Archiv der Kategorie: Blog

Ein Jahr nach Einführung des Medikationsplans in das SGB V: Eine ernüchternde Bilanz

Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) hat ein Jahr nach Einführung des Medikationsplans (§ 31a SGB V) durch das E-Health-Gesetz das Ergebnis einer repräsentativen Studie zur Wirksamkeit dieses Instruments veröffentlicht. Mit miserablen Ergebnissen, wenn man sie mit den vollmundigen Erklärungen von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) vergleicht. Dieser erklärte vor einem Jahr:Medikationsplan ist ein großer Schritt nach vorn“.

Die hkk Krankenkasse hat festgestellt:

  • „Nur 37,7 Prozent der Versicherten mit Anspruch auf und Bedarf an einem Medikationsplan haben ihn auch erhalten.
  • Ein Viertel der Befragten mit Medikationsplan wurden gar nicht oder nur unzureichend über den Sinn des Plans aufgeklärt.
  • Knapp 21 Prozent der Befragten gaben an, dass sie vom für den Medikationsplan verantwortlichen Arzt weder über den Nutzen noch über die Einnahmemodalitäten der verordneten Medikamente informiert wurden.
  • 51,6 Prozent aller Befragten mit Medikationsplan wurden nicht gefragt, ob sie sich zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke gekauft hätten.
  • 43 Prozent aller Befragten mit Medikationsplan wurden nicht darauf hingewiesen, den Plan auch zum Besuch anderer Ärzte mitzunehmen und gegebenenfalls ergänzen zu lassen.
  • 32,5 Prozent der Befragten, die auch von anderen Ärzten als dem Ersteller des Medikationsplans Medikamente verordnet bekamen, wurden nicht nach dem Medikationsplan gefragt. Sofern der Medikationsplan bei diesen Arztkontakten überhaupt eine Rolle spielte, wurde dieser bei 14,3 Prozent der befragten Patienten nicht ergänzt.“

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Kann Estland Vorbild sein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung

In der neuesten Ausgabe ihres Magazins Klartext stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter dem Titel Gesundheit anderswo: Der Tigersprung der Esten“ Seiten 28 – 30) mit begeisterten Worten das Gesundheitswesen im EU-Staat Estland vor. Ein Grund, um diese Veröffentlichung gründlich und mit kritischem Blick zu lesen.

Der Beitrag beginnt mit der Feststellung: „In Sachen Digitalisierung ist Estland eines der fortschrittlichsten Länder – in fast allen Bereichen des Gesundheitlichen Lebens.“ Zur Digitalisierung des Gesundheitswesens wird dann wie folgt informiert: „ 2008 trat das Staatliche Regulierungsgesetz für den Austausch von Gesundheitsinformationen in Kraft, demgemäß die einzelnen Leistungserbringer dazu verpflichtet sind, medizinische Daten an die Datenbank des Gesundheitsinformationssystems ENHIS weiterzuleiten. Rund 95 Prozent der estnischen Gesundheitsdienstleister nutzen das E-Health-System. Sie müssen nicht nur alle relevanten Behandlungsdaten erheben und in das System einpflegen, sondern diese im Behandlungskontext auch verwenden…“

Was hier verschwiegen wird: In Estland werden – ebenso wie in Dänemark und Österreich – alle Menschen ohne ihre vorherige Einwilligung mit ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten in einem zentralisierten System erfasst. Individuell können sich Menschen, die dies wollen in einem komplizierten Verfahren dann aus diesem System wieder ausklinken. Neudeutsch wird dies Opt-out genannt.

