Wer wissen will, was genau mit seinen Daten bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung passiert, hat schlechte Karten: Das zeigt ein Praxistest des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. Selbst wenn Nutzer von ihrem Recht auf Auskunft (§ 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) Gebrauch machen und aktiv beim Anbieter nachfragen, erhalten sie zumeist nur unzureichende Informationen. Lediglich drei von zwölf Anbietern schickten eine aus Sicht der Marktwächter-Experten angemessene Antwort darüber, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergegeben werden. Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten weiterlesen