Transparency International zur Organspende: “Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz”

Am 01.04.2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft getreten.

Am gleichen Tag haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (CDU), Dr. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Petra Sitte (Linke) und weitere Abgeordnete einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem ausnahmslos alle Personen als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nachweislich erklärt. Sollte dieser Gesetzentwurf zu geltendem Recht werden, würde ein sterbender Mensch im Zweifel mit seinen noch “funktionstüchtigen” Organen zum menschlichen Ersatzteillager werden. Dies stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und gegen die Würde des Menschen dar.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat mit einer Stellungnahme vom 03.04.2019 vor einem jetzt schon möglichen Missbrauch des Patientenvertrauens im Zuge der Anwendung des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gewarnt. Ein Auszug aus der Stellungnahme:

“Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird… Im Rahmen der Gesetzesnovelle müssen Kliniken einem Dritten – dem Transplantationsbeauftragten – Zugang zu Patientinnen und Patienten und deren Unterlagen eröffnen. Das Klinikpersonal soll dabei mitwirken, dass in Zusammenarbeit mit der vom Gesetzgeber beauftragten privatrechtlichen Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) eine sehr belastende Hirntod-Diagnostik durchgeführt wird, auch wenn dazu keine ausdrückliche Zustimmung nach angemessener Aufklärung vorliegt. Der Gesetzgeber verlangt jetzt vom Klinikpersonal die Entscheidung, ob ein ihrer Obhut anvertrauter Mensch als ‘Organspender’ oder als Patient behandelt wird. Das hält Transparency Deutschland für unzumutbar.”

Das Ergebnis einer Umfrage, die die Schwenninger Krankenkasse am 18.03.2019 veröffentlicht hat, macht deutlich, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen Organspende ohne eindeutige Zustimmung, d. h. gegen die Widerspruchslösung von Spahn, Lauterbach und anderen Bundestagsabgeordneten ausspricht.

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