Schlagwort-Archive: Bundesdatenschutzgesetz

Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten

Wer wissen will, was genau mit seinen Daten bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung passiert, hat schlechte Karten: Das zeigt ein Praxistest des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. Selbst wenn Nutzer von ihrem Recht auf Auskunft (§ 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) Gebrauch machen und aktiv beim Anbieter nachfragen, erhalten sie zumeist nur unzureichende Informationen. Lediglich drei von zwölf Anbietern schickten eine aus Sicht der Marktwächter-Experten angemessene Antwort darüber, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergegeben werden. Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten weiterlesen

Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt?

Ja – meint jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 06.04.2017 (Aktenzeichen: OVG 12 B 7.16).

Der Sachverhalt:

In den Praxisräumen sind zwei Videokameras in Behandlungszimmern und eine im Eingangsbereich oberhalb des Anmeldetresens an einer Säule installiert. Diese ist auf den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür, einen großen Teil des Tresens, den Mitarbeiterbereich hinter dem Tresen sowie einige Stühle im Wartezimmer ausgerichtet. Die Eingangstür zu der Praxis ist oben rechts mit dem Schild „Videogesichert“ gekennzeichnet. Ferner weist ein Schild an der Säule auf die Kamera im Eingangsbereich hin. Diese überträgt eine Ansicht des von ihr erfassten Bereichs auf Bildschirme in den Behandlungszimmern. Eine Speicherung der Bilder findet nicht statt. Die von der Klägerin verwendete Netzwerkkamera ist mit Prozessoren ausgestattet, die das aufgenommene Signal digitalisieren und komprimieren und daraus ei nen digitalen Videostream erzeugen. Dieser kann über das Internet oder andere IP-Netze übertragen und in Videorecordern und Netzwerk-Videorecordern gespeichert werden. Die Kamera kann auch selbst die Videoströme speichern. Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt? weiterlesen

Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz: Sollen „Berufsgeheimnisträger“ (ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenhäuser) künftig außerhalb der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben?

Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, hat in einem Beitrag vom 27.03.2017 über die Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) informiert. Mit diesem Regelwerk soll das Bundesdatenschutzgesetz an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Schaar informiert über eine geplante Neuregelung, die – so seine Bewertung – „bisher wenig Aufmerksamkeit hatte, obwohl sie von zentraler Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre ist“:

Wenn sich die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen durchsetzt, wird die Datenschutzkontrolle bei <Berufsgeheimnisträgern> drastisch eingeschränkt Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz: Sollen „Berufsgeheimnisträger“ (ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenhäuser) künftig außerhalb der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben? weiterlesen

Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ wurde von Datenschützern bereits wiederholt kritisiert, weil es Datenschutzstandards in Deutschland gegenüber dem derzeit geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch gegenüber der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  absenken würde.

Kritik völlig anderer Art kommt aus den Reihen der Pharmaindustrie. Deren Lobbyorganisation, der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), hat in einer Stellungnahme vom 06.03.2017 eine noch weitergehende Absenkung der Datenschutzstandards gefordert. In der Stellungnahme wird eingangs festgestellt: „…erkennt der vfa Änderungsbedarf in § 22 Abs.1 BDSG-neu aus Klarstellungsgründen sowie in § 27 BDSG-neu im Hinblick auf die dortige Interessenabwägung und auf das dort getroffene Rangverhältnis von Anonymisierung und Pseudonymisierung…“ (S. 3). Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz weiterlesen