Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden?

Zu diesem Thema hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen im Mai 2018 Stellung genommen. In der zweiseitigen Information wird festgestellt: Vermehrt bieten niedersächsische Apotheken den Service an, dass Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel mittels des Messengerdienstes WhatsApp bestellen können. Hierbei werden Kunden durch die Apotheke aufgefordert, eine Fotografie eines Rezeptes an eine mit WhatsApp verbundene Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Einsatz von WhatsApp zur Bestellung von Arzneimitteln bei Apotheken, allerdings als nicht zulässig angesehen.“ Darf der Messenger „WhatsApp“ zur Arzneimittelbestellung in Apotheken eingesetzt werden? weiterlesen

Achtung Ärzt*innen, Sie werden überflüssig: „Das Gesundheitssystem der Zukunft findet auf dem Smartphone statt“

Das Internetmagazin Medscape berichtet am 13.06.2018: „Beim Hauptstadtkongress (HSK) Medizin und Gesundheit 2018 wurde diskutiert, wie Künstliche Intelligenz die Arbeit von Ärzten ersetzen kann… Den Auftakt machte die Gesundheitshelferin ‚Ada‘, die bei der Kongress-Eröffnung vorgestellt wurde: eine auf künstliche Intelligenz (KI) beruhende App, die Krankheiten erkennen kann. Entwickelt wurde sie vom Neurowissenschaftler Dr. Martin Hirsch, einem Enkel von Werner Heisenberg. ‚Welcher Arzt kann sich 7.000 Erkrankungen merken?‘, fragte Hirsch, der nach 7-jähriger Entwicklung die App in Berlin präsentierte. Bei Ada geben Nutzer ihre Symptome ein, dann spuckt der Algorithmus mehrere Verdachtsdiagnosen aus… ‚Ada stellt dir einfache, relevante Fragen und vergleicht deine Antworten mit Tausenden von ähnlichen Fällen, um die wahrscheinlichste Ursache für deine Symptome zu finden‘, stellt sich die App auf der Firmenseite der Ada Health GmbH vor. Achtung Ärzt*innen, Sie werden überflüssig: „Das Gesundheitssystem der Zukunft findet auf dem Smartphone statt“ weiterlesen

Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt

Angeregt durch eine regionale Gruppe von Kritiker*innen der mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) verbundenen Telematik-Infrastruktur hat das Haus am Dom, das Tagungszentrum des Bistums Limburg in Frankfurt, den Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e . V., Jan Kuhlmann, zu einem Vortrag mit Diskussion zum Thema Elektronische Gesundheitsakten eingeladen.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 20.06.2018 um 20:00 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311Frankfurt (Nähe Haltestelle Römer/Paulskirche, Straßenbahn-Linien 11 und 12). Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt weiterlesen

Spahn und die elektronische Gesundheitskarte – ein Verwirrspiel und seine Auflösung: (Fast) nichts Neues unter der Sonne!

Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte war Anfang Mai ein Beitrag im Spiegel überschrieben. Andere Medien berichteten ähnlich. Nach Spekulationen unterschiedlichster Art hat ein Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium nun  für eine gewisse Klarheit gesorgt, wohin die Reise mit der eGk nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums gehen soll.

Der für Digitalisierung und Innovation zuständige Abteilungsleiter Dr. Gottfried Ludewig hat am 14.05.2018 in einem Schreiben an die Verbände der ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenkassen etc. Klartext gesprochen:

  • „Das BMG hält am Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) fest. Dies umfasst die flächendeckende Installation der Konnektoren im ambulanten Bereich wie auch die Planungen zum Anschluss des stationären Bereichs und der Apotheken einschließlich der erforderlichen E-Health-Kartenterminals für die Leistungserbringer.“
  • „Weiterhin plant das BMG für die Zukunft auch den Anschluss des Pflegebereichs.“

Spahn und die elektronische Gesundheitskarte – ein Verwirrspiel und seine Auflösung: (Fast) nichts Neues unter der Sonne! weiterlesen

Konnektoren für die Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen – eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Artikel 35 DSGVO

Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut aus der Region Rhein-Main hat sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten und an den Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Hessen gewandt, um ihnen seine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Artikel 35 Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Stellungnahme vorzulegen.

