Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem 46. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) einen erneuten Fall unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Beschäftigte des Klinikums hatten wiederholt auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben. Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS) weiterlesen
Schlagwort-Archive: Gesundheitsdaten
Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin
Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.11.2016 (Aktenzeichen: 12 Sa 22/16) entschieden.
Der Sachverhalt: Eine Arzthelferin rief die in der Praxis geführte elektronische Akte einer Patientin auf, fotografierte diese am Bildschirm ab und versandte das Foto an eine Familienangehörige. Die Patientenakte enthielt u. a. Informationen zum Namen, Geburtsdatum der Patientin sowie zu den untersuchten Körperbereichen. Nachdem die PraxisinhaberInnen von der Weitergabe der Daten erfuhren, stellten sie die Arzthelferin zur Rede. Diese gestand ihre Verfehlung. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Die Arzthelferin erhob Kündigungsschutzklage. Sie führte an, dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung habe genügt. Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin weiterlesen
Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen: 3 O 29/17) den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes verboten.
Der Sachverhalt: Eine Apotheke hat über Amazon apothekenpflichtige Medikamente angeboten. Kunden, die diese Medikamente bestellen wollten, waren gezwungen, gegenüber Amazon Ihre Bestelldaten anzugeben. Amazon erlangte dadurch als Shop-Betreiber Kenntnis über die bestellten Medikamente. Da die Kunden lediglich den AGB und der Datenschutzerklärung zugestimmt hatten, eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung der Medikamentendaten als Gesundheitsdaten aber nicht erteilten, machte die/der InhaberIn einer anderen Apotheke einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis bei der Erhebung von Gesundheitsdaten nach § 4a Abs. 3 BDSG geltend, zuerst in Form einer Abmahnung, dann der Klage vor dem Gericht.
Das angerufene Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung sei erforderlich gewesen, da auch Dritte (Amazon) Kenntnis über Gesundheitsdaten erlangt habe. Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt weiterlesen
Datenschutzrechtliche Regelungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen – nützliche Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf ihrer Homepage nützliche Informationen zur geltenden Rechtslage bereitgestellt, u. a. zu den Themen
- Was dürfen die gesetzlichen Krankenkassen über mich wissen?
- Krankenkassenwechsel – Was darf meine neue Krankenkasse über mich wissen?
- Wie lang darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?
- Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken
- Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
- Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage – von Krankenhausentlassungsberichten über Selbstauskunftsbögen
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.
Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.
Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.
Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.
Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden
Die neue österreichische Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht der Entwurf des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor.
Die österreichische Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichtern. Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden weiterlesen
Ausländische Hacker haben offenbar das bislang als sicher geltende Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden infiltriert – aber die eGk und die Patientendaten sind sicher, Herr Gröhe und Herr Spahn?
Spiegel online berichtet am 28.02.2018: “Ausländische Hacker sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in das als sicher geltende Datennetzwerk des Bundes und der Sicherheitsbehörden eingedrungen. Cyberspione der russischen Gruppe ‘APT28’ hätten erfolgreich das Außen- und das Verteidigungsministerium angegriffen, hieß es in Sicherheitskreisen. Nach Informationen der ‘Süddeutschen Zeitung’ habe es im Auswärtigen Amt einen entsprechenden Vorfall gegeben. Laut Nachrichtenagentur dpa sei Schadsoftware eingeschleust worden, die Angreifer hätten auch Daten erbeutet. Die Attacke sei von deutschen Sicherheitsbehörden im Dezember erkannt worden. Der Angriff sei da schon über eine längere Zeit gelaufen, womöglich ein ganzes Jahr…”
Quelle: Spiegel online 28.02.2018
Wenn diese Nachricht die Tatsachen richtig darstellt – wir zweifeln nicht daran – dann ist ein erfolgreicher Angriff auf einen Hochsicherheitsbereich der staatlichen Infrastruktur gelungen.
Wir fragen daher den amtierenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und den designierten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):
Was gibt Ihnen die Gewissheit, dass ein erfolgreicher Angriff auf die Gesundheits- und Behandlungsdaten im telematischen System der Gematik auszuschließen bzw. erfolgreich und ohne Schaden für die 70 Mio. gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland abzuwehren ist?
Norwegen: Schwerer Angriff auf Gesundheitsdaten
Die IT-Infrastruktur des Gesundheitssystems im Südosten von Norwegen wurden ab Anfang Januar 2018 attackiert und offenbar zum Teil erfolgreich gehackt. Das Ausmaß des Schadens wurde von den norwegischen Behörden bislang nicht bekannt gegeben; Angaben dazu, welche und wie viele Informationen die digitalen „Einbrecher“ entwendn konnten, wurde nicht gemacht. Bekannt wurde aber, dass alle Krankenhäuser eines Verbunds, der rund 2,9 Millionen Menschen betreut und über ähnlich viele Elektronische Patientendossiers verfügt, vom Angriff betroffen waren.
Der Bayrische Rundfunk informierte am 19.02.2017 über den Angriff und stellte fest:
„Angriff wäre auch in Deutschland möglich Norwegen: Schwerer Angriff auf Gesundheitsdaten weiterlesen
Norwegen und Lettland: Zentrale Speicherung von Gesundheits- und Patientendaten (un)sicher?
Zwei Nachrichten aus den letzten Tagen sollten Verfechter einer zentralisierten Datenhaltung im Gesundheitswesen zum Nachdenken bringen.
Norwegen:
Heise online berichtet am 18.01.2017: „Bei der norwegischen Gesundheitsbehörde Helse sørøst gab es einen Sicherheitsvorfall. Dabei hatten Hacker offenbar Zugriff auf Akten von 3 Millionen Patienten… Zum jetzigen Zeitpunkt ist unbekannt, wie die Hacker in das System eingedrungen sind. Unklar bleibt auch, ob die Angreifer noch Zugang zu dem attackierten Netzwerk haben… Einem Sprecher zufolge handelt es sich bei den Angreifern um erfahrene und professionelle Hacker. Die Chefin der Gesundheitsbehörde spricht von einer ’sehr ernsten‘ Situation…“
Altersbestimmung bei Flüchtlingen: Präsident der Bundesärztekammer lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab – „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“
In der vergangenen Woche stach ein junger Mann aus Afghanistan in Kandel (Rheinland-Pfalz) auf ein 15 Jahre altes Mädchen ein, das danach an seinen Verletzungen gestorben ist. Diese Tat hat eine Debatte über die Altersfeststellung bei minderjährigen AsylbewerberInnen ausgelöst. So fordert z. B. der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine „strikte Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Flüchtlingen, die nicht klar als Kinder zu erkennen sind“.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat dazu einen entgegengesetzte Position entwickelt: „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dabei könnten weder medizinische noch psychologische Verfahren den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Montgomery lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. Altersbestimmung bei Flüchtlingen: Präsident der Bundesärztekammer lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab – „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ weiterlesen