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Schutz von Patientendaten: Im Praxisalltag oft gravierende Fehler

Medscape, ein Online-Medium für Nachrichten aus dem und über das Gesundheitswesen, veröffentlichte kürzlich unter diesem Titel eine umfangreiche Information, die sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an deren MitarbeiterInnen richtet.Unter Zwischenüberschriften wie

  • Verstöße gegen das Verbot der Preisgabe von Patientendaten;
  • Datenschutz bei Patientendaten;
  • Auch MTAs unterliegen der Schweigepflicht;
  • Auch anonymisierte Patientendaten dürfen nicht weitergegeben werden;

werden gut verständliche Hinweise gegeben, die auch für PatientInnen nützlich sind.

Zum Thema Datenschutz in Krankenhaus finden sich hier weitere allgemeinverständliche Hinweise. 

Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung

Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“  Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel Elektronische PatientenaktenEinrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen veröffentlicht. Auf insgesamt 288 Seiten hat der Verfasser der Studie, Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, einen umfangreichen Überblick über Interessenlagen, Literatur, Meinungen und Studien zu diesem Thema gegeben. Auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten in acht anderen Ländern (Österreich, Schweiz, Schweden, Estland, Dänemark, England, USA und Australien) wird referiert.

Was an der Studie sofort ins Auge fällt:

Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen.  Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen

Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“

Hehre Worte! So sollten aber nicht vergessen lassen, dass

  1. der Bertelsmann-Konzern mit Arvato Systems maßgeblich im Bereich Gesundheitstelematik wirtschaftlich tätig ist und
  2. die Bertelsmann-Stiftung Gutachten erstellt in Bereichen, in denen der Bertelsmann-Konzern geschäftlich aktiv ist. Diese Gutachten nehmen auch Einfluss auf die deutsche Regierungspolitik.

In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Blog Der digitale Patient Beiträge veröffentlicht, die sich mit der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten beschäftigen. Und immer wieder scheint dabei durch, dass die Verfasser der Beiträge vor allem eines im Blick haben: Die Nutzung dieser Daten im Interesse von Forschungsinstituten und privaten Unternehmen der Gesundheitsindustrie. Deutlich wird dies auch am letzten Beitrag. Prof. Dr. Jonas Schreyögg, seines Zeichens Betriebswirtschaftler,  hat einen Beitrag veröffentlicht unter dem Titel „Big Data: Datenbestände für Wissenschaft und Patienteninformation effektiver nutzen“.

In diesem Beitrag wird unverkennbar deutlich, dass er auch auf die gegenwärtige Debatte um das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz Einfluss nehmen möchte. Und das mit klaren Forderungen: Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen

Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ wurde von Datenschützern bereits wiederholt kritisiert, weil es Datenschutzstandards in Deutschland gegenüber dem derzeit geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch gegenüber der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  absenken würde.

Kritik völlig anderer Art kommt aus den Reihen der Pharmaindustrie. Deren Lobbyorganisation, der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa), hat in einer Stellungnahme vom 06.03.2017 eine noch weitergehende Absenkung der Datenschutzstandards gefordert. In der Stellungnahme wird eingangs festgestellt: „…erkennt der vfa Änderungsbedarf in § 22 Abs.1 BDSG-neu aus Klarstellungsgründen sowie in § 27 BDSG-neu im Hinblick auf die dortige Interessenabwägung und auf das dort getroffene Rangverhältnis von Anonymisierung und Pseudonymisierung…“ (S. 3). Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz weiterlesen

Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses: US-Unternehmen sollen Beschäftigte künftig dazu nötigen können, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen

Gestützt auf eine Stellungnahme der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.03.2017 über einen Gesetzentwurf, den ein Komitee des US-Repräsentantenhauses vor wenigen Tagen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht hat. Die SZ teilt mit: „Unternehmen könnten künftig Angestellte dazu nötigen, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen. Amerikanische wie europäische Humangenetiker sind entsetzt… erfahrungsgemäß schwappen Vorstöße im Bereich der Bioethik irgendwann nach Europa über. Das muss nicht immer schlecht sein; in diesem Fall aber wäre es verheerend. US-Unternehmen könnten in Zukunft nämlich firmeninterne Wellness-Programme als Schleichweg nehmen, um den gesetzlich festgelegten Schutz der genetischen Privatsphäre zu umgehen… Und solche, bei denen in einem Gentest ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung festgestellt wird, wären für die Unternehmen in der Konsequenz eine Belastung, Arbeitsverträge würden nicht verlängert, Karrieren ausgebremst…“ Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses: US-Unternehmen sollen Beschäftigte künftig dazu nötigen können, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen weiterlesen

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz

Marit Hansen, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat in einer Stellungnahme vom 09.03.2017 Nachbesserungen am Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz gefordert, über das der Bundesrat am 10.03.2017 abstimmt. Ihre Kritik am bisherigen Gesetzentwurf fasst sie in vier Punkten zusammen:

1. Fehlende Kontrolle von Berufsgeheimnisträgern

… Wir alle müssen uns irgendwann Ärzten, Therapeuten und Apothekern anvertrauen. Wir alle wollen darauf vertrauen können, dass unsere (Patienten-)Geheimnisse sicher geschützt werden. Dabei ist Vertrauen gut, aber manchmal ist Kontrolle nötig. Diese Kontrolle wird bisher durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden wahrgenommen… Dieses funktionierende Kontrollsystem soll nun ohne Not beseitigt werden. Der Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht vor, dass die Kontrollbefugnis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wegfällt, wenn die fraglichen Daten der Schweigepflicht unterliegen. Und ersetzt werden soll die Kontrolle durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit: Nichts. Künftig könnte das ULD nicht mehr die Fälle aufklären, wenn Patienten Fragen zur fehlenden Diskretion in einer Arztpraxis haben, zu falschen Angaben in der Pflegeakte, zu Patientendaten, die auf dunklen Wegen zu Krankenkassen, Pharmaunternehmen oder privaten Versicherungen wandern, zu Computern, die gehackt wurden, oder zu Dienstleistern, die per Handschlag mit der Verarbeitung von Patientendaten beauftragt werden. Hinzukommt, dass die Bundesregierung gerade mit einem anderen Gesetzentwurf es den Berufsgeheimnisträgern erleichtern will, externe Auftragsverarbeiter einzusetzen. Auch deren Tätigkeit soll nach dem BDSG-Entwurf der Datenschutz-Kontrolle entzogen sein

2. Beschränkung der Betroffenenrechte

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz weiterlesen