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Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland?

Diese Frage stellt sich beim Lesen eines Beitrags von Kordula Schulz-Asche Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Wahlkreis 181 (Maintaunus und Hochtaunus), Sprecherin ihrer Fraktion für die Themen Prävention und Gesundheitswirtschaft.

Unter der Überschrift E-Health und Große Koalition – aus Sicht von Patienten und Apotheken ein schlechter Witz“ macht sich Frau Schulz-Asche in einem Beitrag vom 02.08.2017 unverhohlen zur Lobbyistin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., die schon seit Jahren für die Apotheken einen ungehinderten Zugriff auf die Patientendaten im System der Gematik fordern. Grüne als Vorreiter von E-Health und elektronischen Patientenakten und als Lobbyisten der Apotheken in Deutschland? weiterlesen

Mit der TK schneller in die Zukunft

Achtung! Der nachfolgende Beitrag enthält Ironie, Vulgärvokabular sowie Spuren von Wahrheit. Vermeiden Sie Überempfindlichkeitsreaktionen, indem Sie ihn nicht lesen!

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen Vorschlag – und nun hat sich auch noch der stellvertretende Vorstandvorsitzende der TK im Ärzteblatt dazu geäußert. So viel Fleiß darf nicht unbelohnt – äh, unkommentiert – bleiben, daher hier die Highlights:

„Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen“, erläuterte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK…

Jawoll, Herr Ballast, da haben Sie sowas von Recht – Ausbremsen, das geht auf der Datenautobahn ja mal gar nicht! Das fällt eindeutig unter Nötigung und Verkehrsbehinderung!
So komplexe Regulierungsverfahren können ja auch nur unterbeschäftigten Bürokraten einfallen – die reden da von Datensicherheit und Einhaltung von Patientenrechten, haben die sonst keine Hobbies? Sowieso ist es komplett unverständlich, wieso nicht jeder Datenfrickler possierliche kleine „Fahrzeuge“ auf die Bundes-Gesundheitsdatenautobahn setzen sollte. Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft – und wie man an der Formel 1 gut erkennen kann, werden die Fahrzeuge dabei immer schneller. (Und dann brauchen wir die Hyperraum-Umgehungstrasse…)

Überhaupt greift Ihre Forderung viiiel zu kurz: nicht nur für digitale, sondern für alle Gesundheitsprodukte müsste die Regulierung entkomplexifiziert werden! (Dann bekäme ich endlich eine offizielle Zulassung für meine Super-Heilelixiere, die helfen wirklich gegen alles – nur an den zu komplexen Verfahren sind sie bisher gescheitert. Studien über die Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen und so einen Kram – sowas vorzuschreiben, bremst ja nun wirklich jegliche Innovation aus!1!!)

Naja, zurück zur TK: Weil das mit dem Ausbremsen also gar nicht geht, hat sich die TK jetzt was ausgedacht, um allen so richtig Feuer unterm Arsch zu machen – nämlich das „Innovationsbudget“. Eine Supersache! Vor allem, weil das gar kein Budget ist, wo man sich an blöde Begrenzungen halten müsste – nein, es ist eine Untergrenze von 2,50 € pro Versichertem (mehr geht immer), die die Krankenkassen für „neue Versorgungsformen“ ausgeben müssen. Und wenn eine das nicht pünktlich schafft, dann werden ihre 2,50 € pro Kopf auf die schnelleren Krankenkassen umverteilt.

„Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt“, erklärte Ballast.
Na, da können Sie einen drauf lassen, dass da hektische Suchprozesse in Gang kommen! Bevor es Minus-Budget gibt, wird auch das blindeste Huhn noch ein Innovations-Körnchen ausgraben – und dank Entkomplexifizierung auch zugelassen bekommen. Ein echtes Erfolgsrezept!

Oh, und eine schöne Studie, die ihren Standpunkt untergräbt – ach was, untermauert – hat die TK auch: https://www.tk.de/tk/themen/versorgung/iges-studie-2016/936410
Das haben viele kluge Leute geschrieben und die meinen: Digitale Innovation ist unsere Chance! Mehr davon! Nur bei der Regulierung wirds schon wieder komplex – maximal verkürzt sagt die Studie dazu: Digitale Produkte, die medizinische Daten (allgemeine oder individuelle) sammeln und darstellen, brauchen keine Regulierung – solche, die Diagnosen oder Therapien vorschlagen (dem Arzt oder als Arzt-Ersatz gleich dem Patienten) brauchen eine strenge Prüfung und Zulassungsregelung. (Na, das ist doch mal Science Fiction! Vergesst Star Trek, menschliche Ärzte sind von gestern!1!) Die TK schafft es aber, das Ergebnis nochmal grandios zu entkompli… entkomplexi… ach egal, sagen wir einfach „einzudampfen“ in: Das deutsche Gesundheitswesen braucht einen Innovationsschub.

Na, diesen Schub finanzieren wir doch gerne! Volle Schubkraft voraus! Warp-Antrieb ein!!! Was ist schon der ein oder andere Zusatzbeitrag auf dem Weg in eine derart galaktische Zukunft? 2,50 € bei etwa 70 Mio. Versicherten sind ja auch bloß schlappe 175 Mio. €. Für notleidende eHealth-StartUps ist das gerade mal ein Trostpflaster! Da langt unser Verkehrs- und Zukunfts(!)minister Dobrindt schon ganz anders hin und hilft seiner Klientel zügig aus der Patsche: Ein Fonds zur Entwicklung „intelligenter Verkehrsysteme“ in Städten schwebt ihm vor, damit dort Diesel-Fahrzeuge fröhlich weiter qualmen können. Das ist Zukunftsorientierung! Die Hälfte von der Kohle für die intelligente Verkehrsregelung, 250 Mio. €, sollen übrigens die Steuerzahler aushusten. Da geht also noch was, Herr Ballast von der TK, denken Sie in größeren Dimensionen – mehr so interstellar!

Und nehmen Sie ruhig meine Daten für Ihre digitalen Experimente… oder ne, warten Sie – vorher sollten wir uns noch kurz über die Zulassung und Kostenerstattung für meine Elixiere… Was heißt da „Nein“, Herr Ballast?! Sie Krämerseele haben aber auch gar keinen Sinn für echte Innovation!!1!!1!

Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für „Datenspender“), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz „Opt-in“ genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende „Opt-out“-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.

Private Krankenversicherungen wollen eigene „Datenautobahn“ bauen

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) waren 2010 aus dem Projekt elektronische Gesundheitskarte/Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen ausgestiegen, nachdem absehbar wurde, wie langwierig, teuer und ineffektiv das Vorhaben werden würde. Nun kündigten die PKV an, „eine moderne Alternative“ dazu aufzubauen. Da die eCard-Technologie veraltet sei, entwickle man eine App für Smartphones. Diese soll alle Funktionalitäten der eGK nach SGB V § 291a enthalten – und darüber hinaus „eine Fülle individueller Service-Funktionen“. Grundlage dafür ist wie bei der eGK ein digitales Netzwerk für den Datenaustausch.

Ebenfalls wie bei der eGK wird betont, dass „die Versicherten in jedem Fall Herr ihrer Daten bleiben“. In der Vergangenheit aufgetretene Datenschutz- und Datensicherheitsprobleme bei Smartphone-Apps lassen diese jedoch als wenig geeignet zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten erscheinen. Außerdem legen die Verantwortlichen Wert auf die Klarstellung, „das Modell beruhe auf der reinen Freiwilligkeit aller Beteiligten.“ Tatsächlich soll die Benutzung der App optional und die Papierabrechnung weiterhin möglich sein.

Wenn aber irgendwann Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit kollidieren – was wird sich dann durchsetzen? Die PKV errichten ihr digitalen Netzwerk ja in der Hoffnung auf Einsparungen oder Effektivitätsteigerungen. Diese werden sich jedoch nicht realisieren lassen, wenn zu wenige Versicherte die App benutzen. Auch hier gilt die Einschätzung des Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue: „Wenn es darum geht, Mehrwert für die Patienten zu generieren, muss man gewisse Stückzahlen auf den Weg bekommen.“ Da wäre es nur folgerichtig, durch Anreize oder Zwänge für die weitverbreitete Nutzung der App zu sorgen – oder die Alternativen abzuschaffen.

Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden

Dr. med. Bernd Hontschik ist ein Chirurg aus Frankfurt, der in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel „Dr. Hontschiks Diagnose“ Kolumnen zu Themen rund um das Gesundheitswesen veröffentlicht. In der neuesten Kolumne vom 22.07.2017 unter der Überschrift „Wunschdaten“ beschäftigt sich Dr. Hontschik zum wiederholten Male mit der elektronischen Gesundheitskarte. Ein lesenswerter Beitrag!

Einige Milliarden Euro sind schon versenkt worden, und immer noch klappt rein gar nichts. Sie sollte 2006 eingeführt werden, ein zweistelliger Millionenbetrag war dafür geplant. Elf Jahre später, drei bis vier Milliarden Euro sind inzwischen ausgegeben, verkündet das Bundesgesunheitsministerium schon wieder, dass der erste Schritt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das sogenannte ‚Versichertenstammdatenmanagment‘, erneut verschoben werden muss. Es stünden die technischen Geräte noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung…“

Wenn es nur das Geld wäre…

Dr. Hontschik beschäftigt sich auch mit dem nächsten geplanten Schritt, dem sogenannten Stammdatenmanagement. Er schreibt: „Wenn man etwas verschleiern will, muss man unverständliche Worte benutzen. Ein solches Wort ist ‚Versichertenstammdatenmanagement‘. Gemeint ist eine Online-Verbindung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Bei jedem Arzttermin wird in Zukunft überprüft, ob mit der Krankenversicherung alles in Ordnung ist. Dem Missbrauch soll vorgebeugt werden, heißt es. Jede Arztpraxis wird dadurch sozusagen zu einer Außenstelle der Krankenkasse. Die Krankenkasse weiß auf die Minute und Sekunde genau, wann wer wo in welcher Arztpraxis war…“ Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden weiterlesen

Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt?

Ja – meint jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 06.04.2017 (Aktenzeichen: OVG 12 B 7.16).

Der Sachverhalt:

In den Praxisräumen sind zwei Videokameras in Behandlungszimmern und eine im Eingangsbereich oberhalb des Anmeldetresens an einer Säule installiert. Diese ist auf den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür, einen großen Teil des Tresens, den Mitarbeiterbereich hinter dem Tresen sowie einige Stühle im Wartezimmer ausgerichtet. Die Eingangstür zu der Praxis ist oben rechts mit dem Schild „Videogesichert“ gekennzeichnet. Ferner weist ein Schild an der Säule auf die Kamera im Eingangsbereich hin. Diese überträgt eine Ansicht des von ihr erfassten Bereichs auf Bildschirme in den Behandlungszimmern. Eine Speicherung der Bilder findet nicht statt. Die von der Klägerin verwendete Netzwerkkamera ist mit Prozessoren ausgestattet, die das aufgenommene Signal digitalisieren und komprimieren und daraus ei nen digitalen Videostream erzeugen. Dieser kann über das Internet oder andere IP-Netze übertragen und in Videorecordern und Netzwerk-Videorecordern gespeichert werden. Die Kamera kann auch selbst die Videoströme speichern. Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt? weiterlesen

Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt

Der Bertelsmann-Konzern ist durch seine Firma „Arvato Systems“ am Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt. Nun haben Beschäftigte der Bertelsmann Stiftung einen Prototypen für eine elektronische Patientenakte entwickelt.

Ihre Wunsch-Version der elektronischen Patientenakte verspricht einen „Funktionsumfang: Plattform für digitale Prozessinnovationen“. Wie die Autoren weiter erläutern, soll der Prototyp „Systemakteuren ein erstrebenswertes Zukunftsszenario aufzeigen und sie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen motivieren.“ Die angepeilten „Akteure“ sind also der Gesetzgeber, die Gematik und ihre Gesellschafter, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und vielleicht noch die mit der Umsetzung der Telematikinfrastruktur befassten Unternehmen. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw. sind hingegen nur über ihre Spitzenverbände an der Festlegung der Rahmenbedingungen beteiligt – die Patienten überhaupt nicht. Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt weiterlesen

