Schlagwort-Archive: Patientendaten

Ravensburg: Patientenakten landen im Altpapiercontainer

Die Schwäbische Zeitung meldet am 21.12.2017: “103 Leitz-Ordner mit Krankenakten von Patienten der Oberschwabenklinik (OSK) sind offenbar ungeschreddert im Altpapiercontainer auf dem Ravensburger Wertstoffhof gelandet… Der Inhalt der Akten ist äußerst brisant. Sie enthalten nicht nur die kompletten Namen und Anschriften der Patienten, ihre Medikation und Behandlung, sondern auch sensible Details wie die Verweisung ins Zentrum für Psychiatrie nach einem Suizidversuch oder Angaben über Drogen- und Medikamentenmissbrauch…”

Und wie (fast) immer: Keiner will’s gewesen sein.

Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren

Ab dem 25.052018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr umfangreicher Pflichtenkatalog für die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft auch Ärztinnen und Ärzte. Gerade an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten knüpft die DS-GVO strenge Vorschriften. Verstöße gefährden nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Den Arztpraxen droht mit Geltung der DS-GVO ab Mai 2018 auch ein hohes rechtliches Risiko, wenn Zuwiderhandlungen durch die Aufsichtsbehörde mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden müssen oder Patientinnen und Patienten im Zivilrechtsweg gegen Datenpannen vorgehen. Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren weiterlesen

Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten

Quelle: Homepage der vitabook GmbH

Unter dem Motto „Deine Gesundheitsdaten gehören Dir versucht die vitabook GmbH, die Verunsicherung um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu nutzen, um ihr Geschäftsmodell einer scheinbar selbst geführten und vor Zugriffen Dritter geschützten elektronischen Patientenakte zu verkaufen. Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten weiterlesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon

Ist es eigentlich die gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen wie der TK,Globalplayer und KI-Vorreiter mit sensiblen
(Gesundheits-) und anderen Daten zu versorgen? Diese Frage stellt sich beim Blick auf diesen Beitrag vom 09.08.2017 auf der Homepage der TK:

Im weiteren Text wird dann kräftig die Werbetrommel gerührt: Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon weiterlesen

Der Datenschutz und die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für die Forschung – der Versuch einer Quadratur des Kreises

Prof. Dr. Michael Krawczak vom Institut für Medizinische Informatik und Statistik der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und Dr. Thilo Weichert, früherer Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein haben im September 2017 einen Vorschlag einer modernen Dateninfrastruktur für die medizinische Forschung in Deutschland vorgelegt. In den Abschnitten

  • 1 Hintergrund
  • 2 Chancen und Risiken
  • 3 Rechtlicher Rahmen
  • 4 Regulatorische Unzulänglichkeiten
  • 5 Grundsätzliche Überlegungen
  • 6 Lösungsvorschlag
  • 7 Schlussbemerkungen

werden Begehrlichkeiten der Forschenden an den Hochschulen und in den in Medizin und Pharmazie tätigen Unternehmen deutlich: Mit der … Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein supranationaler Rechtsrahmen geschaffen, in dem Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO) weiterhin einen hohen Schutz genießen (Art. 9 DSGVO), deren Weiterverarbeitung zu Forschungszwecken aber als von hohem öffentlichem Interesse und nicht länger unvereinbar mit dem ursprünglichen Erhebungszweck eingestuft wird (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine wissenschaftliche Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten soll demnach zulässig sein, wenn ‚angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person‘ vorgesehen sind (Art. 9 Abs. 2 lit. j, 89 DSGVO)…“ (S. 4 der Studie) Der Datenschutz und die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für die Forschung – der Versuch einer Quadratur des Kreises weiterlesen

„Estland, Estland über alles“ – oder: Über die Folgen der Digitalisierung aller Lebensbereiche für den Schutz von Gesundheitsdaten

Vom 16.-18.10.2017 findet in der estländischen Hauptstadt Tallinn eine Konferenz der Europäischen Union zum Thema „Gesundheit in der digitalen Gesellschaft und die digitale Gesellschaft für Gesundheit“ statt. In der Vorbereitung darauf hat das estnische Sozialministerium am 13.10.,2017 eine Pressemitteilung unter dem Titel Estlands einzigartiges E-Health-System: Tausende Datenfelder, eine persönliche Gesundheitsakte veröffentlicht. Mit – aus Sicht von Datenschutz informationeller Selbstbestimmung – gruseligen Feststellungen: „Estland, Estland über alles“ – oder: Über die Folgen der Digitalisierung aller Lebensbereiche für den Schutz von Gesundheitsdaten weiterlesen

Wenn Propheten über e-Health und Digitalisierung sprechen – eine Glosse über Blütenträume, Datenschutz und Gesundheitsdaten

Am 09.10.2017 veröffentlichte Ärzteblatt.de, die Internet-Zeitung der Bundes­ärzte­kammer und der Kassenärztliche Bundesvereinigung, einen Beitrag unter dem Titel E-Health: Von Zeitgewinn und Präventionschancen“. Darin kommen glühende Befürworter der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu Wort.

