Schlagwort-Archive: DSGVO

Keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge! Pfarrer Heinz Adler beklagt, dass er vom Datenschutz an der Seelsorge im Krankenhaus gehindert wird

In den letzten Monaten häufen sich Berichte über Klagen, dass die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Arbeitsabläufe störe oder lieb gewordene Verfahrensweisen unmöglich mache. Ein schönes Beispiel dafür ist ein Gespräch der Badischen Zeitung mit einem Gemeindepfarrer, das am 18.01.2018 veröffentlicht wurde.

Die Zeitung gibt dem Pfarrer breiten Raum zur Klage über die “unseligen” Folgen der DSGVO. Sie zitiert ihn mit der Klage: Wir bekommen keine Patientennamen mehr, sondern müssten von Zimmer zu Zimmer ziehen. Vorher wurden mir und den Kolleginnen und Kollegen, die Krankenhausbesuche machen, die Namen auf einer Liste mitgeteilt.” Keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge! Pfarrer Heinz Adler beklagt, dass er vom Datenschutz an der Seelsorge im Krankenhaus gehindert wird weiterlesen

Bravo! Da hat jemand über Datenschutz nachgedacht: Warum ein Villinger Zahnarzt nur noch Nummern verteilt

Der Südkurier berichtet am 17.01.2018 über Veränderungen in einer Zahnarztpraxis, die der Arzt nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einführte.

Die Zeitung zitiert den Zahnarzt: Früher… sei es mit dem Patientenschutz in manchen Details nicht ganz so genau genommen worden. Insofern betrachtet er die neue Datenschutzverordnung als ‚eine Chance‘, diesen Verpflichtungen sachgerecht nachkommen zu können.“

Und was hat er geändert? Auch hier informiert der Südkurier: Bravo! Da hat jemand über Datenschutz nachgedacht: Warum ein Villinger Zahnarzt nur noch Nummern verteilt weiterlesen

Frank W. ist HIV-positiv – und wird unfreiwillig vom Amtsgericht geoutet

Mit dieser Überschrift berichtet die Neue Westfälische in einem Beitrag vom 09.01.2019 über ein massives datenschutzrechtliches Problem von zwei Arbeitnehmern, die im gleichen Unternehmen beschäftigt sind:

„Frank W. und sein Lebenspartner wissen seit 15 Jahren, dass sie HIV-positiv sind. Seit April 2018 weiß auch der gemeinsame Arbeitgeber von ihrer Krankheit, obwohl sie das nicht wollten. Ein Fax vom Amtsgericht Paderborn outete sie als HIV-positiv. Auch wenn das Schreiben an den Arbeitgeber adressiert war, machte die Nachricht im gesamten Betrieb die Runde Frank W. ist HIV-positiv – und wird unfreiwillig vom Amtsgericht geoutet weiterlesen

Die neueste Schnapsidee: „Verpflichtende Datenspenden“ bei Gesundheits- und Behandlungsdaten

Prof. Josef Hecken ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) . Er sprach sich beim Fraktions­kongress Zukunft E-Health der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12.12.2018 für eine verpflichtende Datenspende von Gesundheits- und Behandlungsdaten aus. Ärzteblatt.de zitiert Prof. Hecken in einem Beitrag vom 18.12.2018 wie folgt: „Hecken sieht vor allem bei der Versorgungsforschung große Lücken. Um diese zu verbessern, müsse darüber nachgedacht werden, ‚in bestimmten Bereichen Patienten zu verpflichten, ihre Daten zur Verfügung zu stellen’… Als Beispiel nannte er seltene Erkrankungen. Bei einer Millionen Jahrestherapiekosten erwarte er ein Feedback, ob die Therapie von Nutzen war. ‚Solidarität kann keine Einbahnstraße sein‚, so Hecken und warnte zugleich: Wenn man beim Datenschutz immer erst die Risiken überprüfe, komme die Diskussion nicht voran…“

Herrn Prof. Hecken sei ins Stammbuch geschrieben: Die neueste Schnapsidee: „Verpflichtende Datenspenden“ bei Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen

Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Produkt ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Unterlagen und Daten zu ihrer Gesundheit und zur medizinischen Behandlung zu sammeln. Erbringer medizinischer Leistungen können auf Anfrage Patientendaten in die elektronische Gesundheitsakte einstellen. Auch Krankenkassen und -versicherungen können die Akte zur gezielten Ansprache ihrer Versicherten verwenden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

Auf Grund der vorstehenden Beschreibung und weil die Vivy GmbH ihren Geschäftssitz in Berlin hat ist die Vermutung naheliegend, dass es sich hier um die Vivy-Gesundheitsakte handelt. Vivy (?!?): Prüfung der elektronischen Gesundheitsakte durch die Berliner Datenschutzbeauftragte weiterlesen

Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: „Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts“

Tino Sorge, Mitglied des Bundestags und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheitswirtschaft (nicht Gesundheitswesen) hat am 10.12.2018 ein Positionspapier vorgelegt unter dem Titel „Datenspender könnten die Organspender des 21. Jahrhunderts werden“. Herr Sorge macht sich darin zum Sachwalter privatwirtschaftlicher Interessen, wenn er fordert, „die Wirtschaft bei politischen Entscheidungsprozessen enger mit einbinden“ bei der „Ausgestaltung einer Datenautobahn oder einer Gesundheitsakte“.

