Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden

Dr. med. Bernd Hontschik ist ein Chirurg aus Frankfurt, der in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel „Dr. Hontschiks Diagnose“ Kolumnen zu Themen rund um das Gesundheitswesen veröffentlicht. In der neuesten Kolumne vom 22.07.2017 unter der Überschrift „Wunschdaten“ beschäftigt sich Dr. Hontschik zum wiederholten Male mit der elektronischen Gesundheitskarte. Ein lesenswerter Beitrag!

Einige Milliarden Euro sind schon versenkt worden, und immer noch klappt rein gar nichts. Sie sollte 2006 eingeführt werden, ein zweistelliger Millionenbetrag war dafür geplant. Elf Jahre später, drei bis vier Milliarden Euro sind inzwischen ausgegeben, verkündet das Bundesgesunheitsministerium schon wieder, dass der erste Schritt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das sogenannte ‚Versichertenstammdatenmanagment‘, erneut verschoben werden muss. Es stünden die technischen Geräte noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung…“

Wenn es nur das Geld wäre…

Dr. Hontschik beschäftigt sich auch mit dem nächsten geplanten Schritt, dem sogenannten Stammdatenmanagement. Er schreibt: „Wenn man etwas verschleiern will, muss man unverständliche Worte benutzen. Ein solches Wort ist ‚Versichertenstammdatenmanagement‘. Gemeint ist eine Online-Verbindung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Bei jedem Arzttermin wird in Zukunft überprüft, ob mit der Krankenversicherung alles in Ordnung ist. Dem Missbrauch soll vorgebeugt werden, heißt es. Jede Arztpraxis wird dadurch sozusagen zu einer Außenstelle der Krankenkasse. Die Krankenkasse weiß auf die Minute und Sekunde genau, wann wer wo in welcher Arztpraxis war…“ Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden weiterlesen

Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt?

Ja – meint jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 06.04.2017 (Aktenzeichen: OVG 12 B 7.16).

Der Sachverhalt:

In den Praxisräumen sind zwei Videokameras in Behandlungszimmern und eine im Eingangsbereich oberhalb des Anmeldetresens an einer Säule installiert. Diese ist auf den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür, einen großen Teil des Tresens, den Mitarbeiterbereich hinter dem Tresen sowie einige Stühle im Wartezimmer ausgerichtet. Die Eingangstür zu der Praxis ist oben rechts mit dem Schild „Videogesichert“ gekennzeichnet. Ferner weist ein Schild an der Säule auf die Kamera im Eingangsbereich hin. Diese überträgt eine Ansicht des von ihr erfassten Bereichs auf Bildschirme in den Behandlungszimmern. Eine Speicherung der Bilder findet nicht statt. Die von der Klägerin verwendete Netzwerkkamera ist mit Prozessoren ausgestattet, die das aufgenommene Signal digitalisieren und komprimieren und daraus ei nen digitalen Videostream erzeugen. Dieser kann über das Internet oder andere IP-Netze übertragen und in Videorecordern und Netzwerk-Videorecordern gespeichert werden. Die Kamera kann auch selbst die Videoströme speichern. Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt? weiterlesen

Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt

Der Bertelsmann-Konzern ist durch seine Firma „Arvato Systems“ am Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt. Nun haben Beschäftigte der Bertelsmann Stiftung einen Prototypen für eine elektronische Patientenakte entwickelt.

Ihre Wunsch-Version der elektronischen Patientenakte verspricht einen „Funktionsumfang: Plattform für digitale Prozessinnovationen“. Wie die Autoren weiter erläutern, soll der Prototyp „Systemakteuren ein erstrebenswertes Zukunftsszenario aufzeigen und sie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen motivieren.“ Die angepeilten „Akteure“ sind also der Gesetzgeber, die Gematik und ihre Gesellschafter, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und vielleicht noch die mit der Umsetzung der Telematikinfrastruktur befassten Unternehmen. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw. sind hingegen nur über ihre Spitzenverbände an der Festlegung der Rahmenbedingungen beteiligt – die Patienten überhaupt nicht. Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt weiterlesen

Kassenärzte in Niedersachsen fürchten Diebstahl von Patientendaten

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben auf ihrer Klausurtagung am 17./18.06.2017 die strikte Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der neuen Telematikinfrastruktur im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gefordert. Die Mitglieder des Niedersächsischen Ärzteparlaments sehen die Gefahr, dass der Datenschutz durch die aufgezwungene Nutzung der Telematikinfrastruktur verletzt werden könnte. Sie fordern daher, dass das juristische Risiko bei den Anbietern der neuen Telematikinfrastruktur und nicht beim Kassenarzt liegt.

