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Niederlande: Krankenhaus wegen unzureichender Sicherung von Krankenakten mit Bußgeld i. H. v. 440.000 € belegt

Die niederländische Behörde für personenbezogene Daten (Autoriteit Persoonsgegevens – AP) verhängte ein Bußgeld in Höhe von 440.000 Euro gegen das Amsterdamer Krankenhaus OLVG. Das Krankenhaus hatte zwischen 2018 und 2020 zu wenige Maßnahmen ergriffen, um den Zugriff unberechtigter Mitarbeiter*innen auf medizinische Akten zu verhindern. Dies lag an der unzureichenden Kontrolle darüber, wer sich welche Datei ansah und an der unzureichenden Sicherheit der Computersysteme. Nach der Untersuchung des AP hat das OLVG die geforderten Verbesserungen umgesetzt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde AP begann die Ermittlungen nach einem Hinweis eines besorgten Bürgers, Signalen aus den Medien und zwei Datenpannen beim OLVG. Dabei hatten Werkstudent*innen und andere Mitarbeiter*innen auf Krankenakten zugegriffen haben, ohne dass dies für ihre Arbeit notwendig war. Niederlande: Krankenhaus wegen unzureichender Sicherung von Krankenakten mit Bußgeld i. H. v. 440.000 € belegt weiterlesen

„Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021

Alle Daten beim Arzt immer gleich verfügbar! Was gut klingt, birgt viele Risiken. Seit Januar müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Daten dafür werden zentral auf Servern von Firmen wie IBM gespeichert, die die e-Akte für die Krankenkassen entwickelt haben. Server und Clouds sind jedoch angreifbar – in Finnland etwa werden Tausende Psychotherapiepatienten mit ihren gehackten Daten erpresst. Und nachhaltig ist das Ganze leider außerdem nicht.

Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut, hat für das Bündnis
für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)
letztes Jahr eine Bundestagspetition zu dieser Thematik in Berlin vertreten. Er wird in seinem Vortrag auch aus seiner eigenen Praxisarbeit heraus aufzeigen, inwiefern Nutzen und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte fraglich sind und die Schweigepflicht gefährdet wird. „Elektronische Patientenakte – Schweigepflicht in Gefahr!“ Onlinevortrag von Dr. Andreas Meißner (Psychiater und Psychotherapeut) am 23.02.2021 weiterlesen

Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden?

fragt Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin / Hausarzt aus Siegen in einem Offenen Brief (nicht nur) seine Patient*innen.

Der aktuelle Anlass erscheine banal, so Deiß: Ihre Krankenkasse wird Sie fragen, ob sie die elektronische Patientenakte (=ePA) nutzen möchten. Die ePA ist sozusagen das zentrale Projekt der Gesundheitsdaten-Cloud, nämlich die Speicherung von Arztberichten von Fachärzten und Krankenhäusern. Sie sollen konkret die Frage beantworten, ob Ihre Arztberichte/ Krankenakte nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch als Kopie in der Gesundheitsdaten-Cloud gespeichert werden sollen. Das ist Inhalt der Spahn’schen Digitalisierungsgesetze,,,“ Gehören Metadaten zum Arztgeheimnis? oder: Sind Sie schon von Ihrer Krankenkasse über die Elektronische Patientenakte informiert worden? weiterlesen

Ulm: Datenpanne an Uniklinik – bis zu 7.000 Patient*innen betroffen

Quelle: Pressemitteilung der Uniklinik Ulm vom 05.02.2021.

„Das Universitätsklinikum Ulm hat dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg am 19.01.2021 den Verlust und das Wiederauffinden eines unverschlüsselten USB-Sticks mit Patientendaten gemeldet. Der USB-Stick wurde an einer Klinik im Stuttgarter Raum entdeckt und an das UKU zurückgegeben. Bei dem darauf gespeicherten Material handelt es sich um Daten von bis zu 7.000 Parodontitis-Patient*innen der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie sowie niedergelassener Zahnarztpraxen, bei denen ein Bakteriennachweis in den Zahnfleischtaschen durchgeführt wurde. Die auf dem USB-Stick gespeicherten Daten aus den Jahren 2011 bis 2020 umfassen Anschriften von Zahnarztpraxen, Patientennamen, Geburtsdaten und Geschlecht sowie das Datum von Auswertungen und klinischen Diagnosen einer vorliegenden Parodontitis. Auf dem Datenträger waren außerdem weitere persönliche Angaben etwa zur Krankengeschichte der Patient*innen aufgeführt. Es sind ausschließlich Patient*innen mit einer schweren Parodontitis betroffen, bei denen ein Bakteriennachweis in den Zahnfleischtaschen durchgeführt wurde. Der verantwortliche Mitarbeiter hatte die Daten nach eigener Aussage sichten wollen, um zu klären, ob diese eventuell für eine Studie nutzbar sein könnten.“ Ulm: Datenpanne an Uniklinik – bis zu 7.000 Patient*innen betroffen weiterlesen

