„Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“

Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.

Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“

Der Widerstand unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist weiter stark. Einige weitere Beispiele: „Ja – ich bleibe dabei – ein Konnektor kommt nicht in meine Praxis“ weiterlesen

Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel!

In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.

Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen

Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig

Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2019 (Aktenzeichen: 6 C 2.18) entschieden.

Der vom Gericht zu bewertende Sachverhalt: Die Klägerin ist Zahnärztin. Ihre Praxis kann durch Öffnen der Eingangstür ungehindert betreten werden; der Empfangstresen ist nicht besetzt. Die Klägerin hat oberhalb dieses Tresens eine Videokamera angebracht. Die aufgenommenen Bilder können in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die die Klägerin in Behandlungszimmern aufgestellt hat (sog. Kamera-Monitor-System). Nach einer Beschwerde eines Patienten und einer Begehung der Praxis durch Mitarbeiter*nnen der Landesdatenschutzbeauftragten wurde von dieser der Betrieb der Kameras während der Öffnungszeiten der Praxis untersagt. Die von der Zahnärztin vorgetragenen Argumente für Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit Überwachung konnten nicht überzeugen. Die Landesdatenschutzbeauftragte stellte fest, dass während der Öffnungszeiten der Praxis sowohl die Videobeobachtung der öffentlich zugänglichen Räume als auch der Behandlungszimmer unzulässig sei. Der Zahnärztin wurde Verpflichtung auferlegt, die Videokamera so auszurichten, dass der den Patient*innen und sonstigen Besucher*innen zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. Dies wurde auch von den Vorinstanzen bestätigt. Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig weiterlesen

Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln

Intimarzt.de ist ein von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigtes Modellprojekt und der bislang bundesweit einzige Online-Arzt-Dienst zur Fernbehandlung von Geschlechtskrankheiten. Konzipiert wurde das Projekt von Ärzten und Wissenschaftlern des Universitätsklinikum Heidelberg, des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen; die technische Umsetzung erfolgt durch die Smart Health Heidelberg GmbH. Intimarzt.de wirbt mit der Aussage Sie sorgen sich wegen eines intimen Problems? Bei Intimarzt.de erhalten Sie anonym, schnell und kostengünstig (24,95 €) eine Einschätzung Ihres intimen Problems durch einen deutschen Facharzt für Geschlechtskrankheiten. Dank der Handlungsempfehlung wissen Sie zudem, was Sie dagegen tun sollten.“ Intimarzt.de: Online-Ärzte mit datenschutzrechtlichen Mängeln weiterlesen

„JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens! Keine Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt*innen und Krankenkassen berät aktuell über die Aufnahme dieser Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auf Grund der politischen, ethischen und gesellschaftlichen Tragweite soll in Kürze auch eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag erfolgen.

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21.03.2019 haben 27 Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, in der sie sich gegen die Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische Abweichungen (NIPT – Nicht Invasive Pränatale Tests – aktuell vorrangig auf Trisomie 21) aussprechen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern statt der Finanzierung eines Tests zur genetischen Selektion mehr und bessere Beratungsangebote durch die Beteiligung der Behindertenselbsthilfe vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen. „JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens! Keine Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21 weiterlesen

Telematikinfrastruktur – Stichtag 31. März: Der Druck wächst – Widerstand unter Ärzt*innen ist weiter hoch

Der Druck auf die Ärzt*innen, den Konnektor zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur zu bestellen, wächst: Politik, gematik, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und IT-Industrie erinnern fast täglich an die Bestellfrist am 31. März.

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„Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt

Die Hackerangriffe im Gesundheitswesen haben sich in den letzten drei bis vier Jahren verdoppelt. Anders als andere Daten sind die medizinischen Daten unveränderlich und sehr persönlich. Sie sind sehr begehrt und können für geschäftliche, politische oder kriminelle Zwecke missbraucht werden. Die bisherigen Datenschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus, wie immer wiederkehrende Meldungen aus Deutschland und anderen Staaten belegen.

Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates  „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ helfen hier wenig weiter. Die Daten sollen reguliert der „medizinbezogene(n) Forschung und klinische(n) Praxis einerseits“ und den „gesundheitsrelevanten Angebote(n) des freien Marktes andererseits“ zur Verfügung gestellt werden („Empfehlungen...  S. 262) .

Die Veranstaltung findet statt am  Montag, 13.05.2019 ab 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstraße 50, Darmstadt „Daten(un)sicherheit in der Krankenversorgung“ – Information und Diskussion am 13. Mai in Darmstadt weiterlesen

Organspende: Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen Organspende ohne eindeutige Zustimmung aus

Das ist Ergebnis einer Umfrage, das die Schwenninger Krankenkasse am 18.03.2019 veröffentlicht hat. In einer Pressemitteilung teilt die Krankenkasse mit:

  • Gut 70 Prozent aller Deutschen sind grundsätzlich bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.
  • Allerdings will eine Mehrheit von 56 Prozent der Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich selbst zugestimmt haben.
  • Eine Widerspruchsregelung, nach der jeder als Spender gilt, der eine Organspende nicht ablehnt, bekommt keine Mehrheit. Diesen Automatismus trägt nur gut jeder Dritte mit.

Damit lehnt die Mehrheit der Bevölkerung die Pläne von Jens Spahn (Bundesgesundheitsminister – CDU) und Karl Lauterbach (Bundestagsabgeordneter – SPD) ab. Organspende: Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen Organspende ohne eindeutige Zustimmung aus weiterlesen

Immer noch neue Widerstandsnester gegen die zentrale Telematik-Infrastruktur – jetzt auch Zahnärzte in Oberbayern

Der Donaukurier meldet am 15.03.2019: Aus Sicht der Zahnärzteschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bei diesem Großprojekt aber noch viele Fragen offen. Sie befürchten eine Aufweichung der durch das Grundgesetz garantierten ärztlichen Schweigepflicht, erklärt deren Sprecher Michael Schmiz. Vor allem die Speicherung höchstpersönlicher Gesundheitsdaten auf einem zentralen Server ist mit erheblichen Risiken verbunden… Im Vorstoß Jens Spahns, Patienten den Zugriff auf ihre Daten auch via Smartphone zu ermöglichen, sieht der Obmann der Zahnärzte im Landkreis ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. ‚Patientendaten gehören in die Arztpraxis und nicht auf zentrale Server….‘ ‚Die komplette Digitalisierung aller Patientendaten nutzt weder dem Arzt oder Zahnarzt noch dem Patienten. Von diesem Milliarden-Projekt profitiert in erster Linie die IT-Industrie, die mit dem Aufbau der Infrastruktur beauftragt ist… Einer Klassifizierung der Menschen nach Gesundheitszustand ist damit Tür und Tor geöffnet… Der Hippokratische Eid verbietet es uns, sensible Patientendaten gedankenlos auf einem zentralen Server zu speichern‘, sagt Schmiz.“

Die elektronische Patientenakte – oder: „Das gläserne Behandlungszimmer“

Mit einem Beitrag unter dem Titel “Das gläserne Behandlungszimmer” hat sich Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München und Sprecher der Ärzteinitiative „Freiheit für 1 %” in der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2019 zu Wort gemeldet.

Meißner kritisiert den Entwurf des Terminservice-und Vorsorgegesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), “wonach nicht nur die Sprechstunden der Ärzte ausgeweitet werden sollen, sondern die Krankenkassen flächendeckend bis 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Die soll dann auch mit dem Smartphone zugänglich sein…”. Die elektronische Patientenakte – oder: „Das gläserne Behandlungszimmer“ weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.