Referentenentwurf mit #Spahnsinn liegt vor – und die TSVG-Synopse

Der Bundesminister für Gesundheit hat seine “Drohung” wahr gemacht. Er will keine dezentrale, sondern eine auf zentralen Servern liegende “elektronische Gesundheitsakte”. Mit Zugriff darauf aus dem Internet. Das Schlechte aus zwei Welten.

Im Referentenentwurf des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG), den wir hier zur Verfügung stellen, findet man die entsprechenden Änderungsvorschläge unter Artikel 1 Nummern 83 – 89. Damit man verstehen kann, was dadurch am Ende eigentlich Gesetz werden soll, benötigt man eine Synopse. Eine Synopse ist der alte Text des Gesetzes, mit den Einfügungen und Streichungen durch das neue Gesetz. Diese Synopse stellen wir hier zur Verfügung. Bitte in Adobe Acrobat anklicken “Werkzeuge” – “Kommentieren” – “Öffnen”. Dann bekommt man eine klickbare Liste aller Änderungen mit den Einfügungen.

2 Gedanken zu „Referentenentwurf mit #Spahnsinn liegt vor – und die TSVG-Synopse“

  1. Spahn mag ein gefährlicher „Neoliberalist“ sein – Deine Aussage zu einer möglicherweise zentralen Datenhaltung bei der elektronischen Gesundheitsakte ist jedoch Quatsch.
    Spahns Spezi Herr Ludewig hat sich, wie auch bei Dir zu lesen ist, mit Christian Klose DEN Verfechter für dezentrale Datenhaltung schlechthin ins BMG geholt.
    Die Daten zu einer elektronischen Gesundheitsakte werden nicht nur aus Datenschutz- und IT-Sicherheitsgründen dezentral gehalten werden. Die AOK Nordost hat ihre dezentrale Infrastruktur bereits pilotiert – teilnehmende Ärzte berichten, dass sie funktioniert ist, Experten sagen, dass sie aufgrund ihrer Architektur sehr sicher ist.
    Mir ist lieber, eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit starker Personalvertretung und mächtigen Datenschutzbeauftragten baut unter einer staatlichen Aufsicht (Kassenaufsicht) an einer elektronischen Gesundheitsakte, als dass Google, Apple, Facebook und Co uns etwas vorsetzt, dem wir freiwillig und mit Begeisterung alle unsere Gesundheitsdaten preisgeben…
    Ich für meinen Teil will als Patient endlich Zugriff auf meine bei den Ärzten bereits existierenden elektronischen Patientenakten haben! Es sind meine Gesundheitsdaten. Ich möchte über diese Daten für mich(!) Klarheit haben und sie ggf. auch gezielt anderen Ärzten freigeben können.

    1. Nach Spahns Referentenentwurf wird nicht das Modell der AOK allgemeinverbindlich. Vielmehr werden die Ortskrankenkassen gezwungen, Schlüssel zu ihren Gesundheitsakten in der Telematik-Infrastruktur der Gematik zu speichern, und über diese Telematik-Infrastruktur den Zugriff auf ihre Akten zuzulassen. Die anderen Krankenkassen, die Gesundheitsakten mit zentraler Datenhaltung planen, (alle ausser AOK), dürfen das weiterhin tun. Auch sie müssen ihre Akten an die Infrastruktur der Gematik anbinden. Dadurch entsteht ein “Gesundheits-Zentralregister” als attraktives Ziel für Datendiebe und kommerziellen Missbrauch. Nach meiner Meinung kann nur eine Gesundheitsakte auf eigener Hardware der Versicherten halbwegs sicher sein. In 20 Jahren wird es kommerzielle Lösungen geben, die das ermöglichen und die global erfolgreich sind. Vermutlich werden sie nicht aus Deutschland kommen: wegen Spahn, wegen unseres Benutzers “test”, und wegen vielen anderen. Schade eigentlich.

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