Wie vor ihm schon andere, fordert Herr Sorge deshalb: „Historische Konzepte wie ‚Datensparsamkeit‘ oder ‚Datenvermeidung‘ müssen eine Modernisierung erfahren.“ Der feuchte Traum eines CDU-Gesundheitspolitikers: „Datenspender – die Organspender des 21. Jahrhunderts“ weiterlesen

Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen

Wilfried Deiß,Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, ist seit vielen Jahren ein profilierter Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der damit verbundenen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auf seiner Homepage erklärt er unmissverständlich: eGK = Elektronische Gesundheitskarte / Telematikinfrastruktur: Wir wollen wegen Datenschutz/ Arztgeheimnis KEINE Online-Anbindung des Praxis-Netzwerkes und keine DAUERHAFTE Speicherung von Patientendaten in einem bundesweiten Datennetzwerk/ Cloud. Auf der Homepage befinden sich viele lesenswerte Informationen und Stellungnahmen zu dieser Thematik. Auf die beiden letzten Beiträge möchten wir hinweisen: Ohne Telematik-Infrastruktur und „Cloud“: Datenschutz in der Arztpraxis – ein Beispiel aus Siegen weiterlesen

Verbraucherzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab – auch und besonders im Gesundheitswesen

Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. So sprach sich z. B. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in diesem Zusammenhang für eine einheitliche Regelung des Eigentums an Daten in der EU aus”.

In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale (vzbv) vom 26.11.2018 wird dazu festgestellt:

  • „Ein Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer. Neue Rechte an Daten, die einzelnen Akteuren ausschließliche Nutzungsrechte einräumen, sind nicht erforderlich.
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss konsequent im Sinne der DSGVO umgesetzt werden.
  • Die gegenwärtige Rechtslage ist geeignet, die sich stellenden Herausforderungen zu lösen. Erforderlich ist jedoch eine konseque“nte Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen durch die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden.“

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Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO

Ein Mensch aus der Region Rhein Main informierte die Redaktion dieser Homepage  über eine Anfrage zu diesem Thema an den Datenschutzbeauftragten der Uniklinik Frankfurt und die Antwort darauf. Sie unterscheidet sich wohltuend von hier vorliegenden Berichten aus Arztpraxen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Behandlungstermin in der Allergie-Ambulanz im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) wurde mir das als Datei beigefügte zweiseitige Blatt zum Ausfüllen und zur Unterschrift vorgelegt. Dazu möchte ich feststellen: 1. Das Informationsblatt “Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten im Universitätsklinikum Frankfurt…” wurde mir weder ausgehändigt noch war es nach meiner Kenntnis im Wartebereich oder im Flur und/oder Treppenhaus im 2. Stock des Gebäudes 28 (Hautklinik) sichtbar ausgehängt. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, den Erhalt dieses Blattes durch Unterschrift zu bestätigen. 2. Es gibt zudem eine Empfehlung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wonach Patient*innen nicht gezwungen werden dürfen, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie eine wie auch immer geartete Information zur DSGVO gelesen haben, noch gar mit ihr sich einverstanden erklären. Diese Stellungnahme empfehle ich Ihnen und der Leitung des Universitätsklinikums Frankfurt als Lektüre. Näheres dazu finden Sie hier. Teilen Sie die Position der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder? Und werden Sie in diesem Sinne Einfluss nehmen auf die Leitung der Uniklinik Frankfurt? 3. Sollte die Information zu § 12 Hessisches Krankenhausgesetz auf S. 1 oben des Formblatts zutreffend sein, wonach “die Übermittlung von Patientendaten an Personen oder Stellen… ohne die Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig ist” erübrigt sich aus meiner Sicht eine durch Unterschrift vollzogene persönliche Einwilligung in dieses Verfahren. Oder sehen Sie dies anders? 4. Ich möchte auch künftig selbst entscheiden, welche Behandlungsdaten / Befunde ich jeweils an andere Ärzt*innen bzw. Krankenhäuser weitergebe. Insoweit habe ich keine Veranlassung, mich zu den Themen Schweigepflichtentbindung, E-Maikkommunikation und/ Faxversand gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt zu erklären. Oder sehen Sie dies anders? Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Uniklinik Frankfurt: Nach einer Beschwerde – schnelle und informative Auskunft zum Patientendatenschutz in Zeiten der DSGVO weiterlesen