 

Da Patientendaten künftig nicht mehr allein beim behandelnden Arzt zur Verfügung stehen, sondern auf der eGK und auch teilweise auf zentralen Servern gespeichert werden, haben die Delegierten der niedersächsischen Kassenärzte gefordert, dass der gegenwärtig vorhandene Standard bei Datenschutz und Patientenrechten auch unter den veränderten technischen Bedingungen gewährleistet werden muss. Ein Patient darf weder rechtlich noch faktisch gezwungen sein, überall im Gesundheitsbereich seine Krankheitsdaten pauschal zu offenbaren. Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss weiterhin möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung der KVN

Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz

Am 31.05.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier unter dem Titel Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. In neun Punkten hat Ministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammengefasst, was auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) nicht müde werden zu verkünden:
  • Das Gesundheitswesen (von Merkel, Gröhe und Zypries „Gesundheitswirtschaft“ genannt) ist zu einem wesentlichen Faktor der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland geworden. 
  • Bei 82,2 Mio. Menschen in Deutschland, davon 70,9 Mio. in gesetzlichen Krankenkassen, bei 2,8 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen und bei Ausgaben der GKV im Jahr 2016 in Höhe von 220,6 Mrd. Euro sei das Gesundheitswesen sowohl ein maßgeblicher Kostenfaktor als auch ein wichtiger „Markt“ für eine Vielzahl wirtschaftlicher Eigeninteressen.
  • Kosten zu senken, zugleich aber auch Möglichkeiten zur Generierung von privatwirtschaftlichen Gewinnen zu eröffnen und zu erweitern, nütze der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft und den Versicherten.
  • Die im Zuge der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche – damit auch im Gesundheitswesen – anfallenden zunehmenden Mengen an Daten sollen einer wirtschaftlichen Verfügbarkeit und Nutzung zugeführt werden,
Auf diesem Altar sollen nach der erklärten Absicht von Merkel, Gröhe und jetzt auch Zypries Patientenrechte und Datenschutz geopfert werden. Dies  wird mit kritischem Blick auf die 9 Punkte des Eckpunktepapiers Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft deutlich:

Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz weiterlesen

Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat sich in einer umfangreichen Recherche mit der Tätigkeit der DKMS gGmbH (DKMS – Deutsche Knochenmarkspenderdatei) unter den Blickwinkeln Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auseinander gesetzt.

In dem lesenswerten Beitrag wird festgestellt: Die DKMS… hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen bezüglich ihres jeweils individuellen Knochenmark-Typs zu erfassen und diese Daten zu speichern, um mit Hilfe dieser Datenbank von Blutkrebs betroffenen Menschen zu helfen, indem ein möglichst passender Spender von Knochenmark ermittelt werden kann. Soweit ein unumstritten gutes Ziel… Doch wie steht es mit dem Schutz dieser umfangreichen sensiblen persönlichen Daten… Wie geht die DKMS mit diesen Daten um, an wen werden diese Daten weitergereicht… Wir haben bei der DKMS nachgefragt und recherchiert und kommen zu einem Ergebnis, das auf uns eher beunruhigend wirkt…“

Im Beitrag von freiheitsfoo werden u. a. folgende Themen untersucht und bewertet:

  • Erfasste Daten
  • Datenspeicherung und -verarbeitung
  • Reguläre Weitergabe von Daten an Dritte
  • Datenschutz bei der DKMS

Dabei werden datenschutzrechtlich fragwürdige Praktiken der DKMS deutlich. Im Einzelnen: Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung weiterlesen

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Unter diesem Titel hat das ZDF-Magazin frontal21 am 23.05.2017 einen sehenswerten Beitrag (8 Min.)gesendet. Darin kommen prominente KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu Wort, darunter

  • Christoph Kranich, Verbraucherzentrale Hamburg;
  • Dr. Silke Lüder, Allgemeinmedizinerin, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! und
  • André Zilch, IT-Sicherheitsexperte.

Im Beitrag schildern zudem zwei Redakteurinnen des ZDF-Magazin frontal21, wie sie – allein durch einen Anruf bei der Techniker Krankenkasse und ohne weitere Prüfung der telefonisch vorgetragenen Sachverhalte – per Brief von der TK eine eGk auf den Namen der jeweils anderen Person erhielten.

Der Beitrag ist noch bis 23.05.2018 im Internet verfügbar.

