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So geht Lobbyismus: Büroleiter eines CDU-Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss wird Leiter der Hauptstadtbüros von Roche Pharma

Thomas Hugendubel war bis 31.12.2018 Büroleiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestagsbüro von Michael Hennrich (CDU).Seit 01.01.2019 ist er Leiter der Hauptstadtbüros von Roche Pharma, d. h. Berliner Cheflobbyist eines Unternehmens der Pharma-Industrie.

Was der Sache ein besonderes „Geschmäckle“ gibt: Der CDU-MdB Hennrich ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Obmann seiner Fraktion in diesem Ausschuss und Berichterstatter für die Themen Arzneimittel und Apotheken; Spezialgebiet: Arzneimittelrecht.

Der bisherige Büroleiter des CDU-MdB und jetziger Lobbyist ist also bestens vernetzt in dem Gesetzgebungsbereich, der für sein neues Unternehmen besonders interessant ist. So geht Lobbyismus: Büroleiter eines CDU-Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss wird Leiter der Hauptstadtbüros von Roche Pharma weiterlesen

„Wir brauchen – sofort! – ein Moratorium für Wahnsinnsprojekte wie die elektronische Gesundheitskarte…“

… schreibt die Journalistin Susanne Gaschke in einem Beitrag in der Welt vom 06.01.2019 unter der Überschrift Die Begriffe online und privat schließen sich aus zum Hacker-Angriff auf personenbezogene Daten von Hunderten von Politiker*innen und anderen Promis.

Dem ist (fast) nichts hinzu zu fügen!

Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion?

Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich Martin Tschirsich am 28.12.2018 auf den Chaos Communication Congress (35C3) in Leipzig in einem einstündigen Vortrag unter dem Titel „All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us“.

Tschirsich ist einer der Informatiker, die im Herbst 2018 die (Daten-)Sicherheit der elektronischen Gesundheitsakte von Vivy überprüften und schwerwiegende Mängel feststellten. In seinem Vortrag in Leipzig beschäftigt er sich mit den bisher in Deutschland verfügbaren elektronischen Gesundheits- und/oder Patientenakten unterschiedlichster Anbieter. Sichere elektronische Gesundheits- und/oder Patientenakten – Realität oder Illusion? weiterlesen

Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle – Bundesgesundheitsministerium verweigert detaillierte Auskünfte

Ein Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellte im Oktober 2018 beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle (15. SGB V-Änderungsgesetz).

Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs soll § 291 Absatz 2a SGB V ergänzt werden um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten, die ab dem 1. Dezember 2019 von den Krankenkassen ausgegeben werden, müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein; Versicherte haben ab dem 1. Dezember 2019 einen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auf die unverzügliche Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte mit einer kontaktlosen Schnittstelle.“   Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle – Bundesgesundheitsministerium verweigert detaillierte Auskünfte weiterlesen

Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Lockerungen beim Datenschutz im Gesundheitswesen

Das meldet die Welt am 23.12.2018. Sie zitiert die Staatsministerin im Bundeskanzleramt mit der Aussage: Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre… Das blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und andere lockern.“ Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Lockerungen beim Datenschutz im Gesundheitswesen weiterlesen

Psychotherapeut*innen aus dem Schwalm-Eder-Kreis (Nordhessen) rufen zu Boykott des Zwangs-Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur auf

Das berichtete die Waldeckische Landeszeitung bereits am 23.10.2018. Sie lässt zwei Psychotherapeutinnen zu Wort kommen: Hildegard Huschka gibt ihren Patienten ein klares Versprechen: Die Psychotherapeutin aus Borken will die Daten und Diagnosen aus ihrer Praxis nicht ins Netz stellen. Sie will den fürs kommende Jahr geplanten Anschluss an die Telematik-Infrastruktur boykottieren, genau wie ihre Kollegin Claudia Reimer aus Frielendorf… ‚Die Zahl derer, die Zugriff auf die Diagnosen haben werden, wird nicht zu kontrollieren sein. Noch dazu ist jedes System zu knacken‘, sagt Claudia Reimer. Genau da sieht sie auch eine weitere Gefahr: Der Gesundheitsmarkt sei ein wachsender Wirtschaftssektor, die Gefahr des Datenmissbrauchs sei viel zu groß, um ein solches Experiment zu wagen. Für sie steht fest: Psychologische Daten gehören nicht ins Netz… ‚Die Telematik bietet für die Arbeit in psychotherapeutischen Praxen keinerlei Nutzen‘, sagt Hildegard Huschka. Aus all diesen Gründen unterstützen beide Fachfrauen den Boykott vieler Praxen, die sich nicht an der Telematik beteiligen wollen. Deren Zahl ist nicht zu unterschätzen: Die psychotherapeutischen Praxen stellen zur Zeit 20 Prozent der Kassenpraxen in Deutschland dar…“

Auch DOXS eG – eine Genossenschaft aus Ärzt*innen  und Psychotherapeut*innen aus dem Raum Kassel – ruft zum Boykott der Telematik-Infrastruktur auf. In einem offenen Brief erklären sie: „Wir werden unsere Computer nicht an die Telematik-Infrastruktur anschließen.“

Die neueste Schnapsidee: „Verpflichtende Datenspenden“ bei Gesundheits- und Behandlungsdaten

Prof. Josef Hecken ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) . Er sprach sich beim Fraktions­kongress Zukunft E-Health der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12.12.2018 für eine verpflichtende Datenspende von Gesundheits- und Behandlungsdaten aus. Ärzteblatt.de zitiert Prof. Hecken in einem Beitrag vom 18.12.2018 wie folgt: „Hecken sieht vor allem bei der Versorgungsforschung große Lücken. Um diese zu verbessern, müsse darüber nachgedacht werden, ‚in bestimmten Bereichen Patienten zu verpflichten, ihre Daten zur Verfügung zu stellen’… Als Beispiel nannte er seltene Erkrankungen. Bei einer Millionen Jahrestherapiekosten erwarte er ein Feedback, ob die Therapie von Nutzen war. ‚Solidarität kann keine Einbahnstraße sein‚, so Hecken und warnte zugleich: Wenn man beim Datenschutz immer erst die Risiken überprüfe, komme die Diskussion nicht voran…“

Herrn Prof. Hecken sei ins Stammbuch geschrieben: Die neueste Schnapsidee: „Verpflichtende Datenspenden“ bei Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern

Die Krankenkassen dürfen die Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern. Wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen sie das Foto löschen, sobald sie die Versichertenkarte hergestellt haben (Az.: B 1 KR 31/17)… Bislang speicherten die Krankenkassen das Foto dauerhaft bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses, etwa um es für Ersatz- oder nachfolgende Karten zu verwenden. Ein Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) sah dadurch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagte.“ Das meldet Ärzteblatt.de am 18.12.2018. Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern weiterlesen

35. Chaos Communication Congress in Leipzig: „All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us“

Martin Tschirsich, der wesentlich an der Ausarbeitung der Studie Schwachstellen in Gesundheits-App Vivy beteiligt war, wird am 27.12.2018 in Leipzig einen Vortrag halten. In der Ankündigung seines Beitrags schreibt er: „In diesem Vortrag zeige ich an fünf konkreten Beispielen, welche fahrlässigen Entscheidungen die Online-Plattformen und Apps der Anbieter aus dem Bereich Gesundheitsakte und Telemedizin so angreifbar machen und demonstriere, wie einfach der massenhafte Zugriff auf unsere vertraulichen Gesundheitsdaten gelang. Zur Debatte steht, was angesichts dieser neuen alten Erkenntnisse zu tun ist – und was wir besser bleiben lassen.“