In seinem Schreiben, das er der Redaktion dieser Homepage in anonymisierter Form zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, schreibt er zu Beginn: „…im Hinblick auf die nach dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) einzuführende Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen (TI) und die damit verbundene Pflicht für psychotherapeutische Praxen/Arztpraxen zur Anbindung an die TI über Konnektor und andere Dinge habe ich eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO durchgeführt…Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist in einer psychotherapeutischen Praxis durchzuführen, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht, das u.a. zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte. Nach einem Kriterienkatalog soll das der Fall sein, wenn die Verarbeitung insbesondere

  • zu einer Diskriminierung
  • zu einem finanziellen Verlust
  • zu einer Rufschädigung
  • zu einem Verlust der Vertraulichkeit des Patientengeheimnisses (Gefahr des Bruchs der Schweigepflicht)
  • zur Hinderung der Kontrolle über die eigenen Daten oder
  • zur Erstellung von Profilen durch Analysen und Prognosen führen könnte
  • wenn personenbezogene Daten betroffen sind (Gesundheitsdaten oder Daten über das Sexualleben)
  • wenn die Verarbeitung einer großen Menge von Patientendaten erfolgt und eine große Anzahl von Patienten betrifft.

Dies ist der Fall…“ Konnektoren für die Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen – eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Artikel 35 DSGVO weiterlesen

Hat das BSI bei der Zertifizierung von eGk-Konnektoren für die Arztpraxen bzw. von smarten Stromzählern unterschiedliche Maßstäbe? Und wenn Ja – warum?

Unter der Überschrift „Digitalisierung stockt – Intelligente Stromzähler kommen später“ meldet heise.de am 05.04.2018: „… noch hat keiner der Zugänge, die die Daten übertragen sollen, die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Neun Hersteller haben ihre Geräte eingereicht, teils schon vor Jahren. Das BSI schweigt, woran die Verzögerung liegt… Erst wenn das BSI Geräte von drei voneinander unabhängigen Herstellern zertifiziert hat, kann die Auslieferung beginnen…“

Natürlich ist die Sicherstellung des Datenschutzes und die technische Sicherheit der Geräte bei Einbau und Nutzung von intelligenten Strom-, Wasser- oder Heizungs-Verbrauchzählern ein wichtiges Thema. Und Gleichbehandlung von Wirtschaftsunternehmen mit konkurrierenden Produkten auch.

Warum aber werden diese Maßstäbe nicht auch bei den Konnektoren für die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angelegt? Hat das BSI bei der Zertifizierung von eGk-Konnektoren für die Arztpraxen bzw. von smarten Stromzählern unterschiedliche Maßstäbe? Und wenn Ja – warum? weiterlesen

Datenspenden für die Volksgesundheit?

Am 17. April 2018 hielt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Rede zur Eröffnung der Branchen-Messe conhIT (als Video verfügbar). Dabei bekräftigte er, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben zu wollen. Das Gesundheitswesen, so der Minister, sei hoch reguliert und böte daher innovationsfreudigen Unternehmen nicht genug Freiräume für Gestaltung und Experimente. Insbesondere der Datenschutz wirke als ewiger Verhinderer – wie er bereits vor Jahren als Co-Autor eines einschlägigen Buches festgestellt habe: „Die etwas provokante These unseres Buch damals war ja „Datenschutz ist was für Gesunde“. Das würde ich so einfach formuliert… darf ich sowas als Minister gar nicht mehr sagen, also vergessen Sie es gleich wieder. Aber, was wir meinen damit, ist, dass übertriebene – darum geht es ja – übertriebene Datenschutzanforderungen an bestimmten Stellen effizientere Versorgung zum Beispiel verunmöglichen. Oder auch die Frage, wie man Dinge tatsächlich aus Patienten-, aus Ärzte-, Apotheker- und Pflegesicht besser gestalten kann. Selbst mit Einwilligung desjenigen, um dessen Daten es hier geht.“ (Der letzte Satz lässt die Erfordernis der Einwilligung des Patienten doch eher wie ein Ärgernis wirken…)

Anschließend nennt Spahn drei Punkte, bei denen er ansetzen möchte: Verbesserung der Versorgung, Big Data-Forschung mit Versorgungsdaten und Zertifizierung für Gesundheits-Apps.
Verbesserungen bei der Versorgung – auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten – verspricht sich Spahn von Telemedizin und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung.
Auch die Forschung mit Patientendaten betrachtet Spahn als lösbares Problem: Die Daten seien ja alle vorhanden, man müsse nur mit Hilfe künstlicher Intelligenz „pseudonymisiert und anonymisiert hunderttausendfach“ Behandlungsverläufe auswerten, um neue – auch individualisierte – Therapien zu entwickeln. Hinderlich dabei ist wiederum die Erfordernis der Einwilligung der betroffenen Patienten, auch wenn Spahn betont: „Natürlich – immer soll der Patient Souverän sein dessen, was mit seinen Daten passiert.“ Der Minister ist jedoch zuversichtlich, dass sich genug Freiwillige finden werden, die die gewünschte Forschung durch „Datenspenden“ ermöglichen.

Dieser Ansatz zur Versorgungsforschung ist jedoch in mehrerlei Hinsicht zutiefst problematisch. Datenspenden für die Volksgesundheit? weiterlesen

Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk?

Quelle: Ärzteblatt.de

Ärzteblatt.de meldet am 09.05.2018: „Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich offen für das Aus der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt. ‚Wir haben jetzt ein zehn-, elfjähriges Experiment mit der Gesundheitskarte gemacht‘, sagte Merkel heute auf einer Konferenz mit CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin. Sie habe Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) nun ‚freie Hand‘ für andere Lösungen gegeben. Sie habe Spahn gesagt, wenn er der Meinung sei, die elektronische Gesundheitskarte sei ’nicht zukunftsfähig‘, das ‚muss einen ganz neuen Ansatz haben nach zehn Jahren, dann haben Sie freie Hand‘. Zwar sei bereits etwa eine Milliarde Euro in das Projekt investiert worden, ‚aber eh das nie funktioniert…‘, fügte die Kanzlerin hinzu.“

Aber was kommt nach der eGk?

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Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht

Unter diesem Titel hat Dr. med. Klaus Günterberg, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin in der Fachzeitschrift „Frauenarzt“ (Heft 2/2018) einen Beitrag veröffentlicht, der auch auf seiner Homepage nachlesbar ist. Er stellt in seinem Beitrag eingangs fest: „Ziel des TI-Projekts ist vor allem die Schaffung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden zentralen deutschen Datei über die Krankheiten eines jeden Bürgers (ePatientenakte, ePA), zugänglich über eine gesicherte vernetzte Verbindung. Ärzte und andere Kritiker dieses Projekts sehen dabei Gefahren für den Datenschutz. Ärzte wollen und müssen die Geheimnisse der sich ihnen anvertrauenden Patienten wahren, sie sprechen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Datenschützer und Informatiker sprechen vom Datenschutz, Juristen vom Schutz fremder Geheimnisse. Dabei ist die Wortwahl unwichtig, immer ist der Schutz des Bürgers, die Wahrung seiner Intim- und Privatsphäre gemeint, immer geht es gegen die unbefugte Weitergabe seiner gesundheitlichen Verfassung, um die Auswirkungen, die eine solche unbefugte Weitergabe auf sein Leben hätte…“ Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.