Der sterbende Mensch ist kein Ersatzteil-Lager! NEIN zur “Widerspruchslösung” in Sachen Organspende!

Was Jens Spahn (CDU) angestoßen hat – mit einem Antrag im Bundestag die geltenden Regelungen zur Organspende von der Zustimmungslösung (Organspendeausweis) zur Widerspruchslösung zu verändern – wird auch von Karl Lauterbach (SPD) unterstützt. aerzteblatt.de meldet am 12.09.2018: “Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werden gemeinsam einen Gruppenantrag der Bundestagsab­geord­neten zur Widerspruchslösung bei der Organspende koordinieren. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion heute vor Journalisten in Berlin an.”

Wie vertragen sich Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der Organspende mit den Maßstäben des Grundgesetzes?

Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) …

Artikel 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…”

Quelle: @faznet 26.08.2018

Der geforderte “Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden) ist ein Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…).

Schreibe einen Kommentar