Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“

Auf Initiative von Zahnärzten und Ärzten aus Bayern ist die Aktion „Rote Karte für die TI“ entstanden. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen. Ziel ist, möglichst einen Stopp des Projektes zu erreichen.

Quelle: Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“ weiterlesen

Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben

Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: „Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…“ epicenter.works stellt dazu fest: Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.“

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?

Zu diesem Thema haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis veröffentlicht.

In Abschnitt II werden Hinweise im Verhältnis zum Patienten“ gegeben, gegliedert in die Punkte

  • Einholung von Einwilligungserklärungen;
  • Informationspflichten von ÄrztInnen;
  • Auskunftsrechte von PatientInnen;
  • Recht auf Löschung.

Eine auch für Patienten nützliche Information.

Die Regelungen aus der  EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.

Freie Ärzteschaft fordert von der neuen Bundesregierung: Elektronische Gesundheitskarte einstellen, dezentrale freiwillige IT-Lösungen ermöglichen

Die Freie Ärzteschaft e. V. fordert die neue Bundesregierung auf, das Pleitenprojekt „Elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) sofort einzustellen und dezentrale, freiwillige IT-Lösungen zu ermöglichen, die Ärzte und Patienten für medizinisch sinnvoll halten. „15 Jahre Planung, Kosten von mehreren Milliarden Euro und keine Verbesserungen für Patienten und Ärzte in Sicht“, so beschrieb FÄ-Vize Dr. Silke Lüder die Bilanz des Projekts. „Die Bürger zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung für gute Medizin und nicht für die Rendite von IT-Firmen und den Überwachungsdrang von Politik und Krankenkassen.“ Freie Ärzteschaft fordert von der neuen Bundesregierung: Elektronische Gesundheitskarte einstellen, dezentrale freiwillige IT-Lösungen ermöglichen weiterlesen

Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.

Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.

Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.

Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.

Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) – eine Baustelle der gematik mit nach wie vor großen strukturellen und technischen Mängeln

Das Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) soll die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) werden, die nicht nur Geld kostet, sondern den Krankenkassen auch Kosten ersparen soll.

IKK-Kostenuhr, Stand 13.03.2018, 18:20:15 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

Lt. Mitteilungen der gematik sind inzwischen ca. 4.000 (Zahn-)ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen per Konnektor an die telematische Infrastruktur angeschlossen worden. Sie können dadurch per VSDM online die Gültigkeit der eGk von vorsprechenden Versicherten prüfen.

Die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Nürnberg war 2015/2016 von der gematik mit der Evaluation eines Tests des VSDM in 500 Praxen von (Zahn-)ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen beauftragt worden. Seit wenigen Tagen liegt der Evaluationsbericht der FAU vor. Mit wenig beeindruckenden Ergebnissen: Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) – eine Baustelle der gematik mit nach wie vor großen strukturellen und technischen Mängeln weiterlesen

Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten?

„…auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ erklärte Dorothee Bär, designierte Staatsministerin für Digitales im 4. Kabinett Merkel, am 05.03.2018 in einem Interview mit BILD. Und weiter: „Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“

Was Frau Bär hier – unisono mit Jens Spahn Datenschutz ist was für Gesunde (CDU), designierter Nachfolger des amtierenden Gesundheitsministers Hermann Gröhe fordert – ist ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die richtige Antwort darauf gab Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein:  „Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft. Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten? weiterlesen

Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden

Die neue österreichische Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht der Entwurf des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor.

Die österreichische Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichternÖsterreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden weiterlesen

Neue GroKo, neuer Bundesgesundheitsminister – Business as usual?

Aber wie steht es derzeit um die Einführung der telematischen Infrastruktur in den Arztpraxen?

Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich Detlef Borchers in einem Beitrag auf heise.de unter dem Titel Missing Link: Herr Spahn, bitte in Zimmer 1“. Im Beitrag ist u. a. zu lesen: Die ersten circa viertausend Praxen von Ärzten und Zahnärzten und Physiotherapeuten sind per Konnektor an die telematische Infrastruktur angeschlossen worden und können nun im Zuge des ‚Versichertenstammdatenmanagenements‘ (VSDM) online die Gültigkeit der Gesundheitskarten eines Versicherten prüfen. Zudem ist in dieser Woche der Evaluationsbericht der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg veröffentlicht worden, in dem die Erfahrungen von 500 Praxen ausgewertet wurden, die sich am VSDM-Pilotest beteiligten… Im Pilottest, über den auch die Medizinpresse berichtet, zeigte sich, dass Einlesen der Gesundheitskarte im Schnitt 6,5 Sekunden braucht, wenn Stammdaten aktualisiert werden müssen. Normalerweise reichen 2 bis 3 Sekunden. Insgesamt aber stieg der Zeitaufwand beim Einlesen der eGK vor allem deshalb, weil viele Patienten Karten vorzeigten, die nicht online-fähig waren, weil sie zur 1. Kartengeneration gehörten…“ Neue GroKo, neuer Bundesgesundheitsminister – Business as usual? weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.