Schlagwort-Archive: Elektronische Patientenakte

Hessen: Landesregierung will privaten Unternehmen erweiterte Zugänge zu Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten schaffen

Prof. Dr. Kristina Sinemus, hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, hat eine Studie „Gesundheitsdaten – Herausforderungen, Lösungsansätze und Maßnahmen des Landes Hessen“ veröffentlicht. Gemeinsam mit dem alten (und vermutlich auch neuen) hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) erklärt sie im Vorwort: „Um das volle Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu entfalten, ist es entscheidend, Gesundheitsdaten zielgerichtet und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben und zu nutzen. Denn nur so können wir medizinische Leistungen und wissenschaftliche Forschungen gezielt optimieren und den Gesundheitsstandort Hessen stärken. Des zukunftsweisenden Themas der Gesundheitsdaten hat sich die Hessische Landesregierung angenommen und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen (IGH) das vorliegende Positionspapier erarbeitet…“

Laut ihrer Selbstdarstellung ist die Initiative Gesundheitsindustrie Hessen ein Zusammenschluss der „Landesregierung mit den Unternehmen der hessischen Gesundheitsindustrie, dem Landesbezirk Hessen-Thüringen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) sowie Vertretern aus Wissenschaft und Forschung“, die das Ziel hat „zukunftsfähige Konzepte und Ideen für einen weiterhin prosperierenden Gesundheitsindustriestandort Hessen“ zu erarbeiten. Sie ist also eine Initiative, deren Ziel nicht die Gesundheits-, sondern die Wirtschaftsförderung ist. Hessen: Landesregierung will privaten Unternehmen erweiterte Zugänge zu Gesundheits-, Behandlungs- und genetischen Daten schaffen weiterlesen

Vertrauen lässt sich nicht verordnen – Offener Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Unter der Überschrift „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“ haben eine Vielzahl von Organisationen einen Offenen Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens veröffentlicht. Darin wir zu Beginn festgestellt: „Die derzeit angestrebten Prozesse, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen, weisen grundlegende Fehler auf. Sie sind intransparent und beteiligen Patient*innen unzureichend. Das Resultat: Ein digitales Gesundheitswesen, das nicht menschenzentriert gedacht ist und somit seine gesellschaftlichen Potenziale verfehlt. Das spiegelt sich auch in der technischen Umsetzung wider. Deswegen drängen wir, die unterzeichnenden Organisationen und Individuen, auf eine sachliche Auseinandersetzung, in der die gesellschaftlichen Anforderungen an ein digitales Gesundheitswesen definiert, technische Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt und Menschen in den Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses genommen werden.“

Der Offene Brief enthält 10 Prüfsteine zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und ist hier im Wortlaut nachlesbar. Vertrauen lässt sich nicht verordnen – Offener Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen

In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit

Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Am Tag zuvor hat das Europaparlament im Grundsatz den Plänen der EU-Kommission für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)“ für eine EU-weit nutzbare ePA zugestimmt (und dies auch für privat krankenversicherte Menschen).

Wer – jeweils für sich selbst – die (faktische) Zwangs-ePA verhindern will, In Brüssel und Berlin beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – und zwar EU-weit weiterlesen

EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle

Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben am 28.11.2023 für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space – EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen von EU-Bürger*innen zusammengeführt werden sollen. Der beschlossene Gesetzentwurf im Wortlaut (in Englisch) ist hier
nachlesbar. EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle weiterlesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll kein Ladenhüter bleiben.

Im Januar 2023 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung ein Impulspapier zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) [1]. Auf Basis einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung von insgesamt 1871 Personen im Alter ab 14 Jahren wurden Handlungsempfehlungen erstellt und der Politik sowie den beteiligten Berufs- und Interessengruppen an die Hand gegeben. Das Ziel dieser Befragung bestand darin, Argumente zu finden, wie man die ePA der Bevölkerung schmackhaft machen kann. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll kein Ladenhüter bleiben. weiterlesen

Psychotherapeut*innen fordern: Patient*innen müssen selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können

In einer Resolution, die vom 43. Deutscher Psychotherapeutentag am 17./18.11.2023 verabschiedet wurde, wird festgestellt: „Mit großer Sorge beobachtet die Psychotherapeutenschaft Bestrebungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke deutlich über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu setzen.“

Die Forderung lautet: Das Kernstück der Digitalisierung, die ePA, muss sich am Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringer*innen im konkreten Versorgungsablauf orientieren. Es muss bei der Etablierung von gesetzlichen Regelungen auf EU- und Bundesebene gewährleistet werden, dass Versicherte bewusst aktiv entscheiden können, ob sie eine ePA nutzen möchten und wenn ja, welche Daten darin gespeichert werden und wer diese einsehen und nutzen kann.“ Psychotherapeut*innen fordern: Patient*innen müssen selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können weiterlesen

Aberwitzig: Chef der Uniklinik Frankfurt empfiehlt als Schutz vor Hackerangriffen die zentralisierte elektronische Patientenakte

Die Auswirkungen eines Hackerangriffs Anfang Oktober an der Uniklinik Frankfurt sind riesig. Die komplette IT muss nach Angaben des Ärztlichen Direktors Jürgen Graf neu aufgesetzt werden. Eine dreistellige Zahl an IT-Fachleuten sei dabei, die Cyberattacke aufzuarbeiten, Übergangslösungen zu bauen und die Systeme neu aufzusetzen. Bis alles wieder ohne Einschränkungen läuft, werde es Monate dauern, sagte Graf nach Angaben der Hessenschau. Die reguläre Homepage ist seitdem offline, es gibt lediglich eine Seite mit Kontaktdaten zu den einzelnen Abteilungen. Derzeit würden Rechnungen zum Teil gefaxt und Verbindlichkeiten per Papier-Überweisungsträger beglichen. Auch das Telefon erlebe eine Renaissance. Es sei wie in den 80er-Jahren, erklärte Graf. Immerhin sei eine Lösung gefunden, um zumindest von einigen Rechnern mit der Außenwelt verbunden zu sein. Im Klinikum gebe es als rot definierte Computer, sie dürften nur innerhalb des Hauses benutzt werden; und nur die grün markierten Rechner dürften nach draußen kommunizieren.
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Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?!

Am 10.10.2023, wenige Tage vor ihren politischen Zerfall, hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/8798). Nahezu lyrisch die Einleitung:

  • Die Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sowohl mehr als auch weniger Selbstbestimmung für die Patient*innen bzw. Versicherten bedeuten.
  • Sie kann Prozesse vereinfachen oder auch verkomplizieren.
  • Sie kann die Datensicherheit in der Kommunikation deutlich verbessern oder auch großen Schaden anrichten…“

So weit – so allgemein! Kürzer wäre die Feststellung: Alles ist möglich!

Diesen Sätzen folgt eine – durchaus zutreffende – Beschreibung bisheriger (Fehl-)Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Um dann festzustellen: Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die opt-out-Variante muss daher durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringenden in die ePA stärken…“ Und weiter: Es muss jederzeit eine anwender*innenfreundliche und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeit für die Nutzung einer zugewiesenen ePA gegeben sein…“ Ein klares und eindeutiges NEIN! zur opt-out-Patientenakte (ePA) ist das nicht! Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?! weiterlesen

Macht es Sinn, jetzt schon eine Erklärung gegen die Zuweisung einer Zwangs-ePA gegenüber der Krankenkasse abzugeben?

Ein Arzt, der sich kritisch mit der Telematik-Infrastruktur auseinandersetzt und deshalb als Kassenarzt eine Menge Druck aushalten und Zwangszahlungen leisten muss“ hat an den Verein Patientenrechte und Datenschutz eine Anfrage gerichtet: „Was wir (in unserer Praxis) uns fragen:

  • Macht es Sinn, dass die Patienten jetzt schon eine Erklärung unterschreiben und der Kranken Kasse zukommen lassen, dass sie da nicht mitmachen?
  • Oder geht das eigentlich erst, wenn man schon mit einer ePA zwangsbeglückt worden ist?

Jan Kuhlmann, Jurist und Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr Dr. …, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Engagement. Sie schlagen vor, dass PatientInnen schon jetzt gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären, dass sie keine Elektronische Patientenakte (ePA) haben wollen.

  1. Es ist eine gute Idee für eine politische Kampagne. Man müsste den PatientInnen, die daran teilnehmen, aber sagen: Es ist nicht sicher, dass diese Erklärung von den Krankenkassen nach Inkrafttreten eines zukünftigen Gesetzes als wirksames ‚opt-out‘ zur ePA anerkannt wird.
  2. Die Krankenkassen könnten sagen, es gehörte nicht zu ihren Aufgaben, Erklärungen ihrer Mitglieder in Bezug auf zukünftige Gesetztesvorhaben zu erfassen und zu speichern. Deswegen, so deren mögliche Argumentation, brauchen sie es nicht tun und dürfen es nicht einmal, denn als Behörden dürfen sie nichts tun, was nicht zu ihren Aufgaben gehört.
  3. Wir halten es für sinnvoll, ein gemeinsames Vorgehen der verschiedenen Organisationen von Patienten- und Datenschützern zu diesem Thema herbeizuführen. In diesem Rahmen sollte Ihr Vorschlag besprochen werden.
  4. Wir möchten den Vorgang des opt-out jedenfalls automatisiert anbieten, ähnlich wie wir es mit unserem Anfrage-Generator machen (kassenauskunft.de). Solche Ideen müssen breit getragen und von vielen vorbereitet werden. Daran müssen wir alle arbeiten.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass eine gehackte elektronische Patientenakte unter Kriminellen für hunderte EUR oder Dollar gehandelt wird. Unserer Meinung nach kann eine zentral organisiere Infrastruktur für solche Patientenakten nicht sicher sein. Das zeigen zum Beispiel die berühmten „Steuer-CDs“, über die bereits vielfach Bankkonto-Daten von Schweizer Banken bekannt wurden. Bei den ePA kommt noch eine Besonderheit dazu. Sie sollen gar nicht sicher sein. Sonst könnten sie nicht für die Forschung ausgewertet werden…“

Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen

WISPA, die Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten, hat Anfang Mai 2023 eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht, mit der kurz und bündig (und richtigerweise) gefordert wird: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).“ 58.188 Menschen unterzeichneten diese Petition. Damit wurde sichergestellt, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition in einer Sitzung auseinander setzen und die Petentin, die Ärztin Dr. Simone Connearn, anhören muss. Dies ist am 09.10.2023 erfolgt. Jetzt ansehen und hören: Petition gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – Dokumentation im Bundestagsfernsehen weiterlesen