Die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) sind bislang nicht vor Beschlagnahme durch Polizei und Justiz geschützt. Diese Bewertung traf der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er erklärte auf Nachfrage im Januar 2023, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen. Bislang kein Schutz der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Beschlagnahme durch Strafverfolgungsbehörden – Bundesjustizministerium erarbeitet eine Gesetzesänderung weiterlesen
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„Wir sind offline!“: Warum ein Bochumer Arzt den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) verweigert
Das ist Thema eines Beitrags in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 08.02.2026. Darin kommt der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Lothar Rudolph umfangreich zu Wort. Seine Weigerung, seine Praxis an die TI anzuschließen, begründet er gegenüber der WAZ mit der Aussage: „Der wertvollste Rohstoff, den wir Ärzte und Therapeuten in den Händen halten, ist Vertrauen. Deshalb gibt es seit über 2000 Jahren die ärztliche Schweigepflicht… Wenn ich mich aber der Telematik anschließe, dann kann ich diesen Schutz nicht mehr garantieren.“ „Wir sind offline!“: Warum ein Bochumer Arzt den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) verweigert weiterlesen
Und auf einmal waren die Daten weg: Im Rahmen einer Systemumstellung bei der AOK Bayern sind rund 6.400 elektronische Patientenakten gelöscht worden
Das berichtet der Ärztenachrichtendienst (änd) am 09.02.2026. Und im Internet-Magazin WinFuture ist zu lesen: „Für zahlreiche Kunden der AOK Bayern gibt es eine… Überraschung beim Versuch, auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Wer sich in die App der elektronischen Patientenakte (ePA) einloggen wollte oder sein Postfach prüfte, fand dort eine Benachrichtigung über die Löschung des eigenen Kontos vor. Ursache hierfür war eine geplante Systemumstellung bei der AOK… Ein Fehler… führte dazu, dass die digitalen Akten automatisch den Status ‚geschlossen‘ erhielten… Die betroffenen Nutzer erhielten eine automatische Systemnachricht, in der fälschlicherweise behauptet wurde, sie hätten die Schließung der ePA selbst veranlasst oder Widerspruch gegen die ePA eingelegt. In der Folge waren sämtliche gespeicherten Dokumente – von Arztbriefen über Befunde bis hin zu Medikationsplänen – für die Anwender nicht mehr sichtbar.“ Und auf einmal waren die Daten weg: Im Rahmen einer Systemumstellung bei der AOK Bayern sind rund 6.400 elektronische Patientenakten gelöscht worden weiterlesen
Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut?
Diesem Thema ist ein Beitrag von Dr. med Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) gewidmet. Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift NeuroTransmitter (Ausgabe November 2025 – dort ab Seite 22).
Der Verfasser stellt eingangs die Frage: „Testphase beendet, Sicherheitslücken- geschlossen, erforderliches PVS-Modul installiert, etliche Dokumente gesichtet und hochgeladen – sind alle Probleme bei der ePA jetzt gelöst?“ Um sich dann auf insgesamt mehreren Seiten gründlich, informativ und auch für Patient*innen gut verständlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut? weiterlesen
Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA
In einem Offenen Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (Bundestagsabgeortneter, SPD) hat das Bündnis ”Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ für eine patientenfreundliche, datenschutzgerechte ePA (elektronische Patientenakte) plädiert. Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA weiterlesen
Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?
Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die „ePA für alle“ nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker „verpflichtend“ eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“
Politische Versprechen eingehalten?
„Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“
Schweigepflicht überflüssig?
„Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.
Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de
Gutachten des Bundesrechnungshofs: Ex-Gesundheitsminister Spahn und die Gematik – ein Fass ohne Boden und ohne Kontrolle
Jens Spahn (CDU) war Bundesgesundheitsminister, als der Bund 2019 durch Änderungen in § 310 SGB V Mehrheitsgesellschafter bei der Gematik GmbH wurde. Diese Firma steuert seit Jahren die Einführung zentraler Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte (ePA), das e-Rezept und anderes mehr. Kurz darauf übernahm Markus Leyck Dieken, Geschäftspartner beim Kauf eines Hauses und „alter Kumpel aus schwerer Zeit“ (F. J. Degenhardt) die Geschäftsführung der Gematik. Gutachten des Bundesrechnungshofs: Ex-Gesundheitsminister Spahn und die Gematik – ein Fass ohne Boden und ohne Kontrolle weiterlesen
Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien…
…ist Gegenstand von zwei aktuellen, informativen und lesenswerten Beiträgen auf der Internetplattform Correctiv.org.
Im ersten Beitrag „Netzwerk mit Nebenwirkungen: Jens Spahn und der Milliardär“ liegt der Blick auf dem „Tech-Milliardär Christian Angermayer“. Dieser hat lt. Correctiv.org „zum Teil über Firmen knapp 300.000 Euro an die CDU gespendet. Er gilt als Trump-nah und soll gut mit Jens Spahn verdrahtet sein. Als Investor hat er offenbar indirekt von einem millionenschweren Covid-Arznei-Deal der Bundesregierung (sprich: des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn) profitiert.“
Und im zweiten Beitrag „Medien und Medizinsoftware: Der Profiteur von Spahns Politik“ steht der „CDU-nahe IT-Millionär Frank Gotthardt – der im Kontakt zu Spahn stand und dessen Firmennetzwerk stark von den gesundheitspolitischen Weichenstellungen profitierte“ im Mittelpunkt. Dieser Beitrag ist für alle, die sich kritisch mit der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und mit der Gematik auseinander gesetzt haben und es immer noch tun, von noch größerem Interesse. Das Netzwerk von Jens Spahn in Politik, Geschäftswelt und Medien… weiterlesen
Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden
Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 (Leipzig, 27.-30.05.2025) fordert in einem Beschluss, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. „Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.“
Ärztetag fordert Aufrechterhaltung des Beschlagnahmungsverbots von Patientendaten für Strafverfolgungsbehörden weiterlesen
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören auch die großen, überregional tätigen Krankenkassen.
Alle gesetzlichen Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber in § 343 Abs. 1a SGB V verpflichtet, „den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen über alle relevanten Umstände der Datenverarbeitung für die Einrichtung der elektronischen Patientenakte, über die Übermittlung von Daten in die elektronische Patientenakte und über die Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge in den verschiedenen Bestandteilen der Telematikinfrastruktur und über die für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortlichen informieren…“
Diesem Auftrag sind – von Ausnahmen abgesehen – die Krankenkassen nicht nachgekommen. Neben vielen Versicherten, der Bundesdatenschutzbeauftragten, Verbänden von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat auch die Verbraucherzentrale (vzbv) darauf aufmerksam gemacht. Doch die Krankenkassen haben ihre ungenügende Informationspolitik nicht geändert.
Susanne Remlinger, Zahnärztin in Ingolstadt und Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft e. V., hat deshalb nach der Ende April 2025 erfolgten bundesweiten Freischaltung aller elektronischen Patientenakten (ePA) ein detalliertes Beschwerdeschreiben an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gerichtet. Sie bittet darum, dass das BAS im Rahmen seiner Rechtsaufsicht tätig wird und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen ihrer gesetzlich normierten Informationsverpflichtung gegenüber ihren Versicherten nachkommen. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ignoriert Beschwerde über ungenügende Informationen der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen