
Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
- Gingen hier bei den Verantwortlichen der BKK Herkules die Allmachts-Phantasien durch?
- Oder sind die Damen und Herren der BKK Herkules über die Rechtslage nicht hinreichend informiert?

Quelle: BKK Herkules (Screenshot vom 12.12.2020)
Am 30.11.2020 erließ die estnische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Strafe von 100.000 Euro für drei Apothekenketten, die aufgrund des Zugangs zu ihrem persönlichen Identifikationscode die Einsichtnahme in die aktuellen Rezepte einer anderen Person ohne deren Zustimmung in der Umgebung der E-Apotheke erlaubten. In einer Information des Europäisches Datenschutzausschusses vom 08.12.2020 wird mitgeteilt, dass die Behörde „es für dringend notwendig (hielt), die Anzeige gültiger Rezepte an Dritte in E-Apothekenumgebungen auf der Grundlage persönlicher Identifikationscodes auszusetzen, da es keine rechtliche Grundlage für eine solche Anzeige gibt… Als der Anwalt der Datenschutzinspektion die E-Apotheken-Umgebungen prüfte, konnte er über das Chat-Fenster schnell auf die Rezeptinformationen anderer Personen zugreifen. Zunächst mussten sie im Chat-Fenster wählen, ob sie ihre eigenen Verschreibungsinformationen oder die Verschreibungsinformationen einer anderen Person abfragen wollten, und wenn sie den persönlichen Identifikationscode einer anderen Person eingaben, wurden die entsprechenden Informationen verfügbar. Nur eine der drei Apothekenketten hatte eine Lösung, die eine vorherige Bestätigung erforderte, ob die Person das Recht hat, die oben genannten Informationen einzusehen…“ Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Estland wird von den Befürworter*innen der Telematik-Infrastruktur seit vielen Jahren als Vorbild auch für das deutsche Gesundheitswesen benannt. Die mit der aktuellen Meldung bekannt gewordene Problematik ist nicht der erste Fall eines Datenschutz-Problems in Estland, wie hier, hier und hier an unterschiedlichen Problemstellungen deutlich wird.
Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.
Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) aus der Feder des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) trotz mehrfach geäußerter datenschutzrechtlicher Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Prof. Ulrich Kelber beschlossen. Das PDSG enthält u. a. die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zum 01.01.2020 die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) anbieten müssen (§ 342 Abs. 1 SGB V).
Am 03.04.2020 hatte der BfDI seine Stellungnahme zum Entwurf des PDSG veröffentlicht. Darin erklärt er eingangs: „Ich unterstütze die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere soweit sie Verbesserungen für die Versicherten bringt. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Gesundheitsdaten ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit dabei von herausragender Bedeutung… im Hinblick auf die Umsetzung dieser Prämissen weist der Gesetzentwurf noch wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung…“ Die vom BfDI genannten Kritikpunkte wurden weder vom Bundesgesundheitsminister, noch von Bundestag und Bundesrat aufgenommen. Bundesdatenschutzbeauftragter versendet Warnung an Krankenkassen: Elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht DSGVO-konform weiterlesen
Dies geht aus der am 06.11.2020 veröffentlichten Antwort des hessischen Sozialministers Kai Klose (Grüne) auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christiane Böhm (Linke) zur Kritik an der Telematikinfrastruktur hervor:
Anfang Oktober 2020 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten digitalen Anwendungen zugelassen und in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen („DiGA-Verzeichnis“) aufgenommen. Damit können die Kosten für diese Gesundheits-Apps, sofern sie ärztlich verschrieben wurden, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass bei einer der Apps, die zur Behandlung von Menschen mit Angsterkrankungen eingesetzt wird, IT-Sicherheitsexperten gravierende Datenschutz-Mängel festgestellt haben. Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland Pfalz rät zu Vorsicht bei Gesundheits-Apps: Schutz und Sicherheit von Patientendaten müssen höchste Priorität haben weiterlesen
Am 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in der ersten Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Dann wird es allen Versicherten lediglich möglich sein
Wilfried Deiß, Inhaber einer hausärztlich-internistischen Praxis in Siegen, hat seine Patient*innen im August und September 2020 befragt, ob sie für sich eine elektronischen Patientenakte (ePA) haben möchten. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten waren:

In einem Beitrag auf seiner Homepage hat Wilfried Deiß die Ergebnisse der Befragung am 27.09.2020 veröffentlicht: Patient*innen-Umfrage zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einer Hausarzt-Praxis in Siegen mit eindeutigem Ergebnis weiterlesen
… sind Gegenstand eines knapp neunminütigen amüsanten und lehrreichen Auftritts des Kabarettisten HG. Butzko (mit bürgerlichem Namen: Hans-Günter Butzko) am 14.09.2020 im Dritten Programm des WDR.

Als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten wird Jens Spahn von allzuvielen Menschen völlig unverdient ein „super Job“ bescheinigt. Dass dies nicht berechtigt ist, macht der Kabarettist HG. Butzko gleich in der ersten Minute seines Auftritts deutlich. Um sich dann in den folgenden Minuten gekonnt zugespitzt mit der von Jens Spahn forciert betriebenen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auseinander zu setzen. Die von Spahn betriebene Digitalisierung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 72 Mio. gesetzlich krankenversicherter Menschen, die Entwicklung hin zum „gläsernen Patienten“ und die damit verbundenen Gefahren werden von HG. Butzko mit kritischem Blick und trotzdem unterhaltsam dargestellt.
Nehmen Sie sich neun Minuten Zeit und sehen und hören Sie sich den Beitrag von HG.Butzko an.
Eine Patientin, Klägerin in diesem Verfahren, vermutete Behandlungsfehler. Sie machte Auskunftsansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, in dem dir Behandlung stattfand und forderte dieses auf, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Mit Urteil vom 29.05.2020 (Aktenzeichen: 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden diesen Anspruch bestätigt und entschieden: Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen weiterlesen
Unter dieser Überschrift kritisiert Mark Langguth, von 2007 – 2019 Leiter der Abteilungen Spezifikation sowie Produktmanagement bei der gematik und fachverantwortlich für die elektronische Patientenakte (ePA), seitdem tätig als freier Berater für nutzerzentrierte Prozessdigitalisierungen und Softwareentwicklung im Gesundheitswesen, im Internet-Magazin E-HEALTH-COM das Konzept für zweite Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA), die am 01.01.2022 beginnen soll. Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern weiterlesen