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Bundesverwaltungsgericht setzt privaten Krankenversicherungen klare Grenzen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 06.03.2026 (Aktenzeichen: 6 C 7.24).

Der Anlass: Eine Krankenversicherung hatte die zur Kostenübernahme eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten dahingehend analysiert, ihnen passende Vorsorgeprogramme (z. B. zur Vorbeugung von Rückenleiden oder Coaching beim Umgang mit Diabetes oder Asthma) zu empfehlen.  Bundesverwaltungsgericht setzt privaten Krankenversicherungen klare Grenzen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten weiterlesen

Klage gegen die zentrale Sammlung von hochsensiblen Gesundheitsinformationen beim Forschungsdatenzentrum (FDZ) wird fortgesetzt

Die beiden Gerichtsverfahren am Berliner und am Frankfurter Sozialgericht gegen die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten wird nun fortgesetzt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC) und ein anonym bleiben wollender Kläger wehren sich seit 2022. Sie waren bereits 2022 und 2023 teilweise erfolgreich. Nun haben sie – nachdem das Forschungsdatenzentrum (FDZ) seit Oktober 2025 teilweise arbeitsfähig ist und Daten heraus gib – das Verfahren fortgesetzt und den beiden Sozialgerichten weitere Schriftsätze ein.

Die beiden Kläger*innen kritisieren, dass gegen die Sammlung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten keine Möglichkeit des Widerspruchs vorgesehen ist. Zudem sehen sie unnötige Sicherheitsrisiken in der zentralen Datenbank mit Gesundheitsinformationen aller 73 Mio. gesetzlich Versicherten. GFF und CCC sehen in der zentralen Datenbank Verstöße gegen das Grundrecht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen das Datenschutzrecht der Europäischen Union. Das Verfahren ruhte zwischenzeitlich, weil das FDZ jahrelang gar nicht arbeitsfähig war und kein IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte.

Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie zu schützen. Und alle Versicherten sollten endlich das Recht bekommen, dieser zentralen Datensammlung zu widersprechen“, sagt Constanze Kurz, Klägerin und Sprecherin des CCC. „Es wird höchste Zeit, dass das Verfahren fortgeführt wird, denn es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde.“

Das 2019 in Kraft getretene „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sieht vor, dass die Krankenkassen unter anderem ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten und zu Medikamenten ihrer Versicherten übermitteln. Diese Daten wurden 2022 in einer Datenbank zusammengeführt, werden jährlich ergänzt und jahrzehntelang gespeichert. Zwischenzeitlich wurde die Speicherdauer auf 100 Jahre verlängert. Privatversicherte erfasst die Datenbank nicht.

Das FDZ soll Zugang zu den gesammelten Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten an interessierte Dritte nach Antragstellung ermöglichen. Seit Oktober 2025 ist es teilweise arbeitsfähig und gibt diese Daten heraus. Daher setzen die Kläger*innen das Verfahren fort.

Für die Übermittlung der Daten werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt. Ein Gutachten des Kryptografie-Professors Dominique Schröder hat deutlich aufgezeigt, dass diese sogenannte Pseudonymisierung die Versicherten nicht ausreichend schützt: Durch den Abgleich mit anderen Datensätzen lassen sie sich ohne großen Aufwand doch wieder identifizieren.

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt und sind ein lukratives Ziel für Kriminelle. Forschung darf daher nur unter ausreichenden Schutzmaßnahmen stattfinden“, sagt Jürgen Bering, Jurist bei der GFF.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GFF.

Gesundheitsministerin Nina Warken: Große Pläne für die – auch kommerzielle – Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten! Wo bleiben Patient*innen-Souveränität und Datenschutz?

Was ihre Vorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) zwar auf die Strecke gebracht, aber noch nicht vollendet haben, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit ihrer Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege weiterentwickeln. Sie will den den Aufbau einer der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen, nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern perspektivisch auch weltweit.

Vollmundig erklärt WarkenDigitale Innovationen müssen noch stärker in den Versorgungsalltag integriert werden… Durch die rasanten Entwicklungen, insbesondere in der Künstlichen Intelligenz, können Diagnosen präziser erfolgen, Verwaltungsprozesse beschleunigt und große Datenmengen viel schneller verarbeitet werden. All diese Möglichkeiten müssen wir zum Nutzen aller viel stärker nutzen…“ Gesundheitsministerin Nina Warken: Große Pläne für die – auch kommerzielle – Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten! Wo bleiben Patient*innen-Souveränität und Datenschutz? weiterlesen

Bislang kein Schutz der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Beschlagnahme durch Strafverfolgungsbehörden – Bundesjustizministerium erarbeitet eine Gesetzesänderung

Die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) sind bislang nicht vor Beschlagnahme durch Polizei und Justiz geschützt. Diese Bewertung traf der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er erklärte auf Nachfrage im Januar 2023, dass eine elektronische Patientenakte (ePA) incl. der darin dokumentierten Gesundheits- und Behandlungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unterliegt, wenn diese es im Einzelfall darauf anlegen. Bislang kein Schutz der elektronischen Patientenakte (ePA) vor Beschlagnahme durch Strafverfolgungsbehörden – Bundesjustizministerium erarbeitet eine Gesetzesänderung weiterlesen

Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut?

Diesem Thema ist ein Beitrag von Dr. med Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) gewidmet. Der Beitrag erschien in der Fachzeitschrift NeuroTransmitter (Ausgabe November 2025 – dort ab Seite 22).

Der Verfasser stellt eingangs die Frage: Testphase beendet, Sicherheitslücken- geschlossen, erforderliches PVS-Modul installiert, etliche Dokumente gesichtet und hochgeladen – sind alle Probleme bei der ePA jetzt gelöst?“ Um sich dann auf insgesamt mehreren Seiten gründlich, informativ und auch für Patient*innen gut verständlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nutzungspflicht der elektronischen Patientenakte seit Oktober: ePA für alle – alles gut? weiterlesen

Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA

In einem Offenen Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (Bundestagsabgeortneter, SPD) hat das Bündnis ”Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ r eine patientenfreundliche, datenschutzgerechte ePA (elektronische Patientenakte) plädiert. Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung: Moratorium und eine datenschutzgerechte Reorganisation der ePA weiterlesen

Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die ePA für alle nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Politische Versprechen eingehalten?

Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“

Schweigepflicht überflüssig?

Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2025 (Aktenzeichen: 2 BvR 530/25) eine gerichtliche Anordnung zum Speichern von DNA-Daten wegen unzureichender Gefahrenprognose und Sachaufklärung aufgehoben und damit einen Wegweiser zur Durchsetzung von Grundrechten bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in seiner Entscheidung: „Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, denn diese Maßnahmen berühren die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden…“ (Beschluss, Rn. 15). Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Nutzung einer DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung weiterlesen

Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist!

Das fordert das Gen-ethische Netzwerk e. V. in seinem Newsletter vom 04.09.2025. Darin informiert es über Pläne der Universitätsklinik Heidelberg, wonach ein Forschungsteam aktuell Voraussetzungen für ein gigantisches Gesundheitsprojekt: die Untersuchung des gesamten Erbguts aller Neugeborenen in Deutschland, das sogenannte genomische Neugeborenen-Screening“ erarbeitet. „Es wird aber darüber diskutiert, die Daten langfristig zu speichern, um sie außerhalb der medizinischen Untersuchung, bspw. für die Forschung, zu verwenden. Damit entstünde eine nationale DNA-Datenbank für alle künftig geborenen Menschen – ohne eine eigene Zustimmung der betroffenen Kinder.“ Sensible DNA-Daten schützen, bevor es zu spät ist! weiterlesen

Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig

AMEOS gehört neben Helios und Sana zu den größten privaten Klinik-Betreibern im deutschsprachigen Raum. „AMEOS sichert die Gesundheitsversorgung in den Regionen: An über 50 Standorten in unseren Krankenhäusern, Poliklinika, Reha-, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen sind wir Vorreiter in Medizin und Pflege. AMEOS steht für eine umfassende und zukunftssichere Versorgung der breiten Bevölkerung in regionalen Netzwerken. Denn für AMEOS gilt: vor allem Gesundheit.“ So die Selbstdarstellung des AMEOS-Klinikkonzernauf seiner Homepage.

Am 09.07.2025 erklärte die AMEOS Gruppe in einer Pressemitteilung lapidar: „Netzwerkstörung bei AMEOS – Eine zentrale, selbst vorgenommene Abschaltung der Netzwerke hat zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit digitaler Dienste in den AMEOS Einrichtungen in Deutschland geführt. Die AMEOS IT identifizierte am Montagabend einen Angriff und schaltete vorsorglich alle digitalen Systeme ab. Seitdem arbeiten die Experten der IT-Services mit höchster Priorität an der Wiederinbetriebnahme…“ Was sich so harmlos liest, hatte offensichtlich tiefgehende Auswirkungen. Nicht nur in der Versorgung von Patient*innen und Pflegeheim-Bewohner*innen sondern auch im Bezug auf deren Gesundheits- und Behandlungsdaten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gelang es den Betreiber*innen des Hackerangriff, auf diese Daten in großem Umfang Zugriff zu erhalten. Hackerangriff auf Ameos-Klinikkonzern – Patient*innen-Daten in Gefahr: Die Konzernleitung agiert rechtswidrig weiterlesen