Schlagwort-Archive: Beschäftigtendatenschutz

Corona – auch ein Türöffner für den Überwachungsstaat?

Diese Frage bewegt – neben der Sorge um die eigene Gesundheit und die der Familienangehören, Freund*innen, Kolleg*innen, Nachbar*innen – viele Menschen die wissen, wie lange es dauerte bis grundlegende Freiheitsrechte wie das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz), das das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Grundgesetz), die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet (Art. 11 Grundgesetz), das Asylrecht (Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz) und weitere Freiheitsrechte zur Grundlage unserer Rechtsordnung wurden.

Ja, in § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es Regelungen, dass „die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) … eingeschränkt werden“ können. Und Ja, wir erleben, wie dies derzeit live und täglich neu mit einer Vielzahl rechtlicher Regelungen umgesetzt wird, die vom Bund, den 16 Bundesländern, aber auch von Landkreisen, Städten und Gemeinden erlassen werden. Ein Ende dieser Fahnenstange ist noch nicht absehbar.

Vieles, was jetzt angeordnet oder einfach auch nur „gemacht“ wird, erscheint medizinischen Laien, auch dem Verfasser dieses Beitrags,  vernünftig und angemessen. Aber spätestens bei der Massenüberwachung von Kommunikationsmitteln (Beispiel: Telekom liefert Bewegungsdaten von Handy-Nutzer*innen an das Robert-Koch Institut) drängen sich Fragen auf, z. B.: Corona – auch ein Türöffner für den Überwachungsstaat? weiterlesen

Corona, die Gesundheitsdaten und der Datenschutz – eine Handreichung des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg

Auf insgesamt sieben Seiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg auf Häufig gestellte Fragen (‚FAQs‘)zum Thema Corona ein.

In der Einleitung wird darauf hingewiesen: „Durch die aktuelle Pandemie stehen viele öffentliche und private Arbeitgeber, aber auch viele Beschäftigte vor der Frage,welche Gesundheitsinformationen sie austauschen müssen, können und dürfen.Fragen des Datenschutzes stehen dabei aktuell sicherlich nicht im Zentrum, sind aber auch in Notsituationen in die Überlegungen einzubeziehen und erleichtern letztendlich die Bewältigung der Krise, vor der wir stehen. Umsichtiges und besonnenes Handeln erfordert daher immer auch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, zu denen auch die Rechte der Beschäftigten zählen.Dabei gelten die bekannten Grundsätze fort: Der einzelne Betroffene ist ‚Herr seiner Daten‘, gerade auch seiner besonders sensiblen Gesundheitsdaten…“

Eine gute Handreichung für alle, die sich um ihre Gesundheit, aber auch um Ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten sorgen.

Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen

ELGA (die Elektronische Gesundheitsakte) ist das österreichische Pendant zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Im Unterschied zur eGk, mit der Gesundheits- und Behandlungsdaten erst nach Zustimmung der jeweiligen Versicherten durch Dritte genutzt werden dürfen (opt-in§ 291a Abs. 5 SGB V), ist ELGA ein Verfahren, bei dem Gesundheits- und Behandlungsdaten auch ohne Zustimmung der Betroffenen erfasst, gespeichert und ausgelesen werden können. Nur in einem aufwendigen Verfahren können einzelne Personen durch opt-out-Anträge ihre Daten wieder aus dem System austragen lassen. Informationen zu ELGA finden Sie hier.

Die österreichische Bundesregierung hat jetzt durch die Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ einen Gesetzentwurf vorlegen lassen, der u. a. zum Ziel hat, das „elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch“ durch Arbeitnehmer*innen zu erleichtern.

Quelle: @epicenter_works Österreich: Regierung will ELGA und Gesundheitsdaten zum Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Arbeitnehmer*innen nutzen weiterlesen

Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses: US-Unternehmen sollen Beschäftigte künftig dazu nötigen können, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen

Gestützt auf eine Stellungnahme der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.03.2017 über einen Gesetzentwurf, den ein Komitee des US-Repräsentantenhauses vor wenigen Tagen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht hat. Die SZ teilt mit: „Unternehmen könnten künftig Angestellte dazu nötigen, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen. Amerikanische wie europäische Humangenetiker sind entsetzt… erfahrungsgemäß schwappen Vorstöße im Bereich der Bioethik irgendwann nach Europa über. Das muss nicht immer schlecht sein; in diesem Fall aber wäre es verheerend. US-Unternehmen könnten in Zukunft nämlich firmeninterne Wellness-Programme als Schleichweg nehmen, um den gesetzlich festgelegten Schutz der genetischen Privatsphäre zu umgehen… Und solche, bei denen in einem Gentest ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung festgestellt wird, wären für die Unternehmen in der Konsequenz eine Belastung, Arbeitsverträge würden nicht verlängert, Karrieren ausgebremst…“ Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses: US-Unternehmen sollen Beschäftigte künftig dazu nötigen können, Gentests zuzustimmen und deren Ergebnisse offenzulegen weiterlesen