Datenschützer: Mehr Geld für die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ fordert, dass die Krankenkassen den Versichertenvertretern in ihren Verwaltungsräten finanzielle Mittel für ihre Weiterbildung und fachliche Beratung zur Verfügung stellen. Gewerkschaften und Datenschutzbeauftragte könnten und würden entsprechende Weiterbildungs-Maßnahmen anbieten, wenn sie finanziert werden. Dies könnten die Krankenkassen selbst veranlassen, indem sie ihre Satzungen entsprechend angepassen. Optimal wäre eine einheitliche Regelung durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB IV). 
Vereinsvorstand Jan Kuhlmann: „Für Betriebsräte ist längst selbstverständlich, dass der Arbeitgeber ihnen Seminare zur Weiterbildung und bei Bedarf auch unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung stellt. Deswegen bieten Gewerkschaften und andere Träger entsprechende Fortbildungen an. Die Vertreter in den Verwaltungsräten der Sozialversicherung tragen Verantwortung für die Kontrolle von Budgets in Milliardenhöhe. Sie bekommen nur Sitzungsgelder von ein paar hundert EUR pro Jahr, ohne unabhängige fachliche Beratung. Selbstverständlich müssen die Vertreter, genau wie Betriebsräte, selbst aussuchen dürfen, wer sie schult und berät, damit sie unabhängig kontrollieren können. Ohne Geld gibt es jedoch keine qualifizierte Beratung.“
Für den Verein ist das ein Ergebnis aus einer Umfrage zu Datenschutz-Fragen, die er unter den Kandidaten zu Sozialwahlen durchgeführt hat. „Die meisten Antworten hatten ein geringes fachliches Niveau. Vielfach wurde einfach abgeschrieben, was die Krankenkassen sagen. Es war ein trauriges Bild.“ Hier müsse sich dringend etwas ändern, so der Verein,sonst machen die Krankenkassen Politik für die Eigeninteressen ihrer Vorstände statt für ihre Mitglieder.“

Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! hat am 14.5.2017 zu den Ransomware-Angriffen, die Krankenhäuser in Großbritannien, die Deutsche Bahn AG und weitere deutsche und ausländische Banken, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erleiden mussten, Stellung genommen. Unter der ÜberschriftCyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen stellt sie in ihrem Beitrag fest:

„Sie zeigen die Verletzlichkeit der Medizin. Sie zeigen, dass es bei bei der Kritik an dem Datenschutz nie um dem abstrakten Schutz von Daten geht, sondern um den Schutz von Menschen. Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Kliniken und Arztpraxen ständig zu, auch wenn sie nicht in jedem Fall Teil der medialen Aufmerksamkeit sind. Medizindaten sind auf der ganzen Welt zunehmend ein Geschäftsfeld, in jeder Hinsicht. Trotzdem nimmt der ‚E-Health‘ – Hype täglich zu. Politik, Gesundheitsindustrie und IT- Konzerne warten auf satte Gewinne. Das Großprojekt ‚Elektronische Gesundheitskarte‘ soll das Kernstück für eine zentrale Datenhaltung aller Krankheitsdaten werden. Die Elektronische Patientenakte, so kürzlich Gesundheitsminister Gröhe, sei die ‚Königsanwendung‘. Bei der augenblicklichen Entwicklung kann man sicher sein, die E-Akten werden künftig in der Cloud gespeichert. Gleichzeitig sorgen die politischen Institutionen in Deutschland nicht dafür, dass es einen strukturellen Schutz der Krankheitsdaten tatsächlich gibt. Jeder neue Cyberangriff oder Datenschutzskandal bestätigt uns in unserer Forderung nach einer gesicherten dezentralen modernen Punkt-zu-Punkt Kommunikation in der Medizin unter höchsten Datenschutzstandards. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung erhalten bleiben. Das staatliche Mammutprojekt eGK hat bisher nur Milliarden verschlungen, aber erfüllt u. E. die notwendigen Ansprüche in keiner Weise.“

Der jetzige massive Angriff auf Datennetze in Krankenhäusern, Banken, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungenist nicht der erste seiner Art: Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen weiterlesen

Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!

Das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN), ein Zusammenschluss von  25 zivilgesellschaftlichen und bürgerrechtlichen Organisationen, hat in einer Stellungnahme vom 25.04.2017 auf ein Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, mit dem in größter Eile noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitert werden sollen. Der Entwurfs des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ soll aller Voraussicht nach schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden.

Das GeN stellt fest: „Sicherheitspolitiker_innen drängen derzeit darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesreform zu verabschieden, die die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitern soll. Den Strafverfolgungsbehörden soll erlaubt werden, DNA auf Marker für Haut-, Haar- oder Augenfarbe zu untersuchen, so die Eingabe aus dem Bundesrat.Bei Massengentests soll die Polizei Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in ziehen dürfen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Und Bayern fordert zudem, auch die Analyse ‚biogeographischer Herkunftsmarker‘ zu legalisieren.“

Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: „Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“ Weiterhin erklärte sie, infolge der technisch fragwürdigen Analyse körperlicher Merkmale und Herkunftsmarker könnten diskriminierte Gruppen Opfer von Hetzkampagnen werden. Die Organisationen protestieren gegen diese geplanten Erweiterungen und fordern die Verantwortlichen auf, von den Plänen Abstand zu nehmen.

 

 

Patientenrechte und Datenschutz e.V.