Schlagwort-Archive: Urteil

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht auf kostenlose Erst-Kopie der vollständigen Patientenakte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.10.2023 (Aktenzeichen: C-307/22) die Auskunftsrechte von Patient*innen gegenüber Krankenhäusern und behandelnden Ärzt*innen gestärkt. In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass jeder Person in ärztlicher Behandlung eine kostenfreie Kopie der Patientenakte zusteht. Dieser Anspruch umfasse den vollständigen Inhalt der Akte im Sinne einer originalgetreuen und verständlichen Reproduktion. Der Antrag sei voraussetzungsfrei und müsse nicht begründet werden. Unentgeltlich sei nur die erste Kopie, für weitere Ausfertigungen dürfen Gebühren erhoben werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht auf kostenlose Erst-Kopie der vollständigen Patientenakte weiterlesen

Oberlandesgericht Düsseldorf: Gesundheitsdaten unverschlüsselt an falsche E-Mail-Adresse versandt – 2.000 € Schadenersatz

Was war passiert? Eine Frau (gesetzlich versichert) will zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dazu benötigt sie Unterlagen, die ihre bisherige Krankenkasse über sie hat. Sie bittet diese, ihr alle vorhandenen Daten an ihre private E-Mailadresse zu senden. Dies tut die bisherige Krankenkasse – aber erstens unverschlüsselt und zweitens an eine falsche Mailadresse. Als die Krankenkasse nach diversen Anrufen und anderen Kontakten ihren Fehler feststellte, sandte sie die gesammelten Daten per Post an ihr (Noch)-Mitglied. Als Ausgleich für die „seelische Belastung angesichts des unsicheren Verbleibs seiner Daten“ forderte die Versicherte 15.000 Schadensersatz  Die Kasse wies diese Forderung zurück. Sie bot – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – als Ausgleich 500 € an. Der Versicherte reichte auf der Grundlage des Art. 82 DSGVO Klage ein.

In zweiter Instanz, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 16 U 275/20) erzielte die Klägerin einen Teilerfolg:

  • Das Gericht bestätigte zunächst, dass die Kasse durch den Versand der Akte an die falsche Adresse einen Datenschutzverstoß begangen habe und daher Schadensersatz zahlen müsse.
  • Unbeanstandet ließ das Gericht aber den unverschlüsselten Versand der Daten. Denn durch ihre Anfrage habe sie der Kasse signalisiert, dass sie die Übersendung ihrer Daten in E-Mail-Form wünsche. Da sie keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen angemahnt habe, habe sie damit rechnen müssen, dass die Kasse ihrem Wunsch entsprechend agiere. Damit habe sie faktisch eine Einwilligung in die unverschlüsselte Übersendung der Krankenakte erteilt.
  • Für ihre seelischen Belastungen infolge der Ungewissheit gestand ihr das Gericht einen Schadenersatzanspruch von 2.000 € zu.

Krankenkassen haben mehr kritische Daten über ihre Versicherten als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften.

Sie können Ihre Krankenkasse fragen, welche Daten sie über Sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen kostenlos zu beantworten. Der Anfrage-Generator des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hilft Ihnen dabei, eine entsprechende Anfrage zu erstellen. Nahezu 1.400 Menschen haben bisher davon Gebrauch gemacht.

 

Bundesverwaltungsgericht: Kein Einsichtsrecht der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle der Verschreibung von Betäubungsmitteln

Die nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für die Überwachung der Verschreibung von Betäubungsmitteln zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 10.03.2022 (Aktenzeichen: 3 C 1.21) entschieden. Bundesverwaltungsgericht: Kein Einsichtsrecht der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle der Verschreibung von Betäubungsmitteln weiterlesen

Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Beschäftigtendatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – was ist das?

Ein Blick in § 167 Abs. 2 SGB IX gibt Antworten:

  • Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig“, besteht für diese Beschäftigten der Anspruch auf die Klärung der Frage, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)“.
  • Zu diesem Zweck „klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung“, d.h. Betriebsrat oder Personalrat, „bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung“, welche betrieblichen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen.
  • Alles das nur „mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person… Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen… Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.“
  • Weiter ist geregelt, dass erstens „soweit erforderlich… der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen“ wird und zweitens, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht“ kommen, der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt“ hinzuzieht.
  • Betriebs- bzw. Personalräte, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, „wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt“.

Insgesamt ein umfangreiches Regelwerk, das dazu beitragen soll, betriebliche Ursachen für die Entwicklung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zu erkennen und zu minimieren und Beschäftigte vor krankheitsbedingter Kündigung zu schützen. Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Beschäftigtendatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement weiterlesen

Schmerzensgeld i. H. v. 10.000 € aufgrund unzulässiger Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die unzulässige Weitergabe von Gesundheitsdaten rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 . Das entschied das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 23.12.2020 (Az. (122) 3 O 363/20.

Das Urteil ist bislang nicht frei im Internet veröffentlicht. Klageanlass und Entscheidungsgründe des Gerichts werden in einem Bericht auf Datenschutzticker.de dargestellt.

ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz

Für Menschen, die sich schnell über Auskunftsrechte von Patient*innen in Arztpraxen und Krankenhäusern informieren möchten, hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz ein informatives Comic veröffentlicht: ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz weiterlesen

Landgericht Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber Krankenversicherung umfasst auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen

Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.

Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen

Eine Patientin, Klägerin in diesem Verfahren, vermutete Behandlungsfehler. Sie machte Auskunftsansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, in dem dir Behandlung stattfand und forderte dieses auf, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Mit Urteil vom 29.05.2020 (Aktenzeichen: 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden diesen Anspruch bestätigt und entschieden: Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

Mit Urteil vom 26.02.2020 (Aktenzeichen: 2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 651/16) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Bundesverfassungsgericht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig weiterlesen

Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig

Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2019 (Aktenzeichen: 6 C 2.18) entschieden.

Der vom Gericht zu bewertende Sachverhalt: Die Klägerin ist Zahnärztin. Ihre Praxis kann durch Öffnen der Eingangstür ungehindert betreten werden; der Empfangstresen ist nicht besetzt. Die Klägerin hat oberhalb dieses Tresens eine Videokamera angebracht. Die aufgenommenen Bilder können in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die die Klägerin in Behandlungszimmern aufgestellt hat (sog. Kamera-Monitor-System). Nach einer Beschwerde eines Patienten und einer Begehung der Praxis durch Mitarbeiter*nnen der Landesdatenschutzbeauftragten wurde von dieser der Betrieb der Kameras während der Öffnungszeiten der Praxis untersagt. Die von der Zahnärztin vorgetragenen Argumente für Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit Überwachung konnten nicht überzeugen. Die Landesdatenschutzbeauftragte stellte fest, dass während der Öffnungszeiten der Praxis sowohl die Videobeobachtung der öffentlich zugänglichen Räume als auch der Behandlungszimmer unzulässig sei. Der Zahnärztin wurde Verpflichtung auferlegt, die Videokamera so auszurichten, dass der den Patient*innen und sonstigen Besucher*innen zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. Dies wurde auch von den Vorinstanzen bestätigt. Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig weiterlesen