Die schönsten Phantasien und Stilblüten – vorgetragen von Christian Baudis (lt. Ärzteblatt.de „Internet-Experte und Digitalunternehmer“) – seien hier zusammengetragen:

  • Durch die zunehmende Digitalisierung verdoppelten sich schon heute jährlich die Daten; genutzt würden aber nur ein Prozent davon. Mit intelligenten Algorithmen könnten sie hingegen auch für das Gesundheitswesen nutzbar gemacht werden, damit Ärzte zum Beispiel viel stärker präventiv tätig sein können. ‚Es wäre doch schön, wenn ich wüsste, dass mein Patient in fünf Tagen Husten bekommt, und ich ihm frühzeitig etwas verschreiben kann‘…“
  • Baudis… ergänzte mit Blick auf Exoskelette, dass es bereits gelungen sei, ‚Teile der Gedanken zu lesen, die Elektroimpulse abzuleiten und in mechanische Bewegung umzusetzen‘. Er geht davon aus, dass sich die Technik so weiterentwickeln wird, dass man künftig Unfälle und Stürze vorhersagen und damit verhindern kann.“
  • Baudis sprach von einem erheblichen Zeitgewinn, wenn Patienten bereits mit digitalen Gesundheitsdaten in die Praxis kommen. ‚Von den zwei Minuten Zeit, die ein Arzt im Schnitt für jeden Patienten hat, hat er heute eineinhalb Minuten, mich zu vermessen und eine halbe Minute für die Beratung. Künftig gibt es zwei Minuten für die Beratung, weil die Daten schon da sind‘“

Wenn Propheten über e-Health und Digitalisierung sprechen – eine Glosse über Blütenträume, Datenschutz und Gesundheitsdaten weiterlesen

Schutz von Patientendaten: Im Praxisalltag oft gravierende Fehler

Medscape, ein Online-Medium für Nachrichten aus dem und über das Gesundheitswesen, veröffentlichte kürzlich unter diesem Titel eine umfangreiche Information, die sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an deren MitarbeiterInnen richtet.Unter Zwischenüberschriften wie

  • Verstöße gegen das Verbot der Preisgabe von Patientendaten;
  • Datenschutz bei Patientendaten;
  • Auch MTAs unterliegen der Schweigepflicht;
  • Auch anonymisierte Patientendaten dürfen nicht weitergegeben werden;

werden gut verständliche Hinweise gegeben, die auch für PatientInnen nützlich sind.

Zum Thema Datenschutz in Krankenhaus finden sich hier weitere allgemeinverständliche Hinweise. 

Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung

Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“  Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel Elektronische PatientenaktenEinrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen veröffentlicht. Auf insgesamt 288 Seiten hat der Verfasser der Studie, Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, einen umfangreichen Überblick über Interessenlagen, Literatur, Meinungen und Studien zu diesem Thema gegeben. Auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten in acht anderen Ländern (Österreich, Schweiz, Schweden, Estland, Dänemark, England, USA und Australien) wird referiert.

Was an der Studie sofort ins Auge fällt:

Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen.  Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen

Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“

Hehre Worte! So sollten aber nicht vergessen lassen, dass

  1. der Bertelsmann-Konzern mit Arvato Systems maßgeblich im Bereich Gesundheitstelematik wirtschaftlich tätig ist und
  2. die Bertelsmann-Stiftung Gutachten erstellt in Bereichen, in denen der Bertelsmann-Konzern geschäftlich aktiv ist. Diese Gutachten nehmen auch Einfluss auf die deutsche Regierungspolitik.

In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Blog Der digitale Patient Beiträge veröffentlicht, die sich mit der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten beschäftigen. Und immer wieder scheint dabei durch, dass die Verfasser der Beiträge vor allem eines im Blick haben: Die Nutzung dieser Daten im Interesse von Forschungsinstituten und privaten Unternehmen der Gesundheitsindustrie. Deutlich wird dies auch am letzten Beitrag. Prof. Dr. Jonas Schreyögg, seines Zeichens Betriebswirtschaftler,  hat einen Beitrag veröffentlicht unter dem Titel „Big Data: Datenbestände für Wissenschaft und Patienteninformation effektiver nutzen“.

In diesem Beitrag wird unverkennbar deutlich, dass er auch auf die gegenwärtige Debatte um das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz Einfluss nehmen möchte. Und das mit klaren Forderungen: Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen