Schlagwort-Archive: Gesundheitsakte

“Stoppt die e-Card!” – Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 11. Dezember um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die “Stoppt die e-Card!” – Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Mittwoch den 11.12.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

  • Sowohl der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unbeirrte weiter getriebene Digitalisierungs-Hype, der einerseits weitere und verschärfte Sanktionen gegen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorsieht, die die Anbindung ihrer Praxen an die Telematik-Infrastruktur ablehnen und andererseits den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten aufweichen soll bieten ausreichend Stoff zur Diskussion.
  • Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz wurden am 26.09.2019 Regelungen getroffen, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei Empfänger*innen von meldepflichtigen Implantaten in gröbster Weise außer Kraft gesetzt.
  • Und mit dem Entwurf des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) – das am 07.11.2019 vom Bundestag beschlossen wurde – wird an mindestens drei Punkten der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten massiv gefährdet, wie die Digitale Gesellschaft e. V. in einer Stellungnahme nachgewiesen hat.

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„Stoppt die e-Card!“ – Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 22. Oktober um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die „Stoppt die e-Card!“ – Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 22.10.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

  • Sowohl der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unbeirrte weiter getriebene Digitalisierungs-Hype, der einerseits weitere und verschärfte Sanktionen gegen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorsieht, die die Anbindung ihrer Praxen an die Telematik-Infrastruktur ablehnen und andererseits den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten aufweichen soll bieten ausreichend Stoff zur Diskussion.
  • Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz wurden am 26.09.2019 Regelungen getroffen, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei Empfänger*innen von meldepflichtigen Implantaten in gröbster Weise außer Kraft gesetzt.
  • Und mit dem Entwurf des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) – das am 16.10.2019 im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde – wird an mindestens drei Punkten der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten massiv gefährdet, wie die Digitale Gesellschaft e. V. in einer Stellungnahme nachgewiesen hat.

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Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 13. August um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 13.08.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

bieten ausreichend Stoff zur Diskussion. Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 13. August um 19.00 Uhr in Frankfurt weiterlesen

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vom Bundestag am 14.03.2019 beschlossen, ist am 11.05.2019 in Kraft getreten. Eine seiner Regelungen: Es verpflichtet die Krankenkassen in § 291 SGB V “Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen”und in § 291b SGB V ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.” Auf die darin gespeicherten Daten sollen die Versicherten auch mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Für Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, war dies Anlass, sich in einem informativen Beitrag unter dem Titel Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? Elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte und elektronische Gesundheitsaktemit Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie den Risiken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auseinander zu setzen. Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen

Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel!

In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.

Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen

Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main: Einladung zum nächstes Treffen am 5. Februar um 19.00 Uhr in Frankfurt

Die Stoppt-die-e-Card Unterstützergruppe Rhein Main lädt ein zu ihrem nächsten Treffen am Dienstag den 05.02.2019 um 19.00 Uhr in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN), Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt (4. Stock – Aufzug vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von den S- und U-Bahn-Station Konstablerwache fußläufig erreichbar.

Aktuelle Themen werden u. a. sein:

Das Treffen bietet die Gelegenheit, dass sich Gegner*innen der eGk / Gematik / Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen aus der Region Rhein-Main kennenlernen, austauschen und ggf. gemeinsame Aktivitäten verabreden können. In der Gruppe arbeiten mit Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und weitere interessierte Menschen aus der Region Rhein-Main. Wer erstmals kommen möchte wird gebeten, dies über die Mailadresse kontakt [at] ddrm.de vorher anzukündigen.

Informationen zum Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e.V.(EPN) sind hier zu finden. Bitte beachten: Dies ist keine Veranstaltung des EPN. Sie findet lediglich in den Räumen des EPN statt.

Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Produkt ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Unterlagen und Daten zu ihrer Gesundheit und zur medizinischen Behandlung zu sammeln. Erbringer medizinischer Leistungen können auf Anfrage Patientendaten in die elektronische Gesundheitsakte einstellen. Auch Krankenkassen und -versicherungen können die Akte zur gezielten Ansprache ihrer Versicherten verwenden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

Auf Grund der vorstehenden Beschreibung und weil die Vivy GmbH ihren Geschäftssitz in Berlin hat ist die Vermutung naheliegend, dass es sich hier um die Vivy-Gesundheitsakte handelt. Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte weiterlesen

Schweizer IT-Sicherheitsunternehmen stellt schwerwiegende Sicherheitsmängel in elektronischer Gesundheitsakte „Vivy“ fest

