Veranstaltungshinweis: “Die elektronische Gesundheitskarte und das geplante E-Health-Gesetz: Ist die Angst berechtigt, dass Gesundheitsdaten missbraucht werden können?”

Unter dieser Fragestellung lädt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ein zu einer Informationsveranstaltung mit Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt und IT-Entwickler aus Berlin. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 20. Februar 2015 ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bornheim, Frankfurt, Arnsburger Str. 24.

Immer wieder gibt es Beispiele dafür, dass Gesundheitsdaten nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt sind. Zuletzt Anfang Februar 2015 wurde bekannt, dass in einer Offenbacher Klinik 90 Beschäftigte unberechtigt Zugang zu der Patientenakte von Tugce Albayrak hatten und eine Datenbank der zweitgrößten Krankenversicherung in USA gehackt wurde; Daten von mehr als zehn Millionen Versicherten wurden geklaut.

Die Angst, dass zentral gesammelte und elektronisch gespeicherte Daten über Krankheiten und ihre Behandlung missbraucht werden könnten, prägt seit Jahren die Auseinandersetzung um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk).

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat Mitte Januar 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der o. a. vorsieht, dass die derzeit über 200 unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme im deutschen Gesundheitswesen mit einander vernetzt
werden, damit potentiell alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, darauf einen ungehinderten Zugriff haben. Datenschützer bewerten den Gesetzentwurf kritisch. Die ärztliche Schweigepflicht Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient werde durch die geplanten Regelungen
ausgebremst.

Zu diesen Themen wird Jan Kuhlmann informieren und diskutieren.

Jan Kuhlmann (http://kuhlsite.de/index.html) beschäftigt sich seit ca. 20 Jahren mit Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine
seiner frühesten Veröffentlichungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 1995 trägt den Titel Der Gesundheits-Chip. Vom Arztgeheimnis zum gläsernen Patienten (http://kuhlsite.de/Der_Gesundheitschip.pdf).

Siehe: http://ddrm.de/?p=3673

Umfrage “Erfahrungen mit Krankenkassen und Ärzt/inn/en ohne im Besitz einer eGk zu sein”

Seit dem 1. Januar 2015 ist es schwieriger geworden, ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt zu werden. Wir interessieren uns für die Erfahrungen von Menschen, die ohne eGK ihre Ansprüche als gesetzliche Krankenversicherte in Anspruch nehmen wollen.

Wir freuen uns, wenn sie an der Umfrage teilnehmen. Die Umfrage ist anonym.

Update: Die Umfrage für Februar ist beendet. Ab März können Sie an einer neuen Version der Umfrage mit verbessertem Fragebogen teilnehmen.

EU-Digitalkommissar greift den Datenschutz an

Auf der sogenannten Isny-Runde, zu der seit vielen Jahren der Ludwigsburger Saatgutunternehmer Helmut Aurenz namhafte Manager und Politiker einlädt, rief EU-Digitalkommisar Oettinger den Deutschen zu „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“ (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.managertreffen-in-isny-datenschutz-als-wettbewerbsnachteil.50a32619-2769-496a-b206-0e1af626091f.html).

Wir meinen, der Datenschutz ist ein Vorteil des Standorts Deutschland und stimmen Datenschützer Thilo Weichert zu, dass er „von der Politik nicht umgesetzt“ wird (http://www.deutschlandfunk.de/kongress-kiel-datenschutz-wird-von-der-politik-nicht.697.de.html?dram:article_id=295675).
Wie soll man also Aussagen der „Digital-Politiker“ Oettinger und Dobrindt bei der Isny-Runde interpretieren? Es scheint, als ob solche Forderungen allein wirtschaftliche Gründe berücksichtigen – nicht aber das legitime Interesse der Bürger, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt zu sehen.

Wir sehen das insbesondere im Hinblick auf unsere hochsensiblen Patientendaten als kritisch an, die derzeit verstärkt im Fokus der Datengoldgräber sind. Es sei in diesem Zusammenhang an die Vernetzung von Versichertendaten mit Körpertrackern erinnert, für die Medizin-Informatikerin Britta Böckmann am 12.11.2014 bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda plädierte (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Mit-Koerpertrackern-vernetzen-2454873.html). Eine weiteres Beispiel ist ein Versicherungstarif, der die Benutzung von Schrittzählern belohnt, wie er von der Generali erwogen wurde, wobei die generierten Daten kontinuierlich an die Versicherung übermittelt werden müssen (http://www.netzwelt.de/news/150032-datensammlung-generali-plant-offenbar-tarif-schrittzaehler.html).

Die so gewonnenen und verdichteten persönlichen Daten können in der Tat wirtschaftlich gewinnbringend eingesetzt werden, für den Patienten selber fällt statt eines Nutzens eher ein Schaden ab, wenn er entweder teurer oder gar nicht mehr versichert wird oder wenn er aufgrund seiner Gesundheitsbewertung einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung nicht bekommt (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sensible-gesundheitsdaten-die-vermessung-des-koerpers-13047158-p2.html). Die möglichen Folgen reichen von teuren Versicherungstarifen für Nichtnutzer der Körpertracker bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz, wenn medizinische Daten in die falschen Hände geraten.

Wir meinen: Diese Daten müssen besser geschützt werden und nicht schlechter. Der beste Datenschutz ist Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung.

Patientenrechte und Datenschutz e.V.