Schlagwort-Archive: Elektronische Patientenakte

CCC fordert Ende der ePA-Experimente an lebenden Bürger*innen

Sicherheitsmängel begleiten die elektronische Patientenakte (ePA) seit ihrer Einführung im Jahr 2020. Mit der Umstellung von Opt-In auf Opt-Out kommt nun die Patientenakte „für alle“: Gesundheitsdaten von über 70 Millionen Versicherten werden ohne deren Zutun über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg in einer zentralen Datenbank zusammengeführt. Doch auch die „ePA für alle“ kann ihre Sicherheitsversprechen nicht halten. Beim 38C3 wurde demonstriert, wie unberechtigte Personen mit wenig Aufwand massenhaften Zugang zur ePA für alle erlangen können. CCC fordert Ende der ePA-Experimente an lebenden Bürger*innen weiterlesen

Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen: Widersprechen Sie der ePA – schützen Sie Ihre Kinder!

Mit einer Stellungnahme vom 11.12.2024 weist der Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) auf Probleme mit der elektronischen Patientenakte (ePA) speziell bei Kindern und Jugendlichen hin.

Ab 15.01.2025 wird für alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit sie sind – eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern dem nicht individuell widersprochen wird. Auch bei Kindern, wenn die Sorgeberechtigen nicht widersprechen.

Kinder schützen – warum? Berufverband der Kinder- und Jugendärzt*innen: Widersprechen Sie der ePA – schützen Sie Ihre Kinder! weiterlesen

Verbraucherzentrale: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA

Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet werden. Es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verständlich und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch dieser Informationspflicht kommen die Krankenkassen bisher nicht in allen Fällen nach. Das ergab eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherzentrale fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Untersuchung zeigt, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen. Verbraucherzentrale: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA weiterlesen

Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für ihre kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Diplominformatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress schwere Bedenken gegen die ePA für alle in der jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme nun eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die in den Praxen reifen solle. Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Allerdings sehe er weder bei der jetzigen und bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern in die richtige Richtung geplant sei. Massive Kritik an elektronischer Patientenakte (ePA) von Datenschützer, Forschungsexperte und Ärzteschaft weiterlesen

Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft

Die Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, die elektronischen Patientenakte (ePA) per ausdruckbarem Formular durch einen Widerspruch abzulehnen. Angekreuzt werden kann darin o. a. die Option Ich möchte keine ePA erhalten.“ Darunter die Eräuterung (?): Bitte wählen Sie diese Option aus, wenn Sie… nicht von den Vorteilen der ePA profitieren möchten.“ Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA): Unseriöses und tendenziöses Formular auf der Homepage der Knappschaft weiterlesen

Ulrich Kelber zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“

Ulrich Kelber zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA) weiterlesen

Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte

In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*inne aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte fordert: Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte weiterlesen

„Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“

Dies stellt die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider auf der Homepage des BfDI unmissverständlich fest. Um dann weiter darauf hinzuweisen:

Menschen, die kein eigenes geeignetes Endgerät besitzen oder keines benutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“ ohne App), bekommen nur ein eingeschränktes Zugriffsmanagement zu ihrer ePA. Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität beschränkt. Anders als Frontend-Nutzer können sie nicht mit hoher Genauigkeit festlegen, wer welche Daten sehen darf.

Datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten ist auch, dass die Vielzahl derjenigen Menschen, die kein eigenes Endgerät haben oder nutzen wollen, auf Dauer auch keinen Einblick in ihre eigene, von ihnen selbst zu führende ePA haben.

Durch die Benachteiligung und Ungleichbehandlung dieser großen Gruppe von Versicherten hat das PDSG* eine Zweiklassengesellschaft bei der ePA geschaffen…“ „Die Ausgestaltung der ePA verstößt gegen die DSGVO“ weiterlesen