Derzeit wird in der EU eine neue Verordnung diskutiert „zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Wobei man wissen sollte, dass schon seit vielen Jahren in der EU der Kinderschutz als Vorwand für die Einschränkung von Bürgerrechten dient. In diesem Fall: Chatkontrolle! Die ursprüngliche Fassung dieses Vorschlags stammt aus dem Mai 2022. Im Juli 2025 gab es eine Aktualisierung. In der nächsten Woche, vermutlich schon Dienstag, wird die Bundesregierung eine Haltung zur vorgeschlagenen Gesetzgebung auf EU-Ebene entwickeln, eine Abstimmung im Rat der Europäischen Union ist bislang für den 14. Oktober geplant.
Teil der Verordnung ist eine Maßnahme zur Einführung der sogenannten Chatkontrolle auf Basis von Client-Side-Scanning. Dabei sollen auf jeglichen privaten Endgeräten alle Nachrichten, Fotos oder Videos vor der Verschlüsselung und dem Versand gegen eine Datenbank abgeglichen werden und bei Verdacht an Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
Wissenschaftler*innen und Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft weisen auf die daraus resultierende Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hin, auf die Unwirksamkeit der Maßnahmen zur Reduzierung von Kindesmissbrauch sowie auf eine zu erwartende Erweiterung des Scannens auf andere Straftatbestände oder politische Ziele.
Nach der elektronischen Patientenakte ist das ein weiterer Angriff auf die Vertraulichkeit der Kommunikation, auch im Verhältnis zwischen behandelnen Personen und Patientinnen. Denn man muss davon ausgehen, dass auch in diesem Verhältnis elektronische Anwendungen genutzt werden. Man kann sich immer weniger darauf verlassen, dass ein therapeutisches Gespräch vertraulich bleibt. Dadurch wird es dazu kommen, dass dieses Gespräch seltener gesucht wird. Die Betroffenen von psychischen Störungen werden sich allein gelassen sehen. Der Schutz der Opfer verschiebt sich, von der Prävention zur Repression. Dieser Schutz ist aber weniger wirksam. Man erreicht also das Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist.