Ein Strafgefangener hat grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.12.2016 (Aktenzeichen: 2 BvR 1541/15) entschieden. Bundesverfassungsgericht: Auch Strafgefangene haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte – das grundrechtliche Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer weiterlesen
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Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern…“ – Eine Kriegserklärung an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen
Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018
Die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der conhIT (Connecting Healthcare IT, 17. – 19.4.2018 in Berlin) ist noch nicht veröffentlicht. Aber Gutes lässt sich nicht erahnen, wenn die Presseabteilung seines Ministeriums seine Rede in diesen zwei Sätzen zusammenfasst:
„Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.“
Um so notwendiger wird es, dass sich ÄrztInnen, PatientInnen, DatenschützerInnen und alle, denen der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten wichtig ist, gegen diese Politik (möglichst gemeinsam und abgestimmt) zur Wehr setzen…
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Informationspflichten von ÄrztInnen gegenüber ihren PatientInnen
Zu diesem Thema hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geäußert. Und zwar mit dem Beitrag „Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbständige Heilberufler beachten“. Eine auch für PatientInnen wichtige Information und Stellungnahme.
Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: „Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…“ epicenter.works stellt dazu fest: „Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.“
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.
Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.
Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.
Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.
Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten?
„…auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ erklärte Dorothee Bär, designierte Staatsministerin für Digitales im 4. Kabinett Merkel, am 05.03.2018 in einem Interview mit BILD. Und weiter: „Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“
Was Frau Bär hier – unisono mit Jens Spahn “Datenschutz ist was für Gesunde” (CDU), designierter Nachfolger des amtierenden Gesundheitsministers Hermann Gröhe fordert – ist ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die richtige Antwort darauf gab Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein: „Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft. Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten? weiterlesen
Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden
Die neue österreichische Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht der Entwurf des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor.
Die österreichische Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichtern. Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden weiterlesen
Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt?
Aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nichtöffentlicher Bereich für die Jahre 2016/17 des Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: „Ein Patient wollte bei seinem dem Berufsgeheimnis unterliegenden Therapeuten Einsicht in seine Patientenakte nehmen. Der Therapeut verwies ihn an seinen Anwalt, bei dem sich die Akte befinde. Damit war klar, dass der Therapeut die Gesundheitsdaten an seinen Anwalt weitergegeben hatte. Um diese Übergabe seiner sensiblen Gesundheitsdaten vom Therapeuten an dessen Anwalt datenschutzrechtlich prüfen zu lassen, wandte sich der betroffene Patient an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz… Selbstverständlich steht jedem Patienten das Einsichtsrecht in die Patientenakte gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB – sog. Patientenrechtegesetz) zu. Die gesetzlichen Vorschriften gehen grundsätzlich von einer Einsichtnahme beim jeweiligen Berufsgeheimnisträger aus. Dies vor dem Hintergrund, dass nur der die Akte führende Berufsgeheimnisträger auch beurteilen kann, ob einer Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Daher stellte sich die Frage, weshalb der Beschwerdeführer zwecks Akteneinsicht an den Rechtsanwalt verwiesen wurde… Ob und in welchem Umfang einem Patienten Auskunft aus oder Einsicht in seine Patientenakte nach § 630b BGB gewährt werden muss und kann, bedarf allerdings als abstrakte Rechtsfrage grundsätzlich keiner Einsicht in die Patientenakte durch den beratenden Rechtsanwalt… Einsicht in die Patientenakte – beim Therapeuten oder bei dessen Anwalt? weiterlesen
Ausländische Hacker haben offenbar das bislang als sicher geltende Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden infiltriert – aber die eGk und die Patientendaten sind sicher, Herr Gröhe und Herr Spahn?
Spiegel online berichtet am 28.02.2018: “Ausländische Hacker sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in das als sicher geltende Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden eingedrungen. Cyberspione der russischen Gruppe ‘APT28’ hätten erfolgreich das Außen- und das Verteidigungsministerium angegriffen, hieß es in Sicherheitskreisen. Nach Informationen der ‘Süddeutschen Zeitung’ habe es im Auswärtigen Amt einen entsprechenden Vorfall gegeben. Laut Nachrichtenagentur dpa sei Schadsoftware eingeschleust worden, die Angreifer hätten auch Daten erbeutet. Die Attacke sei von deutschen Sicherheitsbehörden im Dezember erkannt worden. Der Angriff sei da schon über eine längere Zeit gelaufen, womöglich ein ganzes Jahr…”
Quelle: Spiegel online 28.02.2018
Wenn diese Nachricht die Tatsachen richtig darstellt – wir zweifeln nicht daran – dann ist ein erfolgreicher Angriff auf einen Hochsicherheitsbereich der staatlichen Infrastruktur gelungen.
Wir fragen daher den amtierenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und den designierten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):
Was gibt Ihnen die Gewissheit, dass ein erfolgreicher Angriff auf die Gesundheits- und Behandlungsdaten im telematischen System der Gematik auszuschließen bzw. erfolgreich und ohne Schaden für die 70 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland abzuwehren ist?