Schlagwort-Archive: Patientenrechte

EPA-opt-out: Da geht noch was!

Die Zeitschrift Focus meldet in ihrer Ausgabe 2/2025:

  • Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärt, dass bisher je nach Kasse zwischen 0,7 und 5,8 % der Mitglieder den opt-out-Joker gezogen haben.
  • Der AOK Bundesverband verweist darauf, dass bislang rund zwei % der Mitglieder opt-out aus der ePA gewählt haben.

Quelle: https://www.pressreader.com/germany/focus-magazin-9BR1/20250103/281659670670157

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Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag

Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“

schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.

Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen

Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen

Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an

Quelle: Homepage der Medicum Hannover GbR

Wer die Internetseite der Medicum Hannover GbR, einer Praxis für Urologie, Allgemeine und Innere Medizin sowie Betriebsmedizin aufruft, dem wird nach wenigen Sekunden diese Nachricht angezeigt:

Informationen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, die ePA in der aktuell geplanten Form lehnen wir aus den hier genannten Gründen ausdrücklich ab!Bei Fragen zur ePA beraten wir sie gerne…“ Zur Nachahmung empfohlen: Arztpraxis in Hannover bietet ihren Patient*innen Information und Beratung zur elektronischen Patientenakte (ePA) an weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA), das Ende der ärztlichen Schweigepflicht – Vortrag und Diskussion von Dr. Andreas Meißner: Jetzt als Aufzeichnung ansehen

ePA – Das Ende der Schweigepflicht?” – Zu diesem Thema sprach Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) bei einer Veranstaltung am 04.11.2024 in Frankfurt. Ein Warnruf aus ärztlicher Praxis – der auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Patientenakte (ePA) aufmerksam macht.

Dr. Andreas Meißner

Sein Vortrag, die Fragen aus dem Publikum und die Diskussion sind jetzt als Video hier zu sehen und zu hören.

Der Frankfurter Chirurg

Dr. Bernd Hontschik

hat ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen und sich zu Wort gemeldet.


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA.

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das geht aus einem Schreiben vom 15.10. 2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor. Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme: Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern weiterlesen

Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.

Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)(überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Elektronische Patientenakte (ePA)? Danke Nein! Ein Widerspruchs-Generator hilft bei der Ablehnung weiterlesen

Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

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Das Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden! Datenschutzaufsichtsbehörden sehen Handlungsbedarf

Das geht aus einer Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11.09.2024 hervor. Sie verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.102023 (Aktenzeichen: C-307/22), mit dem sich der EuGH mit nationalem deutschen Recht im Verhältnis zur DSGVO auseinandersetzt, konkret zum Verhältnis

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Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“) – Hamburger Datenschutzbeauftragter in die Entwicklung nicht einbezogen

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) führt das von einem Tochterunternehmen entwickelte KI-Sprachmodell ARGO ein, um – im ersten Schritt – das ärztliche Personal bei der Erstellung der sogenannten Epikrise in Arztbriefen zu unterstützen. Das geht aus einer Pressemitteilung des UKE vom 20.08.2024 hervor. Ein Satz daraus lässt aufhorchen: Grundlage für die Entwicklung des Sprachmodells ist die 2009 eingeführte digitale Patient:innenakte des UKE, die mit sieben Millionen Fällen eine der größten deutschsprachigen multidimensionalen Sammlungen medizinischer Datensätze bereithält.“

Ein Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz nahm diese Mitteilung zum Anlass, bei der Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde dazu eine Anfrage zu stellen. Sie lautet im Kern: Ich habe dazu vier Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Erstellung von Arztbriefen durch KI („Künstliche Intelligenz“) – Hamburger Datenschutzbeauftragter in die Entwicklung nicht einbezogen weiterlesen