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„Viel ist nie genug, wir wollen immer noch mehr“ – Industrieverbände fordern erweiterte Zugriffsrechte auf Gesundheits- und Behandlungsdaten

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz),  das am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden u. a. neue zentrale Datensammlungen von Gesundheits- und Behandlungsdaten geschaffen. In einer Stellungnahme der Digitale Gesellschaft e. V. wird dazu kritisch festgestellt, dass damit ein „Profiling mit Gesundheitsdaten durch die Krankenkassensowie eine Zentralisierung von Gesundheitsdatenermöglicht wird. Die Digitale Gesellschaft erklärt dazu: Explizites Ziel des Gesetzes ist es, eine bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, da die ‚Sozialdaten der Krankenkassen‘ als ‚eine wertvolle Datenquelle‘ betrachtet werden. Da die Daten bisher zu wenig genutzt würden, soll der Zugang erleichtert werden, ‚um eine breite wissenschaftliche Nutzung unter Wahrung des Sozialdatenschutzes zu ermöglichen‘. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fungiert als Datensammelstelle aller Daten aus den Krankenkassen. Dieser gibt die Daten an ein Forschungsdatenzentrum weiter. Die Daten sollen selbstverständlich auch zur Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der GKV dienen. Vorgesehen ist eine Pseudonymisierung der Daten. Dass weder Pseudonymisierung noch Anonymisierung in Zeiten von big data dazu führen, dass die Daten nicht wieder zur Identifikation einzelner Patienten und Patientinnen genutzt werden können, hat eine wissenschaftliche Untersuchung gerade (noch einmal) gezeigt.“

Acht Verbänden der Biotechnologie-, Elektro-, Medizintechnik- und Pharmaindustrie ist dies nicht genug. Sie fordern in einer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) Zugriffsrechte auf diese Daten auch für die Privatunternehmen ihrer Branchen. In einer Stellungnahme  unter dem Titel Gesundheitsdaten retten Leben: geregelten Zugang und Nutzung für private Forschungermöglichen“ fordern sie:

Um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland umfassend zu nutzen, braucht es einheitliche Regelnf ür den transparenten Zugang zu Versorgungs-und Forschungsdaten. Das gilt nicht nur für forschende Institute, sondern auch für die forschende Gesundheitswirtschaft… Datenfreigabe schafft Mehrwert für die Forschung. Die Verbände der eHealth-Allianz begrüßen, dass im Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erstmalig die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe über die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen wurde… Die Erweiterung der Datenfreigabe im Gesetzentwurf auf alle Dokumente und Daten der ePA bietet der Forschung deshalb einen echten Mehrwert… Antragsberechtigung der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum ermöglichen. Dennoch bleibt das Potenzial privater Forschung ungenutzt. Auch nach dem Gesetzentwurf zum PDSG bleibt die Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ausschließlich auf die Selbstverwaltung und der öffentlichen Forschung begrenzt.Dies trifft ebenfalls für die Daten der ePA zu. Der Ausschluss privater Forschung von der Antragsberechtigung beim Forschungsdatenzentrum ist nicht sachgerecht und zukunftsweisend… Notwendig ist aus Sicht der Verbände der eHealth-Allianz die Ergänzung eines eigenständigen Antragsrechts der privaten Forschung beim Forschungsdatenzentrum und damit die Ergänzung als berechtigte Institution nach § 303e Absatz 1SGB V…“

Die Verbände, die die oben auszugsweise zitierte Stellungnahme abgegeben haben.

Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten

Am 22.11.2018 haben 18 Verbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik in einem gemeinsamen Positionspapier unter dem Titel „Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen“ gefordert, dass Ihnen vom Gesetzgeber mehr Rechte eingeräumt werden, um Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V und auch auf die darin künftig enthaltenen Daten. Lobbyverbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik fordern stärkeren Zugriff auf Gestaltung und Inhalt (Daten) von elektronischen Patientenakten weiterlesen

Lobbyismus wirkt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt ab bei bitkom und Co – Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Anfang Juni 2018 haben acht Lobbyorganisationen aus mehreren Industriebereichen in einem Positionspapier den Versuch unternommen, auf den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten eHealth-Aktionsplan Einfluss zu nehmen.

Dabei tragen sie unter den Stichworten “Datensouveränität” und “Patientenautonomie”, die auch von Bundeskanzlerin Merkel und dem Deutschen Ethikrat als Alternative zu den bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bezug auf  Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verwendet werden, einen massiven Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vor.

Am 26.06.2018 hat auch die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Positionspapier zu diesem Themenfeld veröffentlicht. Und siehe da, auch darin wird – mit ähnlichen Formulierungen und gleichen Forderungen – die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefordert. Lobbyismus wirkt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion schreibt ab bei bitkom und Co – Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen weiterlesen

bitkom und Co: Erneuter Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung im Gesundheitswesen

Im Juni 2018 haben acht Lobbyorganisationen aus mehreren Industriebereichen in einem Positionspapier den Versuch unternommen, auf den im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten eHealth-Aktionsplan Einfluss zu nehmen.

Dabei tragen sie unter den Stichworten „Datensouveränität“ und „Patientenautonomie“, die auch von Bundeskanzlerin Merkel und dem Deutschen Ethikrat als Alternative zu den bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bezug auf  Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verwendet werden, einen massiven Angriff auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung vor.

Im Abschnitt „Rechtliche und technische Voraussetzungen zur Datenvernetzung“ wird wenige Wochen nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihrer Umsetzung in nationales Recht durch das BDSG-neu und die Anpassung weiterer Bundes- und Landesgesetze an die DSGVO gefordert: „Die Erhebung, der Austausch und die sektorübergreifende Verarbeitung von Daten bedarf eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens, der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Forschungs- und Versorgungsdaten gewährleistet. Ohne einen technologieneutralen und innovationsoffenen Rechtsrahmen können die Wertschöpfungspotenziale nicht optimal genutzt werden. Die derzeit in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften erschweren einen Datenaustausch zwischen Patient, Klinik und Forschung… Das derzeitige Datenschutzmodell in Deutschland, das auf Datensparsamkeit beruht und die Nutzung der Daten ausschließlich auf den Grund der Datenerhebung beschränkt, passt weder zu einer datenbasierten Wirtschaft noch zu einer digitalisierten Gesundheitsversorgung…“ (Positionspapier S. 3)

Und im Abschnitt „Datenverfügbarkeit und -nutzung von Versorgungs- und Forschungsdaten“ fordern bitkom und Co.: Regulatorische Grundsätze wie Zweckbindung, Datensparsamkeit oder Personenbezug müssen im Zuge der Vernetzung, Versorgungsforschung und Präzisionsmedizin neu gedacht werden. Neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten müssen entwickelt und ermöglicht werden…  Der Patient rückt in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems und wird ein informierter Teilnehmer im Versorgungsprozess. Er verwaltet die Zugriffsberechtigung und ist zu jederzeit Herr seiner Daten… Für mehr Vertrauen in die Digitalisierung im Gesundheitssystem müssen zudem die Chancen stärker diskutiert und neue Versorgungsansätze in Aktionsräumen konkret erprobt und der Nutzen praktisch erlebt werden. Hier bedarf es – neben dem politischen Gestaltungsprozess – auch einer bundesweiten Aufklärungskampagne, die den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über die Vorteile der sektorübergreifenden Vernetzung und dabei auch Fragen zur Ethik umfasst.“ (Positionspapier S. 6)

E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen

Die bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., eine Lobbyorganisation der auch im Gesundheitswesen wirtschaftlich aktiven IT-Unternehmen hat am 20.10.2017 unter der Überschrift „E-Health Thesen für die 19. Legislaturperiode“ einen Forderungskatalog an die neu zu bildende Bundesregierung veröffentlicht.

Unter den Punkten

  • Eine E-Health-Strategie für Deutschland entwickeln;
  • Die Telematikinfrastruktur weiterentwickeln und eine elektronische Patientenakte etablieren;
  • Entscheidungsfähigkeit der gematik deutlich verbessern;
  • Innovationen im deutschen Gesundheitswesen fördern;
  • Datenpolitik für ein digitales Gesundheitswesen“

werden Forderungen erhoben, wie die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in der Gesundheitsindustrie (IT, Pharma etc.) zu Lasten von Versicherten und PatientInnen von Bundesregierung und Bundestag gefördert werden sollen. E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen weiterlesen

„Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen

Die südhessische Universitätsstadt Darmstadt (grüner Oberbürgermeister, grün-schwarze Koalition wie in Baden-Württemberg) hat sich von der BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., einer Lobby-Organisation der deutschen IT-Unternehmen, den Titel „Digitalstadt“ verleihen lassen. In einem Wettbewerb gegen die Städte Heidelberg, Kaiserslautern, Paderborn und Wolfsburg hatte Darmstadt die Nase vorn. Seitdem betreibt sie voll Stolz eine Homepage mit dem Namen Digitalstadt Darmstadt.

Naive Begeisterung über die schöne neue Digital-Welt paart sich mit Plattitüden. Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) gerät bei Digitalstadt Darmstadt ins Schwärmen: „Wir leben in spannenden Zeiten, denn wir erleben ein ganz eigenes Kapitel der Geschichte hautnah mit. Die Digitalisierung verschiebt sich zunehmend in alle Lebensbereiche und Teile der Bevölkerung. Die Chancen und Potentiale sind enorm. Nicht minder groß sind die Herausforderungen, die die digitale Lebensreform mit sich bringt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine lange Historie, sich den Zeichen der Zeit zu stellen und sowohl technologischen Wandel zu leben als auch ihn voranzutreiben. In Darmstadt greift man wortwörtlich nach den Sternen und schafft die Voraussetzungen, dass die Digitalisierung für unsere Gesellschaft auf sinnvolle und nachhaltige Weise nutzbar wird…“ Das Darmstädter Echo vom 30.07.2017 stellt dazu fest: „Vergleichsweise konkret sind Aussagen von Oberbürgermeister Jochen Partsch für den Bereich Gesundheit. Er kündigte die Schaffung einer ‚intuitiven Datenplattform‘ an, über die jeder Bürger jederzeit Zugriff auf seine eigenen Gesundheitsdaten habe und diese anderen, etwa Ärzten, zur Verfügung stellen könne.“ „Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen weiterlesen