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Widerspruchslösung bei Organspende: Widerstand bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trommelt seit mehreren Wochen für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Assistiert wird ihm dabei vom SPD-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach.

Nach Informationen unterschiedlicher Medien haben Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen (außer AfD) begonnen, an einem interfraktionellen Antrag zu arbeiten, mit dem die Pläne von Spahn und Lauterbach abgewehrt werden sollen. Die Oberhessische Presse meldet am 25.10.2018: “‘Uns eint das Ziel, die Einführung einer Widerspruchslösung unbedingt zu verhindern‘, sagte einer der Initiatoren, der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger… ‚Die Widerspruchslösung ist ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht‘, betonte Pilsinger… bei der Widerspruchslösung könne nicht mehr von einer Organspende gesprochen werden. ‚Vielmehr müsste man von einer Organabgabepflicht sprechen. Einen solchen fundamentalen Paradigmenwechsel dürfen wir nicht zulassen‘, mahnte Pilsinger, der Mediziner ist. Er fügte hinzu, es könne nicht sein, dass ein ‚Nichts-Sagen‘ als Zustimmung gewertet wird.“ Widerspruchslösung bei Organspende: Widerstand bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag weiterlesen

Der sterbende Mensch ist kein Ersatzteil-Lager! NEIN zur “Widerspruchslösung” in Sachen Organspende!

Was Jens Spahn (CDU) angestoßen hat – mit einem Antrag im Bundestag die geltenden Regelungen zur Organspende von der Zustimmungslösung (Organspendeausweis) zur Widerspruchslösung zu verändern – wird auch von Karl Lauterbach (SPD) unterstützt. aerzteblatt.de meldet am 12.09.2018: “Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werden gemeinsam einen Gruppenantrag der Bundestagsab­geord­neten zur Widerspruchslösung bei der Organspende koordinieren. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion heute vor Journalisten in Berlin an.”

Wie vertragen sich Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der Organspende mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

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OrganspenderIn werden wider Willen?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: “Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…”

Quelle: @Karl_Lauterbach

Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als “Gesundheitsexperte der SPD” gehandelt.

Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

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