ist aktuell in Teilen gestört.“ Diese Meldung ziert seit einigen Tagen die Homepage der gematik. In zwei Pressemitteilungen vom 28.05.2020 und 29.05.2020 wird die Misere umfangreich beschrieben, ohne eine schnelle Lösung des Problems anbieten zu können. Telematik-Infrastruktur: Die gematik im „Lockdown“ weiterlesen

CoronaApp: Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Wie steht es um die Freiwilligkeit bei der Nutzung der App?

Zwei Fragen, denen Roland Schäfer nachgeht, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig. Er legt die Regelungen und Kriterien der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seiner Bewertung zu Grunde.

Im Beitrag Das Märchen von der Freiwilligkeit erläutert der Autor,

Im Beitrag Wer trägt die Verantwortung für den Datenschutz bei der sogenannten Corona-App?geht der Autos der Frage nach, welcher der vielen „Köche“ bei der Erstellung der CoronaApp letztendlich der Verantwortliche i. S. d. Art. 24 ff DSGVO für die Verarbeitung der bei der App-Nutzung anfallenden personenbezogenen Daten ist. Hier stellt er ähnliche Formen organisierter Verantwortungslosigkeit fest, wie sie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bereits wiederholt im Bereich der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen festgestellt haben.

„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz),  das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden u. a. neue zentrale Datensammlungen von Gesundheits- und Behandlungsdaten geschaffen. In einer Stellungnahme der Digitale Gesellschaft e. V. wird dazu kritisch festgestellt, dass damit ein „Profiling mit Gesundheitsdaten durch die Krankenkassensowie eine Zentralisierung von Gesundheitsdatenermöglicht wird. Die Digitale Gesellschaft erklärt dazu: Explizites Ziel des Gesetzes ist es, eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, da die ‚Sozialdaten der Krankenkassen‘ als ‚eine wertvolle Datenquelle‘ betrachtet werden. Da die Daten bisher zu wenig genutzt würden, soll der Zugang erleichtert werden, ‚um eine breite wissenschaftliche Nutzung unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zu ermöglichen‘. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fungiert als Datensammelstelle aller Daten aus den Krankenkassen. Dieser gibt die Daten an ein Forschungsdatenzentrum weiter. Die Daten sollen selbstverständlich auch zur Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV dienen. Vorgesehen ist eine Pseudonymisierung der Daten. Dass weder Pseudonymisierung noch Anonymisierung in Zeiten von big data dazu führen, dass die Daten nicht wieder zur Identifikation einzelner Patienten und Patientinnen genutzt werden können, hat eine wissenschaftliche Untersuchung gerade (noch einmal) gezeigt.“

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug. Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Die Verbände, die die oben auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Über diese Stellungnahme wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.05.2020 beraten und entscheiden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats äußert zu mehreren Punkten insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken: Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert Verbesserungen beim Datenschutz weiterlesen

MEDI GENO Deutschland fordert: Bundesgesundheitsminister Spahn soll Honorarabzüge bei fehlender TI-Anbindung aussetzen

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, die im SGB V geregelten Honorarabzüge bei fehlender Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zu überdenken und auszusetzen.

Die offenen Fragen zur Datensicherheit sind immer noch nicht vom Tisch und auch die rund 50.000 Praxen ohne TI-Anschluss kämpfen gegen das Coronavirus. Auch diese Praxen müssen meist ohne ausreichende Schutzkleidung tagtäglich Patientinnen und Patienten versorgen. Am Ende wird ihnen als Dank das Honorar um 2,5 % gekürzt, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. In einer Zeit, in der die Ärzt*innen und die anderen Beschäftigten in den Praxen wegen immer noch fehlender Schutzausrüstung tagtäglich die eigene Gesundheit riskierten, um die ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu sichern, sei eine Strafzahlung aus rein administrativen Gründen ein fatales Signal mangelnder Wertschätzung. „Stattdessen wäre es ein positives Signal des Ministers, in dieser schwierigen Zeit die Praxen mit Bürokratiegesetzen und deren Folgen nicht abzustrafen“, so der MEDI GENO-Chef.

Recht hat der Mann!

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) wurden die gesetzlichen Krankenkassen durch § 68a Abs. 5 SGB V dazu ermächtigt, versichertenbezogene Daten pseudonymisiert auszuwerten, um den Bedarf nach und mögliche Versorgungseffekte von digitalen Innovationen im Gesundheitsbereich zu evaluieren. Die §§ 303a ff. SGB V sollen die Nutzbarkeit bestimmter Gesundheitsdaten unter anderem für Forschungszwecke verbessern. Sie etablieren zu diesem Zweck ein Datentransparenzverfahren, in dem personenbezogene Daten der gesetzlich Versicherten wie Alter, Geschlecht oder Wohnort sowie bestimmte Gesundheitsdaten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle übermittelt und von diesem anschließend an ein noch einzurichtendes Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Dieser Vorgang wird von einem Pseudonymisierungsverfahren begleitet, wobei die Pseudonyme kassenübergreifend eindeutig einem bestimmten Versicherten zugeordnet werden. Das Forschungsdatenzentrum stellt den Nutzungsberechtigten auf Antrag die Datensätze grundsätzlich aggregiert und anonymisiert, gegebenenfalls aber auch pseudonymisiert oder in kleinen Fallzahlen zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigten dürfen diese Daten unter anderem für die medizinische Forschung sowie für Planung, Analyse und Evaluation der Gesundheitsversorgung, aber auch zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse und für Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung nutzen.

Ein gesetzlich versicherter Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet, stellte einen Eilantrag auf Aussetzung dieser Regelungen, da er fürchtet, trotz Pseudo- oder Anonymisierung aus den Datensätzen reidentifiziert werden zu können. Darüber hinaus trug er in seinem Antrag vor, er habe Bedenken bezüglich der IT-Sicherheit der Daten der gesetzlich Versicherten.

Mit Beschluss vom 19.03.2020 (Aktenzeichen: 1 BvQ 1/20) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag abgelehnt. Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab weiterlesen