Modzero, ein Schweizer Unternehmen „bietet Ihnen… detaillierte Sicherheitsanalysen als Dienstleistung an. Wir möchten Ihnen helfen, die späteren Risiken und akuten Gefahren bei der Konzeption & Entwicklung, dem Betrieb oder der Benutzung von Hard- und Software durch individuelle Analysen Ihres Produktes zu minimieren.“

In einem Beitrag vom 30.10.2018 auf der Homepage des Unternehmens werden zu Vivy u. a. folgende Feststellungen getroffen: „Modzero stellte mehrere Sicherheitslücken verschiedener Kritikalität fest… Die kritischsten Punkte waren: Informationen darüber, wer wann mit welchem Arzt Gesundheitsdaten geteilt hatte, lagen ungeschützt für jeden lesbar im Netz. Versicherte konnten durch die Informations-Lecks anhand von Name, Foto, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Versichertennummer identifiziert werden. Auch Name, Adresse und Fachrichtung des kontaktierten Arztes konnten ausgelesen werden. Unbefugte konnten über das Internet alle Dokumente, die an einen Arzt gesendet werden sollten, abfangen und entschlüsseln. Darüber hinaus fand modzero zahlreiche konzeptionelle Schwächen im Rahmen der Nutzung der RSA-Verschlüsselung und des Schlüssel-Managements. So konnten beispielsweise über trivial ausnutzbare Fehler in der Server-Anwendung die geheimen Schlüssel der Ärzte ausgelesen werden…“

Dies ist nicht die erste und einzige Kritik an der Gesundheits-App ViVy, die den Mitgliedern der Krankenkasse DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia – insgesamt 13,5 Millionen Versicherte – zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Gesundheits-App Vivy: Wie sieht es aus mit dem Datenschutz?

Mitte September wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen sollen dazukommen, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln.

Damit geht auch die erste elektronischen Gesundheitsakte nach den rechtlichen Vorgaben des § 68 SGB V in den Echtbetrieb. Zu diesen Gesundheitsakten hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am 19.07.2018 in einem Schreiben festgestellt: „Das Zurverfügungstellen einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA) ist keine gesetzliche Aufgabe der Sozialleistungsträger im Sinne des Sozialgesetzbuches. Die Krankenkassen haben gemäß § 68 SGB V lediglich die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu einer persönlichen eGA ihrer Versicherten zu leisten. Es handelt sich bei den eGA-Lösungen um ein privates Angebot von Dritten, die weder Sozialdaten im Sinne des § 67 Abs. 1 SGB X verarbeiten noch das Sozialgeheimnis gemäß § 35 SGB I beachten müssen.“

Nicht nur deshalb ist die Frage berechtigt: Wie sieht es aus mit dem Datenschutz bei Vivy?

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Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

In einem Statement des SBK-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hans Unterhuber vom 03.09.2018 werden in besonders perfiden Art   (und vermutlich wider besseren Wissens) Halbwahrheiten zu den geltenden Regelungen im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten  verbreitet. Dr. Hans Unterhuber schreibt: „Die EU-DSGVO gilt inzwischen seit rund 100 Tagen. Und auch nach dieser Zeit sind die Regelungen nicht unumstritten – aber sie haben ein Gutes geschafft: In ihnen wird der Grundsatz deutlich, dass zuvorderst der Dateninhaber über seine Daten bestimmt. Und niemand anderes. Für das Gesundheitswesen heißt das, dass der Versicherte bzw. Patient festlegen kann, wer seine Daten sehen darf und was derjenige damit machen kann. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einem mündigen, selbstbestimmten Patienten. Deshalb ist es umso alarmierender, was gerade passiert. Ein Referentenentwurf zum 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz geht nun in die parlamentarische Abstimmung, in dem diese Errungenschaft mit einem Federstrich wieder gekappt wird. Der Versicherte darf, sofern diese Regelung verabschiedet wird, nicht selbst bestimmen, wer seine Daten sehen und nutzen darf. Er darf eine Einwilligung nur in den Fällen erteilen, in denen der Gesetzgeber es ausdrücklich erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt dem Versicherten also künftig vor, wo er seine Datenhoheit ausleben darf und wo nicht. Das halten wir für eine Bevormundung unserer Versicherten…“

Ein Blick in die DSGVO macht deutlich: Herr Dr. Unterhuber kann nicht lesen – oder er verdreht die Tatsachen: Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) verbreitet Halbwahrheiten im Bezug auf den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen