In einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse, das am 26.6.2020 erschienen ist, bewertet Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutzbeauftragter tätig und aktives Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die Corona-Warn-App. Seine Kritik stützt sich zum einen darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der freiwilligen Nutzung der App fehlt und damit die Tür geöffnet ist dafür, dass durch äußeren Druck Dritte Zugriff auf die erhobenen Daten erlangen können. Zum anderen geht er davon aus, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung seine Verpflichtungen aus Art. 28 DSGVO bei der Kontrolle der Auftragsdatenverarbeiter SAP und T-Systems mangels ausreichender fachlicher Kenntnisse nicht nachkommen kann. Roland Schäfer (dieDatenschützer Rhein Main) zur Corona-Warn-App: Vorsicht! – es fehlt eine gesetzliche Regelung weiterlesen
Seit einem Monat: „Aktuelle Störung Versichertenstammdatendienst“ – und gleich noch ein weiteres Problem
Seit dem 27.05.2020 ist der Versichertenstammdatendienst der Telematikinfrastrutur gestört. Nach Informationen der gematik waren davon in der Spitze 80.000 Konnektor-Nutzer*innen betroffen. Am 18.06.2020 soll – so die gematik in einer Mitteilung – das Problem bei immer noch mehr als 25.000 Konnektor-Nutzer*innen bestehen. Seit einem Monat: „Aktuelle Störung Versichertenstammdatendienst“ – und gleich noch ein weiteres Problem weiterlesen
TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig
Die Klagen sind Anfang Januar 2020 beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht und begründet worden, die Argumente zwischen den Musterklägern und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden ebenfalls ausgetauscht. Die KVBW hat auch die Beiladung der Gematik zum Verfahren beantragt. „Wir warten nun auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Sozialgericht“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Gleiches gilt auch für die Musterverfahren zur unzureichenden Erstattung der Installations- oder Betriebskosten für Praxen, die den TI-Konnektor installiert haben.
Bereits in der Klagebegründung war infolge eines Beschlusses der Datenschutzkonferenz vom 12.09.2019 thematisiert worden, dass die fehlende Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der TI mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar ist. TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig weiterlesen
Ärzteinitiative MEZIS e.V. lehnt Corona-Warn-App aufgrund fehlenden Patientendatenschutzes ab
Die Ärzteorganisation MEZIS lehnt in einer Stellungnahme vom 24.06.2020 die Corona-Warn-App (CWA) ab.
„Gründe dafür sind neben den bekannten, überwiegend negativen Erfahrungen aus anderen Ländern im Hinblick auf die Effektivität, die bekannten Sicherheitslücken und das mangelnde Begleitgesetz sowie insbesondere der mangelnde Patientendatenschutz. Denn durch exklusive Verbreitung über konzerneigene App-Stores kennen Google und Apple jeden Nutzer der CWA und können damit E-Mailadresse und meist Telefonnummer zur eindeutigen Identifizierung nutzen. Menschen ohne ein (Google\Apple konformes) Mobiltelefon werden hingegen diskriminiert, eine anonyme Nutzung ist nicht möglich. Durch die nicht offengelegten Schnittstellen der CWA zu diesen Firmen sowie der engen Integration der App in das Betriebssystem kumulieren durch die systeminterne Verknüpfung mit anderen Daten enorme Datenschutzrisiken. So ergeben die Corona-App-Daten trotz ihrer dezentralen Speicherung durch Verknüpfung mit dem Betriebssystem (mit IP-Adressen, Suchanfragen, Browserverläufen und Bewegungsprofilen) ein sehr detailliertes Bild zur erkrankten Person und dem Infektionsgeschehen auf Bundesebene quasi in Echtzeit – nur, dass all diese Daten von Millionen deutschen potentiellen ‚digitalen Patienten‘ exklusiv in den Datensilos amerikanischer Konzerne landen und nicht bei den zuständigen deutschen Seuchenschutzbehörden. Diese bekommen nur – und mit erheblicher Verzögerung und Ungenauigkeit – einen Bruchteil der generierten Daten aus der App.“
„Das Gesundheitswesen im Datenrausch“ – Fünf lesenswerte Beiträge in der Zeitschrift „FifF-Kommunikation“
Die aktuelle Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) hat als Schwerpunktthema die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
Im Editorial wird festgestellt, dass „die Bundesregierung – völlig unbeeinflusst von der unterschiedlich geprägten parteipolitischen Zusammensetzung der jeweiligen Regierungskoalition“ seit mehr als 20 Jahren „einen Kurs der Digitalisierung und Technisierung des öffentlichen Gesundheitswesens“ verfolgt. Begleitet von interessengeleiteten Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus dem Bereich der IT- und der Pharma-Industrie, der gesetzlichen Krankenkassen sowie der universitären und der privatwirtschaftlichen Forschung werde damit vorgeblich der Versuch unternommen, die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren. Tatsächlich würden aber neoliberale und privatwirtschaftlich nutzbare Tendenzen im Gesundheitswesen verstärkt und zugleich die in Krankenhäusern und Arztpraxen anfallenden individuellen Gesundheits- und Behandlungsdaten einer Zweit- und Dritt-Nutzung zugeführt. Insbesondere seit dem Amtsantritt des derzeitigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) habe der Digitalisierungszug im Gesundheitswesen deutlich Fahrt aufgenommen.
Der Widerstand gegen diese Politik wird im Editorial gewürdigt: „Von Beginn an waren die Digitalisierung und Technisierung des öffentlichen Gesundheitswesens auch Gegenstand der Kritik, sowohl von gesetzlich versicherten Menschen, von ÄrztInnen und ihren Verbänden sowie von DatenschützerInnen, IT-Fachleuten und NetzpolitikerInnen. Dieser Widerstand ist nie verstummt. Er war nie so stark, dass er die Entwicklungsrichtung im Gesundheitswesen grundsätzlich verändern konnte. Aber er war stark genug, um Auswüchse zu verhindern und übergriffiges Verhalten zu begrenzen. Dies ist auch heute noch der Fall.“ „Das Gesundheitswesen im Datenrausch“ – Fünf lesenswerte Beiträge in der Zeitschrift „FifF-Kommunikation“ weiterlesen
Corona, der Schweinebaron Clemens Tönnies und der Datenschutz
Die Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist aktuell der größte Hotspot der Corona-Pandemie in Deutschland. „Rund 5.800 Tests wurden bisher gemacht, 3127 Befunde liegen bereits vor, davon sind 2.098 negativ und 1.029 positiv. Gegenüber den anfänglichen Zahlen, da wurden die Tests vor allem in der Zerlegung gemacht, ist das Verhältnis von negativen und positiven Befunden deutlich besser geworden. In der Zerlegung war waren vier von fünf Tests positiv, jetzt liegt die Quote bei jeden drittem Befund.“ Das meldet der Landkreis Gütersloh am 20.06.2020.
„Von den 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Tönnies sind rund 50 Prozent bei Werkvertragspartnern angestellt“ – so das Unternehmen des Corona-Schweinebarons Clemens Tönnies in einer beschönigenden Selbstdarstellung.
Die Süddeutsche Zeitung vom 20.06.2020 informiert, dass der Landkreis Gütersloh große Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Adressen der betroffenen Beschäftigten hatte. Nachdem am 19.06.2020 immer noch 30 Prozent der Adressen der betroffenen Beschäftigten gefehlt hätten, hätten sich der Kreis Gütersloh und der Arbeitsschutz in der Nacht zum Samstag Zugriff auf die Personalakten der Firma Tönnies verschafft. Die Zeitung zitiert Clemens Tönnies, Miteigentümer der Unternehmensgruppe Tönnies Holding mit dem Satz „Wir haben datenschutzrechtliche Probleme„. Corona, der Schweinebaron Clemens Tönnies und der Datenschutz weiterlesen
Widerstand gegen Telematik-Infrastruktur weiterhin hoch: „…fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden“
Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) am 18.06.2020 in einem Bericht über die letzte Vertreterversammlung mit:
- „… der aktuelle Sachstand bei der Telematikinfrastruktur (TI). So waren im ersten Quartal 2020 in Bayern 13.875 Praxen an die TI angeschlossen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass fast ein Viertel der bayerischen Praxen noch nicht an die TI angebunden sind und damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Wenn Mitglieder der KVB Widerspruch gegen die Honorarkürzungen einlegen, dann werden diese Widersprüche auf Wunsch bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, inwiefern die Kürzungen überhaupt rechtmäßig sind, ruhend gestellt.“
- „Die VV befasste sich zudem intensiv mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und den daraus resultierenden Gefahren. So wurden einstimmig Resolutionen verabschiedet, in denen gefordert wurde, die Versäumnisse der Gematik nicht auf dem Rücken der Ärzte und Psychotherapeuten auszutragen sowie eine aufwandsgerechte Finanzierung der vom Gesetzgeber geforderten IT-Sicherheitsrichtlinie sicherzustellen. In einer dritten Resolution wurden diverse Vorbehalte gegen das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) zusammengefasst.“
Die hier genannten Resolutionen sind auf der Homepage der KVB noch nicht veröffentlicht.
Corona-Warn-App: „Die Anordnung zur Installation der App auf dem Diensthandy ist grundsätzlich zulässig…“
„… Und der Arbeitgeber kann wohl auch verlangen, dass der Arbeitnehmer das Diensthandy während der Arbeitszeit ständig bei sich führt und so die App nutzt…“ Diese Rechtsposition vertritt Martin Biebl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Beitrag auf beck-online, der Homepage des juristischen Fachverlags C.H.BECK oHG. Die von Herrn Biebl vertretene Rechtsposition wird auch von anderen Juristen im Bereich Arbeitsrecht vertreten.
Die Äußerungen machen deutlich, dass die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Neuen Richtervereinigung e. V. (NRV)
Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung
Corona-Warn-App: Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder:
„Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralen Speicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.Die Datenschutzkonferenz sieht das datenschutzfreundliche Grundkonzept als Realisierung des Grundsatzes von Datenschutz by Design.Sie weist allerdings darauf hin, dass insbesondere der Ansatz der Freiwilligkeit nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung unter-graben werden darf: Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten, Sportstätten, etc. darf nicht vom Vorweisen der App abhängig gemacht werden.Hierbei würde es sich um eine zweckwidrige Verwendung handeln, die bereits mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung von Personen, die die App nicht anwenden, ist auszuschließen.“
Quelle: Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder vom 16.06.2020
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln
Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:
„Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln weiterlesen