Bei aller Kritik an der e-Health-Politik in Deutschland: Dass hier am Beginn der Datenerfassung immer noch die aktive und Informierte Einwilligung des Patienten in eine zentralisierte Datenerfassung erforderlich ist, bevor diese erfolgen darf (§ 291a Abs. 5 SGB V) – das sogenannte Opt-inVerfahren – ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheits- und Behandlungsdaten möglich bleibt. Stellt sich die Frage:

Will sich die KBV hier neu positionieren? Kann Estland Vorbild sein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Fragen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung weiterlesen

Sozialgericht Berlin entscheidet über Umgang mit Fotos, die eine Krankenkasse für Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte anfordert

Mit Urteil vom 27.06.2017 (Aktenzeichen: S 208 KR 2111/16) hat das Sozialgericht Berlin festgestellt:

  1. „Sobald eine Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild des Versicherten ausgestellt hat, hat die Krankenkasse das Lichtbild zu löschen.
  2. Die Speicherung des Lichtbildes bzw. die Kenntnis des äußeren Erscheinungsbildes eines Versicherten ist für die Krankenkasse nur bis zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte notwendig.
  3. Die fortwährende Speicherung kann nicht damit begründet werden, dass auf diese Weise im Bedarfsfall die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgen kann.“

Das Gericht entsprach damit der Forderung des Klägers, der von seiner Krankenkasse vergeblich eine Zusage einforderte, dass diese die bereitgestellten Fotos

Dr. Hontschiks Diagnose: „Warum die elektronische Gesundheitskarte mehr schadet als nutzt“

Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt, schreibt für die Frankfurter Rundschau die Kolumne „Dr. Hontschiks Diagnose“ In seinem Beitrag vom 09.09.2017 beschäftigt er sich zum wiederholten Mal mit der elektronischen Gesundheitskarte. Seine Diagnose:

„Die eGK stellt alle Pannen des Berliner Flughafens bei weitem in den Schatten. Die eGK übertrifft die LKW-Maut an Chaos und technischen Fehlplanungen um Längen. Und auch die Verzehnfachung der Kosten, wie es die Elbphilharmonie in Hamburg vorgemacht hat, wird die eGK locker toppen, wenn es so weitergeht. Aber geht es so weiter? … nun hat eine der größten Krankenkassen im Land die Nase voll und geht ihren eigenen Weg: Der Chef der Technikerkasse, Jens Baas, erklärte die eGK… schon vor einem knappen Jahr für ‚tot‘. In Kooperation mit IBM entwickelt die Technikerkasse jetzt eine eigene digitale Patientenakte für ihre zehn Millionen Versicherten. Es steht uns also ein Flickenteppich von elektronischen Karten, zentralen oder dezentralen Speicherungen mit PINs und TANs und einer Unzahl von Passwörtern ins Haus. Widerstand ist jetzt erst recht wichtig. Dabei wäre es doch so einfach, wenn statt irgendwelcher zentralen Server, die bislang noch überall und alle gehackt werden konnten, eine dezentrale Netzwerklösung installiert würde. Niemand müsste die Verfügungsgewalt über die Gesundheitsdaten abgeben, niemand müsste sich vor Datendiebstahl fürchten, und alle Kommunikationsprobleme im Gesundheitswesen wären gelöst. An diesen umfassenden Gesundheitsdaten, die auf zentralen Servern gesammelt werden sollen, besteht aber allergrößtes Interesse. Hard- und Softwarekonzerne, Regierungen, Strafverfolgungsbehörden, Versicherungen, Arbeitgeber, sie alle stehen in Warteposition. Das würde zwar nie jemand zugeben, aber nur deswegen hält man hartnäckig an den zentralen Servern fest. Es gibt keinen anderen nachvollziehbaren Grund.“

Fundsache: „Die E-Card… ist gescheitert… Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen

„Erstens: Die E-Card, so wie sie ist, ist in meinen Augen gescheitert. Das Modell ist zu groß, zu statisch und zu zentralistisch, es hält den rasanten technischen Entwick­lungen nicht stand. Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen, während überall sonst schon die Musik aus dem Netz gestreamt wird. Wir sollten daher den Mut haben, das gesamte Konzept kritisch zu hinterfragen und eventuell zu stoppen.

Zweitens: Digitalisierung um ihrer selbst willen halte ich nicht für zielführend. Alle Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens müssen sich am Nutzen für die Patientinnen und Patienten messen lassen. Für Gesundheits-Apps und andere digitale Anwendungen brauchen wir ein Verfahren zur Qualitätssicherung und dann, wenn sie sinnvoll sind, auch die Erstattungsfähigkeit in der GKV.

Drittens: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gegen die Interessen und Begehrlichkeiten großer transnationaler Internetkonzerne und Datenhändler verteidigt werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert. Dieser Schutz wird nicht leichter, je mehr große Datenmengen aggre­giert werden.“

Kathrin Vogler, gesundheits­poli­tische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, am 12.09.2017 in einem Interview mit Ärzteblatt.de.

Schutz von Patientendaten: Im Praxisalltag oft gravierende Fehler

Medscape, ein Online-Medium für Nachrichten aus dem und über das Gesundheitswesen, veröffentlichte kürzlich unter diesem Titel eine umfangreiche Information, die sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an deren MitarbeiterInnen richtet.Unter Zwischenüberschriften wie

  • Verstöße gegen das Verbot der Preisgabe von Patientendaten;
  • Datenschutz bei Patientendaten;
  • Auch MTAs unterliegen der Schweigepflicht;
  • Auch anonymisierte Patientendaten dürfen nicht weitergegeben werden;

werden gut verständliche Hinweise gegeben, die auch für PatientInnen nützlich sind.

Zum Thema Datenschutz in Krankenhaus finden sich hier weitere allgemeinverständliche Hinweise. 

AOK: Ein neuer Abgesang auf die Gematik und die elektronische Gesundheitskarte

Quelle:@AOK_Politik 12.09.2017

Ärzteblatt.de berichtet am 12.09.2017, dass der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, Martin Litsch, beim Symposium Digitales Gesundheitswesen 2021erklärte: „Ich halte die Entscheidungsstrukturen in der gematik für gescheitert“.

Dies ist ein erneuter Abgesang auf die für den Aufbau der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) zuständigen Betreibergesellschaft gematik und auf das von Bundesgesundheitsminister H. Gröhe (CDU) hoch gelobte e-Health-Gesetz. Die Forderung von Litsch, dass die verschiedenen Akteure ­­­im Gesundheitswesen „nicht länger an die komplexen Entscheidungsstrukturen in der Telematik gebunden sein, sondern dezentrale Lösungen umsetzen“ sollen kann aus Sicht der Versicherten nicht die Lösung sein. Denn seine Positionierung „Der Koexistenz vieler kooperierender Netze, gleich wer sie betreibt, gehört die Zukunft“ öffnet der Deregulierung und dem Zugriff  privatwirtschaftlicher Interessen auf die Erfassung der Gesundheits- und Behandlungsdaten der 70 Mio. gesetzlich versicherter Mitglieder der Krankenkassen.

Unter Federführung der AOK Nordost und unter Beteiligung der AOK Bayern und Baden-Württemberg sowie des AOK-Bundesverbandes hat die AOK bereits 2016 begonnen, eine kassenspezifische digitale Patientenakte zu entwickeln. Sie soll auch geeignet sein, die Daten aus Wearables und Apps aufzunehmen und zu verarbeiten, damit noch mehr Gesundheitsdaten erfasst werden als dies mit der Infrastruktur der gematik beabsichtigt ist.

Aus Sicht kritischer Versicherter wäre das der Weg aus dem Regen in die Traufe…

E-Health

Vor 10 Jahren, am 25.08.2007, veröffentlichte der Frankfurter Arzt Dr. med. Bernd Hontschik in der Frankfurter Rundschau einen Beitrag zum Schlagwort E-Health der nichts von seiner Aktualität verloren hat. Ein Auszug:

„EDV in der Medizin ist ein Ärgernis, wenn sie die Kommunikation stört. Wer kennt nicht das dumme Gefühl, wenn der Arzt seinem Bildschirm mehr Zeit widmet als seinem Patienten. Volle Konzentration auf die Daten statt volle Konzentration auf den Patienten: Arzt-Daten-Beziehung statt Arzt-Patient-Beziehung… EDV in der Medizin ist ein Segen, wenn sie die fachliche Kommunikation erleichtert. Aber zum fatalen Irrweg wird die EDV, wo sie Kommunikation in der Medizin ersetzen will. E-Health heißt dieser böse Traum: Electronic Health… Nun wird die wahnsinnige Idee diskutiert, alle medizinischen Daten, alle Diagnosen, Arztbriefe, Rezepte und Behandlungen auf einer elektronischen ‚Gesundheitskarte‘ und zusätzlich noch in einem gigantischen Zentralrechner abzuspeichern… E-Health gibt es nicht. Kein Mensch wird elektronisch gesund. Es ist zwar eine faszinierende Idee, Patienten mit einer Maschine kommunizieren zu lassen. Aber daraus wird rasch eiskalte Science-Fiction. Im Grunde handelt es sich nur um einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Industrialisierung der Medizin. Und dieser Irrweg ignoriert, dass die Medizin nur mit Kommunikation zum Erfolg kommt. Medizin ist Beziehungsarbeit.“

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der „Aktion: Stoppt die e-Card!“ zur elektronische Gesundheitskarte: „Das Großprojekt muss gestoppt werden“

In einem Gespräch mit der Internetplattform Medscape hat Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft e.V. und Sprecherin der Aktion „Stoppt-die-e-Card“ Stellung genommen zu der aktuellen Diskussion um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk).

Eingangs des Gesprächs stellt Frau Dr. Lüder fest: „Es wäre die vernünftigste Entwicklung, das Projekt zu stoppen. Aber es ist unrealistisch, daran zu glauben. Vor allem Praxen und Kliniken sollen über das Stammdaten-Management an die zentrale Infrastruktur angeschlossen werden. Die Kassen wollen das unbedingt und haben ihre Geschäftsstellen entsprechend schon deutlich reduziert. Und die Industrie, allen voran die CompuGroup Medical macht Druck. Man will jetzt endlich Gewinne machen.“ Sie verweist auf Erfahrungen aus ihrer Praxis als Allgemeinmedizinerin und antwortet auf die Frage „…warum argumentieren Sie als eGK-Gegnerin immer noch mit der Datensicherheit?“ mit der Feststellung: „Weil es den Patienten nicht egal ist, ob ihre Daten zentral gespeichert werden oder nicht. Sie wollen nicht von den Kassen überwacht werden. Die Mehrheit will nicht, dass ihre Arztbriefe bei den Kassen liegen. Heute kommen die Patienten mit den Entlassungsunterlagen des Krankenhauses in der Hand zu uns, wir scannen sie ein und geben ihnen die Unterlagen zurück. Sie liegen dann in der Hand des Patienten und in der des Arztes – nicht in der Hand der Kassen, nicht in der Hand des Staates.“

Das Gespräch mit der InternetplattformMedscape ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Schutz der Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe musste sich mit der Klage eines niedergelassen Arztes auseinandersetzen, der erstinstanzlich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz in zwei Fällen zu zwei Geldbußen von je 500 € verurteilt worden war. Er hatte 2014 in seiner Arztpraxis einen Arbeitnehmer auf Veranlassung von dessen Arbeitgeber ein Drogenscreening durchgeführt und das Ergebnis dieser Untersuchung an das Unternehmen weitergeleitet, ohne dass der Patient zuvor sein schriftliches Einverständnis mit der Untersuchung und der Datenweitergabe erklärt hatte.

Mit Beschluss vom 28.06.2017 (Aktenzeichen: 1 Rb Ss 540/16) hat das OLG Karlruhe festgestellt: „1. Das in § 4a Abs.1 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz aufgestellte Erfordernis einer schriftlichen Zustimmung zur Weitergabe von Daten erfüllt eine Schutz- und Warnfunktion für den zu einer Einwilligung Aufgeforderten, der nicht übereilt zustimmen, sondern die Chance erhalten soll, sich seiner Entscheidung bewusst zu werden. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift gebietet eine restriktive Auslegung. 2. …“ Schutz der Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis weiterlesen