Willkommen zur Online-Veranstaltung am 4. Februar von 19.00 – 21.00 Uhr Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden?

Anmeldelink: https://conf.ccc-ffm.de/b/uli-krp-myh. Der Einlass kann aus technischen Gründen nur bis zu einer max. Teilnehmer*innenzahl von 100 erfolgen. Die Veranstalter

werden die Veranstaltung aber aufzeichnen und ab nächster Woche ins Netz stellen. Willkommen zur Online-Veranstaltung am 4. Februar von 19.00 – 21.00 Uhr Elektronische Patientenakten (ePA) in “Wolke 7” – Datenschutz am Boden? weiterlesen

Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung…

…ist eines der Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 anspricht. Im Abschnitt 9.1. (Seite 52 – 53) erklärt er darin u.a.:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich… Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung… weiterlesen

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20.01.2021 über zwei Klagen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) entschieden. Die Kläger*innen lehnen die Verwendung der eGK aus Datensicherheitsgründen ab und wollten ihre Krankenkassen verpflichtet sehen, ihnen ersatzweise papiergebundene Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme kassen(zahn)ärztlicher Leistungen auszustellen. Mit diesem Begehren sind die Kläger*innen vor dem BSG gescheitert. Das BSG hat festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) verlangen können. Es legte in seiner Entscheidung dar, dass der Gesetzgeber mit der eGk legitime Ziele verfolge und auf der eGk selbst die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sei. (siehe Pressemitteilung des BSG vom 20.01.2021).

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bedauert diese Entscheidung des Bundessozialgerichts, stellt aber zugleich fest, dass damit die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematik-Infrastruktur, nicht zu Ende ist.

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts – die politische und juristische Auseinandersetzung um die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen geht weiter weiterlesen

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte?

Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 20.01.2021 darüber entscheiden, ob gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) einen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können.

Die Kläger wehren sich vor dem BSG dagegen, dass sie ohne Verwendung der eGk keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen haben. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die elGk und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf. Ihre sensiblen Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Kläger begehren von den beklagten Krankenkassen die Ausstellung und Verwendung eines papiergebundenen Berechtigungsnachweises anstelle der eGk. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Mit den vom Senat zugelassenen Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte? weiterlesen

Elektronische Patientenakten (ePA) in „Wolke 7“ – Datenschutz am Boden? Online-Veranstaltung am Donnerstag, 4. Februar 2021 von 19.00 – 21.00 Uhr

Seit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen begonnen. Ein Beispiel: Die AOK bewirbt bundesweit ihre ePA „Mein Leben. Den Versicherten wird die Nutzung der ePA empfohlen.Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch zur ePA in der ab 01.01.2021 nutzbaren Version positioniert.Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der ePA.

Der Psychiater und Psychotherapeut Dr. med. Andreas Meißner; der Jurist Jan Kuhlmann und der Dipl.-Informatiker Thomas Maus werden in der Online-Veranstaltng zu drei verschiedenen Aspekten der ePA informieren und Fragen beantworten:

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Frankreich: Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängt Bußgelder gegen zwei niedergelassene Ärzte wg. ungenügendem Schutz der Gesundheitsdaten ihrer Patient*innen

Am 07.12.2020 verhängte die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) Bußgelder i. H. v. 3.000 € bzw. 6.000 € gegen zwei niedergelassene Ärzte, weil sie die Gesundheitsdaten ihrer Patienten nicht angemessen geschützt und die CNIL nicht über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert hatten. Frankreich: Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängt Bußgelder gegen zwei niedergelassene Ärzte wg. ungenügendem Schutz der Gesundheitsdaten ihrer Patient*innen weiterlesen