Wer wissen will, was genau mit seinen Daten bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung passiert, hat schlechte Karten: Das zeigt ein Praxistest des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. Selbst wenn Nutzer von ihrem Recht auf Auskunft (§ 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) Gebrauch machen und aktiv beim Anbieter nachfragen, erhalten sie zumeist nur unzureichende Informationen. Lediglich drei von zwölf Anbietern schickten eine aus Sicht der Marktwächter-Experten angemessene Antwort darüber, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergegeben werden. Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten weiterlesen
Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte
Am 25.09.2017, unmittelbar nach der Bundestagswahl hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zwei Stellungnahmen veröffentlicht mit den Titeln
– Positionen der KBV zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
– Positionen der KBV zur elektronischen Patientenakte.
Am 27.09.2017 wurde zudem der Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda, eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) und der KBV veröffentlicht.
Erkennbar versucht die KBV, mit diesen Stellungnahmen auf die in den Wochen vor der Wahl erneut aufgebrochene Diskussion um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und die Zukunft der gematik zu reagieren und auf die Inhalte der Koalitionsvereinbarung im Bund Einfluss zu nehmen.
Für alle gesetzlich Versicherten, denen an Patientenrechten und Datenschutz gelegen ist, ein Anlass, um diese Stellungnahmen einer Überprüfung zu unterziehen. Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte weiterlesen
E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen
Die bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., eine Lobbyorganisation der auch im Gesundheitswesen wirtschaftlich aktiven IT-Unternehmen hat am 20.10.2017 unter der Überschrift „E-Health Thesen für die 19. Legislaturperiode“ einen Forderungskatalog an die neu zu bildende Bundesregierung veröffentlicht.
Unter den Punkten
- „Eine E-Health-Strategie für Deutschland entwickeln;
- Die Telematikinfrastruktur weiterentwickeln und eine elektronische Patientenakte etablieren;
- Entscheidungsfähigkeit der gematik deutlich verbessern;
- Innovationen im deutschen Gesundheitswesen fördern;
- Datenpolitik für ein digitales Gesundheitswesen“
werden Forderungen erhoben, wie die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in der Gesundheitsindustrie (IT, Pharma etc.) zu Lasten von Versicherten und PatientInnen von Bundesregierung und Bundestag gefördert werden sollen. E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen weiterlesen
Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten
Quelle: Homepage der vitabook GmbH
Unter dem Motto „Deine Gesundheitsdaten gehören Dir„ versucht die vitabook GmbH, die Verunsicherung um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu nutzen, um ihr Geschäftsmodell einer scheinbar selbst geführten und vor Zugriffen Dritter geschützten elektronischen Patientenakte zu verkaufen. Das Geschäftsmodell der vitabook GmbH: Mit zweifelhaften Versprechungen den Zugriff auf hunderttausende Behandlungs- und Gesundheitsdaten erhalten weiterlesen
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon
Ist es eigentlich die gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen wie der TK,Globalplayer und KI-Vorreiter mit sensiblen
(Gesundheits-) und anderen Daten zu versorgen? Diese Frage stellt sich beim Blick auf diesen Beitrag vom 09.08.2017 auf der Homepage der TK:
Im weiteren Text wird dann kräftig die Werbetrommel gerührt: Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Datenkrake Alexa von Amazon weiterlesen
Der Datenschutz und die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für die Forschung – der Versuch einer Quadratur des Kreises
Prof. Dr. Michael Krawczak vom Institut für Medizinische Informatik und Statistik der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und Dr. Thilo Weichert, früherer Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein haben im September 2017 einen „Vorschlag einer modernen Dateninfrastruktur für die medizinische Forschung in Deutschland“ vorgelegt. In den Abschnitten
- 1 Hintergrund
- 2 Chancen und Risiken
- 3 Rechtlicher Rahmen
- 4 Regulatorische Unzulänglichkeiten
- 5 Grundsätzliche Überlegungen
- 6 Lösungsvorschlag
- 7 Schlussbemerkungen
werden Begehrlichkeiten der Forschenden an den Hochschulen und in den in Medizin und Pharmazie tätigen Unternehmen deutlich: „ Mit der … Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein supranationaler Rechtsrahmen geschaffen, in dem Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO) weiterhin einen hohen Schutz genießen (Art. 9 DSGVO), deren Weiterverarbeitung zu Forschungszwecken aber als von hohem öffentlichem Interesse und nicht länger unvereinbar mit dem ursprünglichen Erhebungszweck eingestuft wird (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine wissenschaftliche Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten soll demnach zulässig sein, wenn ‚angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person‘ vorgesehen sind (Art. 9 Abs. 2 lit. j, 89 DSGVO)…“ (S. 4 der Studie) Der Datenschutz und die Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für die Forschung – der Versuch einer Quadratur des Kreises weiterlesen
Neues Urteil des Bundessozialgerichts zur elektronischen Gesundheitskarte
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 24.05.2017 (Aktenzeichen: B 1 KR 79/16 B) erneut sehr hohe Hürden für die Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der elektronischen Gesundheitskarte errichtet: Danach darf sich, wer sich auf die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGk) beruft, nicht nur auf die Benennung der vorgeblich verletzten Rechte – hier die informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) – beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll.
Was ging dieser Entscheidung voran? Neues Urteil des Bundessozialgerichts zur elektronischen Gesundheitskarte weiterlesen
„Estland, Estland über alles“ – oder: Über die Folgen der Digitalisierung aller Lebensbereiche für den Schutz von Gesundheitsdaten
Vom 16.-18.10.2017 findet in der estländischen Hauptstadt Tallinn eine Konferenz der Europäischen Union zum Thema „Gesundheit in der digitalen Gesellschaft und die digitale Gesellschaft für Gesundheit“ statt. In der Vorbereitung darauf hat das estnische Sozialministerium am 13.10.,2017 eine Pressemitteilung unter dem Titel „Estlands einzigartiges E-Health-System: Tausende Datenfelder, eine persönliche Gesundheitsakte“ veröffentlicht. Mit – aus Sicht von Datenschutz informationeller Selbstbestimmung – gruseligen Feststellungen: „Estland, Estland über alles“ – oder: Über die Folgen der Digitalisierung aller Lebensbereiche für den Schutz von Gesundheitsdaten weiterlesen
Zwei erfolgreiche Hacker-Angriffe: Aber die Gesundheitsdaten sind sicher, Herr Gröhe?
Deutsche und britische Medien melden am 11.10.2017 zwei erfolgreiche Hackerangriffe:
Einmal im hochsicheren (?!?) Militärbereich,
Quelle: Frankf. Allgemeine Zeitung (FAZ), 11.10.2017 Zwei erfolgreiche Hacker-Angriffe: Aber die Gesundheitsdaten sind sicher, Herr Gröhe? weiterlesen
Wenn Propheten über e-Health und Digitalisierung sprechen – eine Glosse über Blütenträume, Datenschutz und Gesundheitsdaten
Am 09.10.2017 veröffentlichte Ärzteblatt.de, die Internet-Zeitung der Bundesärztekammer und der Kassenärztliche Bundesvereinigung, einen Beitrag unter dem Titel „E-Health: Von Zeitgewinn und Präventionschancen“. Darin kommen glühende Befürworter der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu Wort.
Die schönsten Phantasien und Stilblüten – vorgetragen von Christian Baudis (lt. Ärzteblatt.de „Internet-Experte und Digitalunternehmer“) – seien hier zusammengetragen:
- „Durch die zunehmende Digitalisierung verdoppelten sich schon heute jährlich die Daten; genutzt würden aber nur ein Prozent davon. Mit intelligenten Algorithmen könnten sie hingegen auch für das Gesundheitswesen nutzbar gemacht werden, damit Ärzte zum Beispiel viel stärker präventiv tätig sein können. ‚Es wäre doch schön, wenn ich wüsste, dass mein Patient in fünf Tagen Husten bekommt, und ich ihm frühzeitig etwas verschreiben kann‘…“
- „Baudis… ergänzte mit Blick auf Exoskelette, dass es bereits gelungen sei, ‚Teile der Gedanken zu lesen, die Elektroimpulse abzuleiten und in mechanische Bewegung umzusetzen‘. Er geht davon aus, dass sich die Technik so weiterentwickeln wird, dass man künftig Unfälle und Stürze vorhersagen und damit verhindern kann.“
- „Baudis sprach von einem erheblichen Zeitgewinn, wenn Patienten bereits mit digitalen Gesundheitsdaten in die Praxis kommen. ‚Von den zwei Minuten Zeit, die ein Arzt im Schnitt für jeden Patienten hat, hat er heute eineinhalb Minuten, mich zu vermessen und eine halbe Minute für die Beratung. Künftig gibt es zwei Minuten für die Beratung, weil die Daten schon da sind‘“