Am gleichen Tag haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (CDU), Dr. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Petra Sitte (Linke) und weitere Abgeordnete einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem ausnahmslos alle Personen als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nachweislich erklärt. Sollte dieser Gesetzentwurf zu geltendem Recht werden, würde ein sterbender Mensch im Zweifel mit seinen noch „funktionstüchtigen“ Organen zum menschlichen Ersatzteillager werden. Dies stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und gegen die Würde des Menschen dar. Transparency International zur Organspende: „Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz“ weiterlesen →
Das ist Ergebnis einer Umfrage, das die Schwenninger Krankenkasse am 18.03.2019 veröffentlicht hat. In einer Pressemitteilung teilt die Krankenkasse mit:
Gut 70 Prozent aller Deutschen sind grundsätzlich bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.
Allerdings will eine Mehrheit von 56 Prozent der Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich selbst zugestimmt haben.
Eine Widerspruchsregelung, nach der jeder als Spender gilt, der eine Organspende nicht ablehnt, bekommt keine Mehrheit. Diesen Automatismus trägt nur gut jeder Dritte mit.
In der Diskussion um die Organspende hat sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Eckpunkte für eine Entscheidungsregelung verständigt. Die Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchlösung einführen will und dabei von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach unterstützt wird. Bis Ende Januar 2019 soll lt. Bericht von Zeit Online vom 18.12.2018 ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der eine andere Regelung als die von Spahn und Lauterbach anstrebt. Deren Konzept: Ein“Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden). Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…). Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die „Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) weiterlesen →
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trommelt seit mehreren Wochen für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Assistiert wird ihm dabei vom SPD-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach.
Nach Informationen unterschiedlicher Medien haben Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen (außer AfD) begonnen, an einem interfraktionellen Antrag zu arbeiten, mit dem die Pläne von Spahn und Lauterbach abgewehrt werden sollen. Die Oberhessische Presse meldet am 25.10.2018: “‘Uns eint das Ziel, die Einführung einer Widerspruchslösung unbedingt zu verhindern‘, sagte einer der Initiatoren, der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger… ‚Die Widerspruchslösung ist ein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht‘, betonte Pilsinger… bei der Widerspruchslösung könne nicht mehr von einer Organspende gesprochen werden. ‚Vielmehr müsste man von einer Organabgabepflicht sprechen. Einen solchen fundamentalen Paradigmenwechsel dürfen wir nicht zulassen‘, mahnte Pilsinger, der Mediziner ist. Er fügte hinzu, es könne nicht sein, dass ein ‚Nichts-Sagen‘ als Zustimmung gewertet wird.“Widerspruchslösung bei Organspende: Widerstand bei Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Bundestag weiterlesen →
Was Jens Spahn (CDU) angestoßen hat – mit einem Antrag im Bundestag die geltenden Regelungen zur Organspende von der Zustimmungslösung (Organspendeausweis) zur Widerspruchslösung zu verändern – wird auch von Karl Lauterbach (SPD) unterstützt. aerzteblatt.de meldet am 12.09.2018: „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach werden gemeinsam einen Gruppenantrag der Bundestagsabgeordneten zur Widerspruchslösung bei der Organspende koordinieren. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion heute vor Journalisten in Berlin an.“
Wie vertragen sich Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der Organspende mit den Maßstäben des Grundgesetzes?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: „Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…“