Schlagwort-Archive: TSVG

Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V

In Vorbereitung der Anhörung zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 16.01.2018 hat der AOK-Bundesverband bereits am 14.12.2018 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

In diesem Beitrag soll lediglich die Stellungnahme der AOK zu den beabsichtigten Neuregelungen zur elektronischen Patientenakte (ePa – § 291a SGB V) bewertet werden. Stellungnahme des AOK-Bundesverbands zur elektronischen Patientenakte nach § 291 SGB V weiterlesen

Bedauerlich: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gibt unkritische Stellungnahme zur elektronischen Patientenakte ab

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat die Verbraucherzentrale (vzbv) am 10.012019 auch zum Thema elektronische Patientenakte Stellung genommen: „Die verpflichtende Einführung der ePatientenakte (ePa) (§ 291 SGB V) begrüßt der vzbv daher ausdrücklich als wichtige Etappe. Die ePa ist ein innovatives Kommunikationsmittel, das Patienten mehr Möglichkeiten eröffnet, Behandlungsabläufe zu verstehen und mit zu gestalten.“ (Stellungnahme S. 12)

Unterhalb der Ebene unkritischer Zustimmung benennt die vzbv dann einzelne Positionen, die diese Zustimmung leicht relativieren:

  • „…muss für Versicherte und Patienten eine Nutzung der ePA zwingend auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Entscheidung gegen die Nutzung darf keinesfalls mit Sanktionen oder Einschränkungen bei ihrer medizinischen Versorgung verknüpft sein…“
  • „Außerdem muss der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten Rechnung getragen werden, besonders mit Blick auf einen geplanten Zugriff über mobile Endgeräte wie etwa Smartphones. „

Unterstützen Sie die Petition „Keine Zugangsbeschränkungen zu Psychotherapeuten“ – sagen Sie „Nein!“ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll auch der freie Zugang von Patient*innen zu psychotherapeutischen Fachkräften erheblich eingeschränkt werden. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 anderen Fachverbänden eine Petition auf den Weg gebracht, um damit die breite Ablehnung dieses Gesetzestextes deutlich zu machen und so die politische Willensbildung zu beeinflussen. In der Petition wird gefordert, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Dieser lautet:

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McKinsey und die Wunderwelt des digitalisierten Gesundheitswesens

Die weltweit tätige Unternehmensberatung McKinsey hat im Auftrag des Bundesverbands Managed Care (BMC) – einem der vielen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen – in einer hochtrabend „Studie“ genannten Veröffentlichung unter dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen: die Chancen für Deutschland“ Kosteneinsparungen errechnen lassen, die mit der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens verbunden sein sollen. Auf gerade einmal neun Seiten will McKinsey den Beweis führen, dass digitale Technologien „einen ökonomischen Nutzen von bis zu 34 Mrd. EUR“ pro Jahr haben sollen, dies „entspricht 12% der gesamten Gesundheits- und Versorgungskosten in Deutschland“ (S. 3).

Worum es Mc Kinsey und seinen Auftraggebern geht, wird schon zu Beginn deutlich: Deutschland diskutiert, unsere Nachbarn sind schon weiter: In Österreich begleitet ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, die Bürger von Arzt zu Arzt und ins Krankenhaus. In Schweden, Dänemark, Estland, aber auch in Italien verschicken Ärzte elektronisch Rezepte an Patienten oder gleich an die Apotheke, die dann die Medikamente ausliefert. Und der staatliche britische Gesundheitsdienst NHS kooperiert mit Google, um mithilfe künstlicher Intelligenz den riesigen Datenschatz über Behandlungserfolge und Krankheitsverläufe, der sich beim NHS angesammelt hat, nutzbar zu machen.“ (S. 2). McKinsey und die Wunderwelt des digitalisierten Gesundheitswesens weiterlesen

Elektronische Gesundheitsakte / Patientenakte: „Ich sehe die digitale Selbstbestimmung als gefährdet an“

Dr. Bernhard Scheffold, einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V., hat in einem Interview mit dem Internet-Magazin Krankenkasseninfo.de Stellung genommen zu den aktuellen Auseinandersetzungen rund um die Entwicklung elektronischer Gesundheits- bzw. Patientenakten. Zur Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), neue Zugänge auf die telematische Infrastruktur zu schaffen, erklärt Dr. Scheffold: „…zu guter Letzt höhlt der Gesetzgeber Sicherheit und Patientensouveränität immer weiter aus, wie man am aktuellen Entwurf für das Terminservice-Verbesserungsgesetz erkennen kann. Von der Prämisse startend, dass der Zugriff über die Autorisierung durch Heilberufsausweis und Patienten-Gesundheitskarte nicht mehr zeitgemäß seinen, legt Jens Spahn einen Gesetzentwurf vor, der einfach einen unsicheren Zugang über Handy und Tablet ermöglicht.“ Und zum nach wie vor großen Widerstand aus den Reihen der (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen stellt er fest: „Eine breit angelegte Weigerung in der Ärzteschaft, sich trotz Sanktionen nicht an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen wird nicht ignoriert werden können.“

„Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten

Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: “Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet.” erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis Stoppt die E-Card. “Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server – für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet”, ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von „Digitale Gesellschaft“.

Außerdem bergen beide Zugriffswege Risiken: Der Zugang über die Gesundheitskarte erfordert ein zentrales Register aller vorhandenen elektronischen Akten in der Telematik-Infrastruktur. So kann man leicht nachprüfen, welche Versicherten keine elektronischen Akten haben. Bei Versicherten mit elektronischer Akte kann man über dieses Zentralregister mindestens feststellen, wo ihre Akte zu finden ist. „Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten weiterlesen

Die riskanten Pläne von Jens Spahn

Unter dieser Überschrift hat Uta Schmitt, eine der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., in einem Beitrag vom 15.08.2018 in der Mittelbayerischen Zeitung den Referentenentwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) aus dem Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Ihre Bewertung zusammengefasst:

„Schon das bisherige Konzept der elektronischen Patientenakte barg grundlegende Sicherheitsrisiken, namentlich die Zentralisierung der Datenhaltung. Die zentral zugreifbare Speicherung großer Datenmengen ist immer gefährlich, denn sie bietet ein attraktives Ziel für Datendiebstahl. In Lettland, Norwegen und Singapur wurden bereits Patientendaten von Millionen Menschen aus zentralen staatlichen Gesundheitsportalen entwendet. Zentrale Speicherung ist selbst dann riskant für die Betroffenen, wenn die Datenbanken nicht mit dem Internet verbunden sind, wie das Beispiel der Schweizer Steuer-CDs zeigt. Die riskanten Pläne von Jens Spahn weiterlesen