Schlagwort-Archive: ePA

Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out

Seit 01.01.2021 gibt es sie: Die elektronische Patientenakte (ePA). Ihre zentrale Rechtsgrundlage ist § 341 SGB V. in Absatz 1 wird als Maxime festgestellt: Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig. Mit ihr sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.“

Nach eineinhalb Jahren ist festzustellen: Gerade einmal rund 517.476 Menschen in Deutschland (= 0,7 % aller gesetzlich Krankenversicherten) am 27.07.2022 eine ePA beantragt, wie die gematik in einer Veröffentlichung auf ihrer Homepage mitteilt:

Unzufriedenheit mit diesem Zustand prägt seit längerem die Riege derjenigen, die gerne Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten erlangen möchten. Ein Beispiel: Opt-out statt – wie bisher – opt in? Bertelsmann-Stiftung legt Rechtsgutachten zur elektronischen Patientenakte vor und fordert opt-out weiterlesen

Offener Brief an Minister Lauterbach: Stoppen Sie die Telematik-Infrastruktur, sie ist teuer, aufwändig, störanfällig, kaum Nutzen bringend und geht an Bedürfnissen von Ärzt*innen und Patient*innen vorbei

Das ist die Kernaussage eines offenen Briefs, den das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, ein Zusammenschluß von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen aus Bayern am 11.05.2022 an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerichtet hat.

Im Schreiben an den Minister wird eingangs erklärt: „… herzlichen Dank, dass Sie die Einführung des e-Rezepts gestoppt haben, weil dessen Entwicklung unausgereift ist!“, um dann festzustellen: Allerdings sollte die TI insgesamt gestoppt werden… Nötig wären gesicherte, einfach zu bedienende Verbindungen von Praxen zu Kliniken, Apotheken und Patienten. Und dies mit Freiwilligkeit und dezentraler Datenspeicherung…“

Der offene Brief wurde von mehr als 400 Personen (vorwiegend Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen) und dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. sowie der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unterzeichnet.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein

Nur wer per Opt-out widerspricht, bekommt sie nicht: So möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die elektronische Patientenakte regeln. Somit wird für jeden Bürger automatisch eine eigene, elektronische Patientenakte (ePA) angelegt – wer das nicht möchte, kann widersprechen. Damit bestärkt er die im Koalitionsvertrag aufgeführten Pläne der Ampelkoalition.“ Das meldet heise online in einem Beitrag über die Grußansprache von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beim 126. Dt. Ärztetag.

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang dautlich weniger als 1 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu: Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim 126. Dt. Ärztetag: Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte soll bald zu Ende sein weiterlesen

Erfolgsmeldungen der gematik – näher betrachtet

Seit Anfang März 2022 versucht die gematik, mit neuen Tabellen und Statistiken, ihre Bilanz aufzuhübschen. Und sie kann „Erfolge“ aufweisen. Die Zahl der an Versicherte ausgegebenen elektronischen Patientenakten (ePA) ist vom

  • 16.10.2021 = 277.812 zum
  • 15.04.2022 = 452.778

gestiegen. Fast eine halbe Million!

Quelle: gematik Erfolgsmeldungen der gematik – näher betrachtet weiterlesen

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit der Forderung nach Stopp der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen

Das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), ein Zusammenschluss von Ärzt*innen aus München und Südbayern, hat einen Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlicht, unter den es weitere Unterzeichner*innen sucht.

Bereits eingangs wird die zentrale Forderung an den Minister benannt: Der Stopp der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Und mit einem entsprechenden Appell endet der Brief: Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit der Forderung nach Stopp der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen weiterlesen

„Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“…

erklärte Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik, bereits im Februar 2020 gegenüber der Berliner Zeitung Tagesspiegel. Eine Leserin unserer Homepage wies die Redaktion vor wenigen Tagen darauf hin.

Leyck Dieken wird vom Tagesspiegel zudem mit einer weiteren Positionierung zitiert: „Es gibt ganz viele fundamentale Krankheiten, deren Ursachen noch nicht erkannt sind – geschweige denn, wie sie therapiert werden können. Durch Gesundheitsdaten können diese Zusammenhänge erst entdeckt werden.“ Allerdings funktioniere das nur mit großen Datenmengen möglichst vieler Versicherter, die dann elektronisch und mit Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden müssten.

Der Tagesspiegel schließt daraus: Leyck Dieken geht es dabei auch, aber auf keinen Fall nur um Blutwerte, Röntgenbilder und medizinische Befunde; sondern um nicht weniger als den Code des Lebens, die Genomsequenzen der Patienten.“ „Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“… weiterlesen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stoppt die Einführung der elektrischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts

Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 04.03.2022 mit. Der Bundesgesundheitsminister habe eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt. Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung Im PraxisCheck am 03.03.2022. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“ Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar. eAU und eRezept seien nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, so der Minister. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister noch offen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stoppt die Einführung der elektrischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts weiterlesen

Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen

Unter dem Titel Je mehr Kontakt mit dem Gesundheitssystem, umso offener für Digitalisierung“ veröffentlichte die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) am 20.12.2021 in einer Pressemitteilung Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen und bezahlten Umfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Danach sollen „rund drei Viertel der chronisch beziehungsweise langfristig Erkrankten (74 Prozent) und älteren Menschen ab 55 Jahren (72 Prozent)… der Auffassung“ sein, „dass der Schutz von gesundheitsbezogenen Daten so gestaltet sein muss, dass ein digitaler Austausch von Daten zwischen Ärzt*innen und weiteren Akteur*innen des Gesundheitswesens unkompliziert möglich ist.“

Tatsächlich bewegt sich auch zu Beginn des Jahres 2022 nicht nur bei der SBK die Zahl der Inhaber*innen von ePA‘s im Promillebereich: Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ein Musterbeispiel manipulativer Fragen und Bewertungen weiterlesen

Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte der Techniker Krankenkasse

Auf heise online wurde am 30.12.2021 als Vorabdruck ein Beitrag aus der Zeitschrift c‘t veröffentlicht, der auf schwerwiegende Sicherheitsmängel bei der elektronischer Patientenakte (ePA) der Techniker Krankenkasse (TK), die TK-Safe, hinweist.

Im Beitrag wird u. a. festgestellt: Ende November bekamen wir einen anonymen Tipp, dass die Android-Version 3.15.0 (Produktversion 3.1.0.13) der TK-App es über ihre Funktion TK-Safe erlauben würde, eigentlich verbotene Zip-Container in die ePA zu laden. Bei der anschließenden Prüfung gelang es uns tatsächlich, eine Zip-Datei in die ePA hoch- und wieder herunterzuladen. Eigentlich sollte die App einen solchen Upload durch eine Typ-Prüfung der Datei verhindern. Dazu kontrolliert sie aber offenbar nur dessen MIME-Typ in den Metadaten. Um dies zu umgehen, konstruierten wir einen Zip-Container ‚Röntgenbilder.zip‘, fügten die zusätzliche Endung ‚.txt‘ an und luden sie auf Google Drive hoch. Dieses stufte die Datei anhand der Dateinamensendung als MIME-Typ ‚text/plain‘ ein. Anschließend entfernten wir die .txt-Endung wieder aus dem Namen und konnten ‚Röntgenbilder.zip‘ vom Google Drive über TK-Safe als ‚Dokument ohne besondere Form‘ in die ePA hochladen… Aufgrund einer Sicherheitslücke… gelang es uns, eine verbotene Zip-Datei in die ePA hochzuladen.“ Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte der Techniker Krankenkasse weiterlesen

Fragwürdige Nutzungsbedingungen von gesetzlichen Krankenkassen für die elektronische Patientenakte (ePA)

Ein Versicherter, der Mitglied der DAK-Gesundheit ist, hat dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zur anonymisierten Veröffentlichung ein Schreiben überlassen, das er zu diesem Thema an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet hat. Das BAS hat die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

In seinem Schreiben erklärt der Versicherte: „… als Mitglied der DAK-Gesundheit habe ich erwogen, ggf. die elektronische Patientenakte (ePA) der DAK zu beantragen. Beim Blick in die Bedingungen, die ich dafür akzeptieren müsste, habe ich aber gestutzt. In den ‚Allgemeinen Nutzungsbedingungen der DAK-Gesundheit zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools (IAM)‘“ –  damit kann bei der DAK elektronische Patientenakte (ePA) beantragt werden – habe ich gelesen“: Fragwürdige Nutzungsbedingungen von gesetzlichen Krankenkassen für die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen