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Fundsache: „Die E-Card… ist gescheitert… Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen

„Erstens: Die E-Card, so wie sie ist, ist in meinen Augen gescheitert. Das Modell ist zu groß, zu statisch und zu zentralistisch, es hält den rasanten technischen Entwick­lungen nicht stand. Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen, während überall sonst schon die Musik aus dem Netz gestreamt wird. Wir sollten daher den Mut haben, das gesamte Konzept kritisch zu hinterfragen und eventuell zu stoppen.

Zweitens: Digitalisierung um ihrer selbst willen halte ich nicht für zielführend. Alle Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens müssen sich am Nutzen für die Patientinnen und Patienten messen lassen. Für Gesundheits-Apps und andere digitale Anwendungen brauchen wir ein Verfahren zur Qualitätssicherung und dann, wenn sie sinnvoll sind, auch die Erstattungsfähigkeit in der GKV.

Drittens: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gegen die Interessen und Begehrlichkeiten großer transnationaler Internetkonzerne und Datenhändler verteidigt werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert. Dieser Schutz wird nicht leichter, je mehr große Datenmengen aggre­giert werden.“

Kathrin Vogler, gesundheits­poli­tische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, am 12.09.2017 in einem Interview mit Ärzteblatt.de.

AOK: Ein neuer Abgesang auf die Gematik und die elektronische Gesundheitskarte

Quelle:@AOK_Politik 12.09.2017

Ärzteblatt.de berichtet am 12.09.2017, dass der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, Martin Litsch, beim Symposium Digitales Gesundheitswesen 2021erklärte: „Ich halte die Entscheidungsstrukturen in der gematik für gescheitert“.

Dies ist ein erneuter Abgesang auf die für den Aufbau der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) zuständigen Betreibergesellschaft gematik und auf das von Bundesgesundheitsminister H. Gröhe (CDU) hoch gelobte e-Health-Gesetz. Die Forderung von Litsch, dass die verschiedenen Akteure ­­­im Gesundheitswesen „nicht länger an die komplexen Entscheidungsstrukturen in der Telematik gebunden sein, sondern dezentrale Lösungen umsetzen“ sollen kann aus Sicht der Versicherten nicht die Lösung sein. Denn seine Positionierung „Der Koexistenz vieler kooperierender Netze, gleich wer sie betreibt, gehört die Zukunft“ öffnet der Deregulierung und dem Zugriff  privatwirtschaftlicher Interessen auf die Erfassung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 70 Mio. gesetzlich versicherter Mitglieder der Krankenkassen.

Unter Federführung der AOK Nordost und unter Beteiligung der AOK Bayern und Baden-Württemberg sowie des AOK-Bundesverbandes hat die AOK bereits 2016 begonnen, eine kassenspezifische digitale Patientenakte zu entwickeln. Sie soll auch geeignet sein, die Daten aus Wearables und Apps aufzunehmen und zu verarbeiten, damit noch mehr Gesundheitsdaten erfasst werden als dies mit der Infrastruktur der gematik beabsichtigt ist.

Aus Sicht kritischer Versicherter wäre das der Weg aus dem Regen in die Traufe…

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen – ist das eine Absage an die Gematik?

Unter der Überschrift „KBV treibt Einführung der elektronischen Patientenakte voran“ teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 10.08.2017 mit: „Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen… Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung von Kriedel eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Krankenkassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte, sagte er. Deshalb bündle auch die KBV hier ihre Ressourcen. Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle…“

Was auffällt: In dieser Stellungnahme der KBV findet an keiner Stelle die Gematik Erwähnung, die Gesellschaft, deren Aufgabe es nach § 291b SGB V ist, „1.die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2.Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3.Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. …“

Dass die Gematik von der KBV in ihrer Stellungnahme nicht genannt wird ist um so verwunderlicher vor dem Hintergrund, dass die KBV gem. § 291a Abs. 7 SGB V i. V. m. § 291b Abs. 2 SGB V Gesellschafter der Gematik ist.

Der #BER des Gesundheitswesens: Die elektronische Gesundheitskarte

#BER, der Berliner „Hauptstadtflughafenist das Synonym für Chaos und Ineffizienz bei Großprojekten.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) steht dem in keiner Weise nach. Der neueste Beleg dafür: „Telematik-Infrastruktur: Gesundheitsministerium verschiebt Starttermin auf Ende 2018“. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stichtag für die Anbindung von Ärzten und Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur wird danach um ein halbes Jahr auf 31.12.2018 verschoben. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet. Damit verschiebt sich entsprechend auch der Rollout für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Start des Versichertenstammdatenmanagements. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei der Bereitstellung der für die Anbindung nötigen Konnektoren durch die Hersteller.

Damit sind die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die er 2015 vollmundig vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes verkündete, erneut als unrealistisch und lebensfremd gekennzeichnet worden.

Grund zur Freude besteht dennoch nicht. Denn was leider zu Lasten der Versicherten festgestellt werden muss:

  1. Mit dem E-Health-Gesetz wurden in § 15 Abs. 6 SGB V die Zugangsvoraussetzungen für notwendige ärztliche Behandlungen für aktive eGk-Gegnerinnen maßlos verschärft, sie erhalten von vielen Krankenkassen nicht mehr wie früher Ersatzbescheinigungen, über die ÄrztInnen die Versicherungsleistungen abrechnen können.
  2. Jede Panne bei der Einführung der eGk und des telematischen Systems im Gesundheitswesen verteuert die Kosten für die Versichertengekeinschaft. Nach feststellung der Innungskrankenhasse (IKK) belaufen sich die bisherigen Kosten auf knapp 1,7 Mrd. €. Und schneller als im Sekundentakt kommt jeweils ein Euro dazu.

IKK-Kostenuhr, Stand 03.08.2017, 12:32:24 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden

Dr. med. Bernd Hontschik ist ein Chirurg aus Frankfurt, der in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel „Dr. Hontschiks Diagnose“ Kolumnen zu Themen rund um das Gesundheitswesen veröffentlicht. In der neuesten Kolumne vom 22.07.2017 unter der Überschrift „Wunschdaten“ beschäftigt sich Dr. Hontschik zum wiederholten Male mit der elektronischen Gesundheitskarte. Ein lesenswerter Beitrag!

Einige Milliarden Euro sind schon versenkt worden, und immer noch klappt rein gar nichts. Sie sollte 2006 eingeführt werden, ein zweistelliger Millionenbetrag war dafür geplant. Elf Jahre später, drei bis vier Milliarden Euro sind inzwischen ausgegeben, verkündet das Bundesgesunheitsministerium schon wieder, dass der erste Schritt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das sogenannte ‚Versichertenstammdatenmanagment‘, erneut verschoben werden muss. Es stünden die technischen Geräte noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung…“

Wenn es nur das Geld wäre…

Dr. Hontschik beschäftigt sich auch mit dem nächsten geplanten Schritt, dem sogenannten Stammdatenmanagement. Er schreibt: „Wenn man etwas verschleiern will, muss man unverständliche Worte benutzen. Ein solches Wort ist ‚Versichertenstammdatenmanagement‘. Gemeint ist eine Online-Verbindung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Bei jedem Arzttermin wird in Zukunft überprüft, ob mit der Krankenversicherung alles in Ordnung ist. Dem Missbrauch soll vorgebeugt werden, heißt es. Jede Arztpraxis wird dadurch sozusagen zu einer Außenstelle der Krankenkasse. Die Krankenkasse weiß auf die Minute und Sekunde genau, wann wer wo in welcher Arztpraxis war…“ Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden weiterlesen

Kassenärzte in Niedersachsen fürchten Diebstahl von Patientendaten

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben auf ihrer Klausurtagung am 17./18.06.2017 die strikte Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der neuen Telematikinfrastruktur im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gefordert. Die Mitglieder des Niedersächsischen Ärzteparlaments sehen die Gefahr, dass der Datenschutz durch die aufgezwungene Nutzung der Telematikinfrastruktur verletzt werden könnte. Sie fordern daher, dass das juristische Risiko bei den Anbietern der neuen Telematikinfrastruktur und nicht beim Kassenarzt liegt.

 

Da Patientendaten künftig nicht mehr allein beim behandelnden Arzt zur Verfügung stehen, sondern auf der eGK und auch teilweise auf zentralen Servern gespeichert werden, haben die Delegierten der niedersächsischen Kassenärzte gefordert, dass der gegenwärtig vorhandene Standard bei Datenschutz und Patientenrechten auch unter den veränderten technischen Bedingungen gewährleistet werden muss. Ein Patient darf weder rechtlich noch faktisch gezwungen sein, überall im Gesundheitsbereich seine Krankheitsdaten pauschal zu offenbaren. Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss weiterhin möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung der KVN

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Unter diesem Titel hat das ZDF-Magazin frontal21 am 23.05.2017 einen sehenswerten Beitrag (8 Min.)gesendet. Darin kommen prominente KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu Wort, darunter

  • Christoph Kranich, Verbraucherzentrale Hamburg;
  • Dr. Silke Lüder, Allgemeinmedizinerin, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! und
  • André Zilch, IT-Sicherheitsexperte.

Im Beitrag schildern zudem zwei Redakteurinnen des ZDF-Magazin frontal21, wie sie – allein durch einen Anruf bei der Techniker Krankenkasse und ohne weitere Prüfung der telefonisch vorgetragenen Sachverhalte – per Brief von der TK eine eGk auf den Namen der jeweils anderen Person erhielten.

Der Beitrag ist noch bis 23.05.2018 im Internet verfügbar.

Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! hat am 14.5.2017 zu den Ransomware-Angriffen, die Krankenhäuser in Großbritannien, die Deutsche Bahn AG und weitere deutsche und ausländische Banken, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erleiden mussten, Stellung genommen. Unter der ÜberschriftCyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen stellt sie in ihrem Beitrag fest:

„Sie zeigen die Verletzlichkeit der Medizin. Sie zeigen, dass es bei bei der Kritik an dem Datenschutz nie um dem abstrakten Schutz von Daten geht, sondern um den Schutz von Menschen. Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Kliniken und Arztpraxen ständig zu, auch wenn sie nicht in jedem Fall Teil der medialen Aufmerksamkeit sind. Medizindaten sind auf der ganzen Welt zunehmend ein Geschäftsfeld, in jeder Hinsicht. Trotzdem nimmt der ‚E-Health‘ – Hype täglich zu. Politik, Gesundheitsindustrie und IT- Konzerne warten auf satte Gewinne. Das Großprojekt ‚Elektronische Gesundheitskarte‘ soll das Kernstück für eine zentrale Datenhaltung aller Krankheitsdaten werden. Die Elektronische Patientenakte, so kürzlich Gesundheitsminister Gröhe, sei die ‚Königsanwendung‘. Bei der augenblicklichen Entwicklung kann man sicher sein, die E-Akten werden künftig in der Cloud gespeichert. Gleichzeitig sorgen die politischen Institutionen in Deutschland nicht dafür, dass es einen strukturellen Schutz der Krankheitsdaten tatsächlich gibt. Jeder neue Cyberangriff oder Datenschutzskandal bestätigt uns in unserer Forderung nach einer gesicherten dezentralen modernen Punkt-zu-Punkt Kommunikation in der Medizin unter höchsten Datenschutzstandards. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung erhalten bleiben. Das staatliche Mammutprojekt eGK hat bisher nur Milliarden verschlungen, aber erfüllt u. E. die notwendigen Ansprüche in keiner Weise.“

Der jetzige massive Angriff auf Datennetze in Krankenhäusern, Banken, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungenist nicht der erste seiner Art: Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen weiterlesen

Widerrechtliche Förderung elektronischer Arztbriefe durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen: Patientenrechte und Datenschutz e. V. fordert Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Überprüfung auf

Die Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 meldete: „Nur etwa zehn Prozent aller Bremer Arztpraxen verschicken bisher elektronische Arztbriefe. Deshalb fördert die KV Bremen (KVHB) den Versand via KV-Connect nun mit einem Euro. Im Unterschied zu der bundesweiten EBM-Regelung ist diese Förderung nicht an den Heilberufeausweis (eHBA) bzw. die elektronische Signatur gekoppelt, so die KVHB.“ Die KVBH will offensichtlich die Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens beschleunigen. Zu diesem Zweck bietet sie Arztpraxen, die Arztbrief elektronisch versenden, eine Prämie an: 1,00 € pro Arztbrief, der über KV-Connect – den  Kommunikationsdienst der Kassenärztlichen  Vereinigungen – versendet wird. Obwohl das Krankenkassenrecht (§ 291a Abs. 3 und 5 SGB V) zwingend den Einsatz eines elektronischen Heilberufsausweises zum Versand des elektronischen Arztbriefes erfordert, will die KV Bremen darauf verzichten.

Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. kritisiert diese rechtswidrige Praxis. Er hat sich an Dr. Imke Sommer, die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, gewandt und um eine Überprüfung dieses Verfahrens gebeten. Seine Begründung:
  1. Die Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises ist eine Grundbedingung für den Versand von elektronischen Arztbriefen, eine  weitere ist die Zustimmung des Patienten zu dieser Verwendung seiner Daten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Versand  elektronischer Arztbriefe unzulässig.
  2.  In der Gebührenordnung der KV Bremen wird der elektronische Versand von Arztbriefen mit finanziellen Anreizen gefördert. Die Vergütung für einen Arztbrief auf Papier beträgt derzeit 0,55 ct, die Portokosten betragen mindestens 0,70 €. Der Arztbrief kann also nicht kostendeckens versandt werden. Mit 1,00 € pro versendetem elektronischem Arztbrief wird ein ökonomischer Anreiz für diesen Übermittlungsweg geschaffen.

Nach dem Gesetz dürfen Patienten, die keine Anwendung der Gesundheitskarte wollen, nicht schlechter behandelt werden als andere. Die bessere Bezahlung von Leistungen mit Gesundheitskarte, bei gleichem Aufwand, ist eine solche verbotene Diskriminierung. 

Das Schreiben ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung

Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“  Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel Elektronische PatientenaktenEinrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen veröffentlicht. Auf insgesamt 288 Seiten hat der Verfasser der Studie, Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, einen umfangreichen Überblick über Interessenlagen, Literatur, Meinungen und Studien zu diesem Thema gegeben. Auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten in acht anderen Ländern (Österreich, Schweiz, Schweden, Estland, Dänemark, England, USA und Australien) wird referiert.

Was an der Studie sofort ins Auge fällt:

Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen.  Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen