Der 37. Kongress des Chaos Computer Clubs verbirgt sich hinter der Abkürzung 37C3. Er fand wie immer zwischen Weihnachten und Silvester statt, das erste Mal nach der Pandemie, jetzt wieder in Hamburg. (Während der Renovierung des Congress Center Hamburg (CCH) war der Kongress in Leipzig, wo mehr Platz war).
Erfreulich: Fünf gute Veranstaltungen zur Datenverarbeitung in der Medizin. Einen politischen Überblick durften sich hunderte Teilnehmende in dieser Veranstaltung von Daniel Leisegang und Bianca Kastl abholen:
Prof. Dr. Kristina Sinemus, hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, hat eine Studie „Gesundheitsdaten – Herausforderungen, Lösungsansätze und Maßnahmen des Landes Hessen“ veröffentlicht. Gemeinsam mit dem alten (und vermutlich auch neuen) hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) erklärt sie im Vorwort: „Um das volle Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu entfalten, ist es entscheidend, Gesundheitsdaten zielgerichtet und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben und zu nutzen. Denn nur so können wir medizinische Leistungen und wissenschaftliche Forschungen gezielt optimieren und den Gesundheitsstandort Hessen stärken. Des zukunftsweisenden Themas der Gesundheitsdaten hat sich die Hessische Landesregierung angenommen und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen (IGH) das vorliegende Positionspapier erarbeitet…“
Unter der Überschrift „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“ haben eine Vielzahl von Organisationen einen Offenen Brief zur Digitalisierung des Gesundheitswesens veröffentlicht. Darin wir zu Beginn festgestellt: „Die derzeit angestrebten Prozesse, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen, weisen grundlegende Fehler auf. Sie sind intransparent und beteiligen Patient*innen unzureichend. Das Resultat: Ein digitales Gesundheitswesen, das nicht menschenzentriert gedacht ist und somit seine gesellschaftlichen Potenziale verfehlt. Das spiegelt sich auch in der technischen Umsetzung wider. Deswegen drängen wir, die unterzeichnenden Organisationen und Individuen, auf eine sachliche Auseinandersetzung, in der die gesellschaftlichen Anforderungen an ein digitales Gesundheitswesen definiert, technische Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt und Menschen in den Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses genommen werden.“
Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.
Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben am 28.11.2023 für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space – EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen von EU-Bürger*innen zusammengeführt werden sollen. Der beschlossene Gesetzentwurf im Wortlaut (in Englisch) ist hier nachlesbar.EU-Parlamentsausschüsse stimmen für Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte für alle weiterlesen →
Im Januar 2023 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung ein Impulspapier zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)[1]. Auf Basis einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung von insgesamt 1871 Personen im Alter ab 14 Jahren wurden Handlungsempfehlungen erstellt und der Politik sowie den beteiligten Berufs- und Interessengruppen an die Hand gegeben. Das Ziel dieser Befragung bestand darin, Argumente zu finden, wie man die ePA der Bevölkerung schmackhaft machen kann. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll kein Ladenhüter bleiben. weiterlesen →
In einer Resolution, die vom 43. Deutscher Psychotherapeutentag am 17./18.11.2023 verabschiedet wurde, wird festgestellt: „Mit großer Sorge beobachtet die Psychotherapeutenschaft Bestrebungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke deutlich über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu setzen.“
Die Forderung lautet: „Das Kernstück der Digitalisierung, die ePA, muss sich am Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringer*innen im konkreten Versorgungsablauf orientieren. Es muss bei der Etablierung von gesetzlichen Regelungen auf EU- und Bundesebene gewährleistet werden, dass Versicherte bewusst aktiv entscheiden können, ob sie eine ePA nutzen möchten und wenn ja, welche Daten darin gespeichert werden und wer diese einsehen und nutzen kann.“Psychotherapeut*innen fordern: Patient*innen müssen selbstbestimmt über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden können weiterlesen →
Die Auswirkungen eines Hackerangriffs Anfang Oktober an der Uniklinik Frankfurt sind riesig. Die komplette IT muss nach Angaben des Ärztlichen Direktors Jürgen Graf neu aufgesetzt werden. Eine dreistellige Zahl an IT-Fachleuten sei dabei, die Cyberattacke aufzuarbeiten, Übergangslösungen zu bauen und die Systeme neu aufzusetzen. Bis alles wieder ohne Einschränkungen läuft, werde es Monate dauern, sagte Graf nach Angaben der Hessenschau. Die reguläre Homepage ist seitdem offline, es gibt lediglich eine Seite mit Kontaktdaten zu den einzelnen Abteilungen. Derzeit würden Rechnungen zum Teil gefaxt und Verbindlichkeiten per Papier-Überweisungsträger beglichen. Auch das Telefon erlebe eine Renaissance. Es sei wie in den 80er-Jahren, erklärte Graf. Immerhin sei eine Lösung gefunden, um zumindest von einigen Rechnern mit der Außenwelt verbunden zu sein. Im Klinikum gebe es als rot definierte Computer, sie dürften nur innerhalb des Hauses benutzt werden; und nur die grün markierten Rechner dürften nach draußen kommunizieren. Aberwitzig: Chef der Uniklinik Frankfurt empfiehlt als Schutz vor Hackerangriffen die zentralisierte elektronische Patientenakte weiterlesen →
Am 10.10.2023, wenige Tage vor ihren politischen Zerfall, hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/8798). Nahezu lyrisch die Einleitung:
„Die Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sowohl mehr als auch weniger Selbstbestimmung für die Patient*innen bzw. Versicherten bedeuten.
Sie kann Prozesse vereinfachen oder auch verkomplizieren.
Sie kann die Datensicherheit in der Kommunikation deutlich verbessern oder auch großen Schaden anrichten…“
So weit – so allgemein! Kürzer wäre die Feststellung: Alles ist möglich!
Diesen Sätzen folgt eine – durchaus zutreffende – Beschreibung bisheriger (Fehl-)Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Um dann festzustellen: „Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die opt-out-Variante muss daher durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringenden in die ePA stärken…“ Und weiter: „Es muss jederzeit eine anwender*innenfreundliche und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeit für die Nutzung einer zugewiesenen ePA gegeben sein…“ Ein klares und eindeutiges NEIN! zur opt-out-Patientenakte (ePA) ist das nicht!Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?! weiterlesen →