Wie kommen Gesundheitsdaten und Krankenakten in die Hände eines Inkassounternehmens?

Diese Frage stellt sich nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 27.12.2017. Die Zeitung informiert: “Durch ein schwerwiegendes Datenleck beim Inkassounternehmen Eos sind Zehntausende sensible Schuldnerdaten in die Hände Dritter gelangt… Die Dokumente enthalten Namen der Gläubiger und Schuldner, ihre Meldeadressen und die Höhe der ausstehenden Forderungen. Betroffen sind Zehntausende Menschen, die größtenteils in der Schweiz leben. Die Dokumente reichen teilweise bis ins Jahr 2002 zurück… Ärzte schickten Eos ganze Krankenakten, mitsamt aller Vorerkrankungen der Patienten und den Details ihrer Behandlungen. Das Inkassounternehmen speicherte eingescannte Ausweise und Reisepässe, seitenlange Kreditkartenabrechnungen, Briefwechsel und private Telefonnummern. Aus diesen Daten lassen sich detaillierte Rückschlüsse auf das Leben der Schuldner ziehen…” Wie kommen Gesundheitsdaten und Krankenakten in die Hände eines Inkassounternehmens? weiterlesen

Auch 2018 ohne eGK zum Arzt – es ist weiterhin möglich

Wie Versicherte berichteten behaupten einzelne Arztpraxen, dass PatientInnen ab 2018 nur noch mit eGK behandelt werden können, weil dann das digitale Versicherten-Stammdatenmanagement Plicht sei.

Hier ist zu unterscheiden zwischen technischer und rechtlicher Situation:
Korrekt ist, dass das digitale Versichertenstammdatenmanagement nur mit funktionstüchtiger eGK möglich ist. Allerdings muss dazu auch die Arztpraxis nötige Technik besitzen. Die meisten Komponenten dafür müssen allerdings erst noch zertifiziert werden.
Falsch ist, dass Patienten ohne eGK nicht mehr behandelt werden dürfen oder dass deren Behandlung nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. In der Software auf den Praxiscomputern wird diese Möglichkeit auch künftig vorhanden sein – auch weil § 15 SGB V, Absatz 6 Ausnahmefälle regelt, in denen weiterhin das Ersatzverfahren angewendet wird.

Die rechtliche Situation ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert: Ärzte können andere Versicherungsnachweise als die eGK (z.B. papiergebundene Ersatzbescheinigung) akzeptieren und so auch Patienten ohne eGK behandeln. Wenn sie das tun, wird die Krankenkasse die Behandlung auch bezahlen. Auch 2018 ohne eGK zum Arzt – es ist weiterhin möglich weiterlesen

Ravensburg: Patientenakten landen im Altpapiercontainer

Die Schwäbische Zeitung meldet am 21.12.2017: “103 Leitz-Ordner mit Krankenakten von Patienten der Oberschwabenklinik (OSK) sind offenbar ungeschreddert im Altpapiercontainer auf dem Ravensburger Wertstoffhof gelandet… Der Inhalt der Akten ist äußerst brisant. Sie enthalten nicht nur die kompletten Namen und Anschriften der Patienten, ihre Medikation und Behandlung, sondern auch sensible Details wie die Verweisung ins Zentrum für Psychiatrie nach einem Suizidversuch oder Angaben über Drogen- und Medikamentenmissbrauch…”

Und wie (fast) immer: Keiner will’s gewesen sein.

Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren

Ab dem 25.052018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr umfangreicher Pflichtenkatalog für die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft auch Ärztinnen und Ärzte. Gerade an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten knüpft die DS-GVO strenge Vorschriften. Verstöße gefährden nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Den Arztpraxen droht mit Geltung der DS-GVO ab Mai 2018 auch ein hohes rechtliches Risiko, wenn Zuwiderhandlungen durch die Aufsichtsbehörde mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden müssen oder Patientinnen und Patienten im Zivilrechtsweg gegen Datenpannen vorgehen. Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren weiterlesen

Verbraucherzentrale fordert Novellierung des Patientenrechtegesetzes – mehr Rechte für PatientInnen gegenüber ÄrztInnen, Krankenhäusern und Krankenkassen

Das Patientenrechtegesetz wurde 2012 vom Bundestag beschlossen.

  • Vor allem mit neuen und zusätzlichen Bestimmungen in den §§ 630a – h BGB wurden Neuregelungen, z. B. zum Behandlungsvertrag, zur Informationspflicht, den Aufklärungspflichten der behandelnden Ärzte und das recht zur Einsichtnahme der Patienten in die Patientenakte der behandelnden ÄrztInnen und der Krankenhäuser erlassen.
  • Darüber hinaus wurde mit § 13 Abs. 3a SGB V neu geregelt, dass Krankenkassen über einen Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, innerhalb von fünf Wochen entscheiden oder Hinderungsgründe mitteilen müssen. Unterlässt eine Krrankenkasse dies, so gilt der Antrag der/des Versicherten als gebilligt. Zu letzteren hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26.9.2017 (Aktenzeichen: B 1 KR 8/17 R) zugunsten einer Versicherten gegen die Krankenkasse entschieden.

Kritik an den unzureichenden Rechten der Versicherten gegenüber den behandelnden ÄrztInnen und Krankenhäusern ÄrztInnen wurde schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Verbraucherzentrale fordert Novellierung des Patientenrechtegesetzes – mehr Rechte für PatientInnen gegenüber ÄrztInnen, Krankenhäusern und Krankenkassen weiterlesen

Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ und empfiehlt Abschied von informationeller Selbstbestimmung und Datensparsamkeit

Im November 2017 hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zum Thema Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ veröffentlicht. Auf etwa 200 Seiten wird – in einer Sprache, die NormalbürgerInnen nicht ohne weiteres spontan zugänglich ist – ein Angriff auf das vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 und 2 Grundgesetz entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil vom 15.12.1983)  vorgetragen.

Deutlich wird dies in Abschnitt 6 der Studie unter der Überschrift „Empfehlungen“ (ab S. 173). Dort wird ausgeführt: Der Deutsche Ethikrat empfiehlt ein Gestaltungs- und Regelungskonzept, das sich am zentralen Ziel der Datensouveränität orientiert. Unter Datensouveränität verstehen wir eine den Chancen und Risiken von Big Data angemessene verantwortliche informationelle Freiheitsgestaltung. Um dies zu gewährleisten, ist das traditionelle, primär auf die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung bezogene Datenschutzrecht weiterzuentwickeln und neu zu gestalten, Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ und empfiehlt Abschied von informationeller Selbstbestimmung und Datensparsamkeit weiterlesen

Premiere! Digitalisierungstheater erlebt Erstaufführung in Neusser Arztpraxis!

Inspiration: ÄrzteZeitung online, 16.11.2017

Hochkarätige Besetzung:
Der Pionier: Dr. v. Schreitter
Der Chor: das überlastete Praxisteam
Der Politiker: wechselnde Besetzung (Rolle wird öfters nach Parteiproporz umbesetzt)

Handlung:
Ein Neusser Hausarzt kämpft sich tapfer durch die unwirtliche Ödnis der Telematikinfrastruktur. Seine Unerschrockenheit ist umso größer (und unverständlicher) als er aus der Erprobungsphase schon weiß, dass das System nicht wirklich funktioniert. Das regelmäßige Abstürzen des Kartenlesegeräts wird von Klagegesängen der Chors untermalt. Der Politiker versucht, salbungsvolle Worte ans Publikum zu richten, die in dramatischem Gegensatz zur medizinischen Nutzlosigkeit der Telematikinfrastruktur stehen. Seine Äußerungen gehen jedoch im Chaos des Praxis-Geschehens unter. Der Arzt hält dennoch fest an der Hoffnung “dass bald auch Anwendungen mit einem Nutzen für die Versorgung ans Laufen kommen.” Im Epilog sehen wir den Helden in den Sonnenuntergang – Symbol einer ungewissen Zukunft – davonreiten. