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Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die ePA für alle nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Politische Versprechen eingehalten?

Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“

Schweigepflicht überflüssig?

Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de

Gutachten des Bundesrechnungshofs: Ex-Gesundheitsminister Spahn und die Gematik – ein Fass ohne Boden und ohne Kontrolle

Jens Spahn (CDU) war Bundesgesundheitsminister, als der Bund 2019 durch Änderungen in § 310 SGB V  Mehrheitsgesellschafter bei der Gematik GmbH wurde. Diese Firma steuert seit Jahren die Einführung zentraler Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte (ePA), das e-Rezept und anderes mehr. Kurz darauf übernahm Markus Leyck Dieken, Geschäftspartner beim Kauf eines Hauses und „alter Kumpel aus schwerer Zeit“ (F. J. Degenhardtdie Geschäftsführung der Gematik. Gutachten des Bundesrechnungshofs: Ex-Gesundheitsminister Spahn und die Gematik – ein Fass ohne Boden und ohne Kontrolle weiterlesen

Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien…

…ist Gegenstand von zwei aktuellen, informativen und lesenswerten Beiträgen auf der Internetplattform Correctiv.org.

Im ersten Beitrag Netzwerk mit Nebenwirkungen: Jens Spahn und der Milliardär liegt der Blick auf dem „Tech-Milliardär Christian Angermayer“. Dieser hat lt. Correctiv.org zum Teil über Firmen knapp 300.000 Euro an die CDU gespendet. Er gilt als Trump-nah und soll gut mit Jens Spahn verdrahtet sein. Als Investor hat er offenbar indirekt von einem millionenschweren Covid-Arznei-Deal der Bundesregierung (sprich: des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn) profitiert.“

Und im zweiten Beitrag Medien und Medizinsoftware: Der Profiteur von Spahns Politiksteht der „CDU-nahe IT-Millionär Frank Gotthardt – der im Kontakt zu Spahn stand und dessen Firmennetzwerk stark von den gesundheitspolitischen Weichenstellungen profitierte“ im Mittelpunkt. Dieser Beitrag ist für alle, die sich kritisch mit der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und mit der Gematik auseinander gesetzt haben und es immer noch tun, von noch größerem Interesse. Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien… weiterlesen

Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 (Leipzig, 27.-30.05.2025) fordert in einem Beschluss, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. „Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.“
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Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“

Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.

Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

„Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ist ein Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht noch möglich?“ – Vortrag und Diskussion am 24. Juni in Frankfurt

Dr. Andreas Meißner, Psychiater in München, Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), Autor des Buches Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht  informiert und diskutiert in einer auch für medizinische Laien offenen Veranstaltung. Sie findet statt am Dienstag, 24.06.2025 (Beginn: 19.00 Uhr) in den Räumen der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstrasse 152, 60314 Frankfurt-Ostend. Veranstalter ist der Förderkreis Bad Nauheimer Gespräche e.V.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist in Präsenz und online möglich nach vorheriger Anmeldung über die Homepage des Veranstalters. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.

Näheres zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Flyer.

Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb

Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprach auf X: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“. Trotzdem kündigt er jetzt die allgemeine Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29.4.2025 an, obwohl gravierende Argumente dagegen sprechen.

Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club stellen fest, dass die beschriebenen Sicherheitslücken nach wie vor bestehen: „Bei den versprochenen Updates handelt es sich lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung bei einem der vielen von uns demonstrierten Angriffe.“ Außerdem fordern sie „kompromisslose Aufklärung und Transparenz, die bisher nicht stattgefunden hat.“ Unsichere elektronische Patientenakte geht in Betrieb weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza…

stellt die ZEIT in einem Beitrag vom 14.03.2025 fest und ergänzt: die einen feiern sie als geniale Idee, andere sehen darin ein absolutes No-Go“.

Der Sache trauen viele nicht, wird schon in der Überschrift des Beitrags erklärt: Nur jeder Zweite glaubt, dass seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher sind Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie Ananas auf Pizza… weiterlesen

„ePA – Aktuelle Entwicklungen“ – Informationsveranstaltung am Mi. 09.04.2025 in München

Themen:

  • „ePA – Aktuelle Entwicklungen“ (Andreas Meißner),
  • „Praktische Erfahrungen mit TI-Anwendungen“ (Karen von Mücke).

Beide Mediziner*innen sind aktiv im Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig (aber nicht nur) an Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Näheres zur Veranstaltung finden Sie hier

Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden

In seiner neuesten Kolumne in der Frankfurter Rundschau erklärt der Frankfurter Chirurg: Ob sich wie versprochen die Behandlungsabläufe in Arztpraxen und Krankenhäusern tatsächlich vereinfachen werden, wird man sehen. Nicht umstritten ist aber, dass mit der ePA Grundprobleme des Datenschutzes angesprochen werden, die beantwortet werden müssen.

  • Welche Daten kommen in diese Akte?
  • Wie kommen die Daten in die Akte?
  • Wer kann die Daten lesen?
  • Was geschieht mit diesen Daten?
  • Wo werden sie gespeichert?
  • Wer hat auf meine individuellen Daten Zugriff?
  • Wer hat auf diese immens große Datensammlung Zugriff?

Dieses Projekt braucht Vertrauen, sonst wird es nicht funktionieren. Leider haben viele Beteiligte jeden Vertrauensvorschuss komplett beschädigt, bevor die ePA überhaupt an den Start geht…“ Dr. Bernd Hontschik zur elektronischen Patientenakte: Ich rate allen, die mich fragen, dringend, sich bei der ePA alsbald abzumelden weiterlesen