Jeder vierte Arzt verweigert Anschluss an elektronisches Gesundheitsnetz weiterlesen
CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung
Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt ein Vorstoß für eine grundlegende Veränderung der Rechtsgrundlagen für Organspenden. Die Hannoversche Allgemeine informiert am 24.08.2018 über ein Positionspapier des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU), stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und stv. Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Die Zeitung berichtet: „Abweichend von der bisherigen Praxis, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich sind, soll demnach grundsätzlich jeder ein potenzieller Spender sein – außer bei Widerspruch… Konkret fordert Nüßlein ‚eine doppelte Widerspruchslösung, wonach sowohl der Verstorbene zu Lebzeiten wie auch dessen Angehörige einer Organentnahme widersprechen können‘…“ Sollte sich der CSU-Bundestagsabgeordneten Nüßlein durchsetzen würden künftig alle Menschen – sofern sie diesem nicht ausdrücklich widersprochen haben – zu potentiellen Organspender*innen werden. CDU/CSU fordert Neuregelung bei Organspenden: Organentnahme per Gesetz statt selbstbestimmter aktiver Zustimmung weiterlesen
Bundesgerichtshof: Ärzt*innen müssen sicherstellen, dass Patient*innen Kenntnis von Befunden erhalten
Die Entscheidung:
Mit Urteil vom 26.06.2018 (Aktenzeichen: VI ZR 285/17) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Hausärzt*innen aus einem Arztbrief, der nur an sie geht, unschwer erkennen könnten, dass eine Klinik sie irrtümlicherweise für die behandelnde Praxis halten. Gerade in ihrer koordinierenden Funktion als Hausärzt*innen müssten sie eine solche Information weitergeben. „Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat“, erklärt der BGH in seinem Urteil. Es sei ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gebe, nicht und oder nicht rechtzeitig informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt werde.
Die Vorgeschichte: Bundesgerichtshof: Ärzt*innen müssen sicherstellen, dass Patient*innen Kenntnis von Befunden erhalten weiterlesen
„Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten
Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: “Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet.” erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis Stoppt die E-Card. “Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server – für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet”, ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von „Digitale Gesellschaft“.
Außerdem bergen beide Zugriffswege Risiken: Der Zugang über die Gesundheitskarte erfordert ein zentrales Register aller vorhandenen elektronischen Akten in der Telematik-Infrastruktur. So kann man leicht nachprüfen, welche Versicherten keine elektronischen Akten haben. Bei Versicherten mit elektronischer Akte kann man über dieses Zentralregister mindestens feststellen, wo ihre Akte zu finden ist. „Das ist #Spahnsinn“ – Datenschützer kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur elektronischen Übertragung von Krankheitsdaten weiterlesen
Die riskanten Pläne von Jens Spahn
Unter dieser Überschrift hat Uta Schmitt, eine der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., in einem Beitrag vom 15.08.2018 in der Mittelbayerischen Zeitung den Referentenentwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) aus dem Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Ihre Bewertung zusammengefasst:
„Schon das bisherige Konzept der elektronischen Patientenakte barg grundlegende Sicherheitsrisiken, namentlich die Zentralisierung der Datenhaltung. Die zentral zugreifbare Speicherung großer Datenmengen ist immer gefährlich, denn sie bietet ein attraktives Ziel für Datendiebstahl. In Lettland, Norwegen und Singapur wurden bereits Patientendaten von Millionen Menschen aus zentralen staatlichen Gesundheitsportalen entwendet. Zentrale Speicherung ist selbst dann riskant für die Betroffenen, wenn die Datenbanken nicht mit dem Internet verbunden sind, wie das Beispiel der Schweizer Steuer-CDs zeigt. Die riskanten Pläne von Jens Spahn weiterlesen
Referentenentwurf mit #Spahnsinn liegt vor – und die TSVG-Synopse
Der Bundesminister für Gesundheit hat seine „Drohung“ wahr gemacht. Er will keine dezentrale, sondern eine auf zentralen Servern liegende „elektronische Gesundheitsakte“. Mit Zugriff darauf aus dem Internet. Das Schlechte aus zwei Welten.
Im Referentenentwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG), den wir hier zur Verfügung stellen, findet man die entsprechenden Änderungsvorschläge unter Artikel 1 Nummern 83 – 89. Damit man verstehen kann, was dadurch am Ende eigentlich Gesetz werden soll, benötigt man eine Synopse. Eine Synopse ist der alte Text des Gesetzes, mit den Einfügungen und Streichungen durch das neue Gesetz. Diese Synopse stellen wir hier zur Verfügung. Bitte in Adobe Acrobat anklicken „Werkzeuge“ – „Kommentieren“ – „Öffnen“. Dann bekommt man eine klickbare Liste aller Änderungen mit den Einfügungen.
