Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vom Bundestag am 14.03.2019 beschlossen, ist am 11.05.2019 in Kraft getreten. Eine seiner Regelungen: Es verpflichtet die Krankenkassen in § 291 SGB V “Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen”und in § 291b SGB V “ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.” Auf die darin gespeicherten Daten sollen die Versicherten auch mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.
Für Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, war dies Anlass, sich in einem informativen Beitrag unter dem Titel „Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? Elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte und elektronische Gesundheitsakte“ mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie den Risiken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auseinander zu setzen. Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen →
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Anstalt des öffentlichen Rechts der Universitäten Kiel und Lübeck, hat die Entscheidung getroffen, gemeinsam mit der vitabook GmbH allen Patient*innen des UKSH ab sofort eine kostenfreie (?) elektronische Gesundheitsakte gem. § 68 SGB V anzubieten. In einer entsprechenden Veröffentlichung auf der Internetseite des UKSH wird sie wie folgt beworben:
Diese Frage stellt Dr. Werner Baumgärtner, Arzt aus Stuttgart und Vorstandsvorsitzender von MEDI Verbund, einem Verband, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner (ärztlichen) Mitglieder vertritt. In einem Rundschreiben vom 21.03.2019 an die Mitglieder seines Verbands stellt er unter dem Stichwort „Sicherheit„ fest: „Der Konnektor ist eine Tür in unsere Praxis-Computersysteme. Er soll die Telematikinfrastruktur schützen, weil unsere Praxen gemäß BSI-Schutzprofil als unsicher angesehen werden. Die umgekehrte Richtung wird aber vernachlässigt. Ob der Konnektor unsere Praxen gegen Angriffe aus der Telematikinfrastruktur schützt, wird von unseren Experten in Frage gestellt. Wir finden dazu keine Anforderung in den technischen Zertifizierungsvorgaben. Da ist es auch nicht hilfreich, wenn gebetsmühlenhaft von Gematik und KBV betont wird, wie sicher das alles sei. Was mich erstaunt hat und sehr beunruhigt, ist, dass es offenbar bisher keinen Penetrationstest (White Hacking) in die Telematikinfrastruktur und heraus gab. Eigentlich ist das Mindeststandard bei so einem Projekt…“Erhöhen die Gematik-Konnektoren die Unsicherheit für die Computersysteme in den Arztpraxen? weiterlesen →
Diese Überschrift trägt ein mehrseitiges Informationsblatt des Kollegennetzwerk Psychotherapie, eine kollegiale Interessengemeinschaft psychotherapeutisch tätiger Psychologen, Ärzte und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Das Informationsblatt wird von Mitgliedern des Kollegennetzwerk zur Information ihrer Patient*innen genutzt.
In mehreren Beschlüssen hat die außerordentliche Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 30.03.2019 massive Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den dadurch bedingten Veränderungen in der Telematikinfrastruktur geübt.
In einer Resolution der Vertreterversammlung zum Anschluss an die Telematik-Infrastruktur stellen „die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft in Nordrhein
in Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,
in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen,
in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“
Das Bundeskabinett hat am 03.04.2019 den Entwurf eines „Gesetzes zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD) beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dazu erklärt: „Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat bekommen hat. Wenn wir Probleme mit einem Produkt feststellen, können wir dann schnell abfragen, ob es ähnliche Fälle gibt und im Zweifelsfall Patienten warnen.“
Ziel des Registers sei es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern.
Dazu soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Registerstelle die zentrale Datensammlung übernehmen.
Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.
Die Meldung an das Register wird für die Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und für alle Menschen mit Implantaten verpflichtend vorgeschrieben.
Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates müssen rechtlich und praktisch sicherstellen, dass Gesundheitsdaten unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, verarbeitet werden: Dazu fordert sie der Europarat in seinen Ende März 2019 veröffentlichten Leitlinien dringend auf. Europarat beschließt neue Leitlinien für den Schutz von Gesundheitsdaten weiterlesen →
Diese Erklärung steht am Beginn einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus der Region Rhein-Main. Der Verfasser hat seine Stellungnahme der Redaktion dieser Homepage zur anonymisierten Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Die Stellungnahme kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.
Am Ende der Stellungnahme teilt der Verfasser mit: „Das Netzwerk sammelt auch Telematik-Verweigerer um Aktivitäten zu planen. Dort haben sich bereits mehr als 1.800 KollegInnen angemeldet…“
In Ihrem Jahresbericht 2018, veröffentlicht am 26.03.2019, widmet die Berliner Datenschutzbeauftragte den Abschnitt „6.3 Problematische Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte“ der von ihr veranlassten Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte von ViVy. Der Name der geprüften Akte bzw. des Unternehmens wird im Bericht zwar nicht benannt, der Fachöffentlichkeit ist dies aber seit Dezember 2018 bekannt.
Mitte September 2018 wurde die Gesundheits-App ViVy gestartet. Mitglieder der DAK-Gesundheit, mehrerer Innungskranken- und Betriebskrankenkassen sowie der Allianz Private Krankenversicherung und der Barmenia sollen sie kostenlos nutzen können; insgesamt 13,5 Millionen Versicherte. Weitere Krankenkassen kamen dazu, im Februar etwa die Gothaer. Bei der DAK-Gesundheit soll Vivy auch eingesetzt werden, um Bescheinigungen anzufordern oder Punkte für Bonusprogramme zu sammeln. All diesen Versicherten sei nahegelegt, vor der Entscheidung für die Nutzung von ViVy die Ergebnisse der Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragte zu lesen: Berliner Datenschutzbeauftragte prüft elektronische Gesundheitsakte von ViVy: Nach wie vor große datenschutzrechtliche Mängel! weiterlesen →