Kassenärzte in Niedersachsen fürchten Diebstahl von Patientendaten

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben auf ihrer Klausurtagung am 17./18.06.2017 die strikte Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der neuen Telematikinfrastruktur im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gefordert. Die Mitglieder des Niedersächsischen Ärzteparlaments sehen die Gefahr, dass der Datenschutz durch die aufgezwungene Nutzung der Telematikinfrastruktur verletzt werden könnte. Sie fordern daher, dass das juristische Risiko bei den Anbietern der neuen Telematikinfrastruktur und nicht beim Kassenarzt liegt.

 

Da Patientendaten künftig nicht mehr allein beim behandelnden Arzt zur Verfügung stehen, sondern auf der eGK und auch teilweise auf zentralen Servern gespeichert werden, haben die Delegierten der niedersächsischen Kassenärzte gefordert, dass der gegenwärtig vorhandene Standard bei Datenschutz und Patientenrechten auch unter den veränderten technischen Bedingungen gewährleistet werden muss. Ein Patient darf weder rechtlich noch faktisch gezwungen sein, überall im Gesundheitsbereich seine Krankheitsdaten pauschal zu offenbaren. Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss weiterhin möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung der KVN

Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz

Am 31.05.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier unter dem Titel Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. In neun Punkten hat Ministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammengefasst, was auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) nicht müde werden zu verkünden:
  • Das Gesundheitswesen (von Merkel, Gröhe und Zypries „Gesundheitswirtschaft“ genannt) ist zu einem wesentlichen Faktor der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland geworden. 
  • Bei 82,2 Mio. Menschen in Deutschland, davon 70,9 Mio. in gesetzlichen Krankenkassen, bei 2,8 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen und bei Ausgaben der GKV im Jahr 2016 in Höhe von 220,6 Mrd. Euro sei das Gesundheitswesen sowohl ein maßgeblicher Kostenfaktor als auch ein wichtiger „Markt“ für eine Vielzahl wirtschaftlicher Eigeninteressen.
  • Kosten zu senken, zugleich aber auch Möglichkeiten zur Generierung von privatwirtschaftlichen Gewinnen zu eröffnen und zu erweitern, nütze der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft und den Versicherten.
  • Die im Zuge der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche – damit auch im Gesundheitswesen – anfallenden zunehmenden Mengen an Daten sollen einer wirtschaftlichen Verfügbarkeit und Nutzung zugeführt werden,
Auf diesem Altar sollen nach der erklärten Absicht von Merkel, Gröhe und jetzt auch Zypries Patientenrechte und Datenschutz geopfert werden. Dies  wird mit kritischem Blick auf die 9 Punkte des Eckpunktepapiers Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft deutlich:

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Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat sich in einer umfangreichen Recherche mit der Tätigkeit der DKMS gGmbH (DKMS – Deutsche Knochenmarkspenderdatei) unter den Blickwinkeln Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auseinander gesetzt.

In dem lesenswerten Beitrag wird festgestellt: Die DKMS… hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen bezüglich ihres jeweils individuellen Knochenmark-Typs zu erfassen und diese Daten zu speichern, um mit Hilfe dieser Datenbank von Blutkrebs betroffenen Menschen zu helfen, indem ein möglichst passender Spender von Knochenmark ermittelt werden kann. Soweit ein unumstritten gutes Ziel… Doch wie steht es mit dem Schutz dieser umfangreichen sensiblen persönlichen Daten… Wie geht die DKMS mit diesen Daten um, an wen werden diese Daten weitergereicht… Wir haben bei der DKMS nachgefragt und recherchiert und kommen zu einem Ergebnis, das auf uns eher beunruhigend wirkt…“

Im Beitrag von freiheitsfoo werden u. a. folgende Themen untersucht und bewertet:

  • Erfasste Daten
  • Datenspeicherung und -verarbeitung
  • Reguläre Weitergabe von Daten an Dritte
  • Datenschutz bei der DKMS

Dabei werden datenschutzrechtlich fragwürdige Praktiken der DKMS deutlich. Im Einzelnen: Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung weiterlesen