Lobbyismus in Aktion? AOK leiht IT-Experten für 2 Jahre an Bundesgesundheitsministerium aus
Das Internet-Magazin apotheke adhoc meldet am 17.07.2018: „Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntermaßen aufs Tempo drücken… Zur Umsetzung erhält Digital-Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Gottfried Ludewig, jetzt Unterstützung: Die AOK Nordost schickt ihren IT-Experten Christian Klose als seinen Stellvertreter ins BMG… Dem Vernehmen nach soll der Chief Digital Officer (CDO) der AOK Nordost… bereits im August oder spätestens im September seinen Dienst im BMG antreten.“
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Denn die AOK Nordost ist neben der Techniker Krankenkasse (TK) Vorreiter bei der Entwicklung kassenspezifischer elektronischer Gesundheitsakten.
Unabhängiger Sachverstand sieht anders aus? Oder irren wir uns da?
Dass der „Markt“ groß ist und viele an die „Futterkrippe“ in Sachen Gesundheits- und Behandlungsdaten und Staatsknete wollen, macht eine Übersicht deutlich, die von eGesundheit.nrw veröffentlicht wurde, einer von der Landesregierung in NRW geförderten illustren Ansammlung von einschlägigen Firmen und Lobbyisten.
Valsartan-Rückruf: Kein Datenschutz-Problem
Möchtegern-Populistin aus dem Vorstand der Siemens-Betriebskrankenkasse macht Stimmung gegen Datenschutz
Valsartan ist in Blutdruck-Senker-Arzneimitteln enthalten. Chargen von Valsartan waren jahrelang verunreinigt mit N-Nitrosodimethylamin. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte herausgefunden, dass diese verunreinigten Chargen jahrelang von einem chinesischen Unternehmen, und von europäischen Pharma-Firmen weiter an Patient*innen geliefert worden waren. Die Europäische Arzneimittelagentur warnte nun davor, dass die Patient*innen diese Blutdrucksenker eigenmächtig absetzen. Das Risiko beim eigenmächtigen Absetzen des Medikaments sei weitaus größer, als das Risiko durch die Verunreinigung. Vielmehr sollten die behandelnden Ärzte auf andere Medikamente oder auf nicht verunreinigtes Valsartan ausweichen.
Auftritt Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens Betriebskrankenkasse. In einer Pressemitteilung behauptet sie, ihre Krankenkasse hätte den betroffenen Patient*innen eigentlich helfen können. Sie hätte es aber „wegen Datenschutz“ nicht gedurft. Beides stimmt nicht. Es ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, in so einem Fall ihre Patient*innen verrückt zu machen, indem sie in ihren Datenbeständen suchen nach „Valsartan“, und dann ein Serienmailing versenden. Das hätte mehr geschadet, als genützt, viele Patient*innen hätten dann Valsartan eigenmächtig abgesetzt. Zuständig für die Patientenkommunikation sind aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es ist deren Aufgabe, das richtige Medikament zu geben.
Richtig ist, dass die Krankenkassen die Verordnungsdaten tatsächlich haben, aufgrund von § 300 SGB V. Diese Daten sind arztbezogen und versichertenbezogen. Wenn wirklich Menschenleben gefährdet wären, könnten die Krankenkassen die entsprechenden Ärzte warnen, Art. 6 Abs. 1 d DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 DSGVO ließe das zu.
Aber was zählen sachliche Informationen und rationale Vorgehensweisen, wenn Aussicht besteht, Aufmerksamkeit der Medien zu erhaschen. Andy Warhol sagte mal, in Zukunft würde jeder 15 Minuten lang weltberühmt sein.
Frau Dr. Gertrud Demmler von der Siemens Betriebskrankenkasse ist dem mit ihrer Pressemitteilung ein bedeutendes Stück näher gekommen. Ein Name, den man sich merken muss? Warten wir’s ab.
Das ist #Spahnsinn! Datenschützer kritisieren Pläne zur elektronischen Patientenakte
Marburger Bund: Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht
Der Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.) hat am 23.07.2018 eine Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht.
„Der Marburger Bund unterstützt die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten bis zum Ende dieser Legislaturperiode“ – mit diesem Satz beginnt die Stellungnahme. Wer als Kritiker*in der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen auf das Weiterlesen verzichtet, weil sie/er eine weitere Lobhudelei der gematik und ihres Systems erwartet, macht einen Fehler.
Zwei Beispiele aus der Stellungnahme: Marburger Bund: Stellungnahme zu elektronischen Patientenakten veröffentlicht weiterlesen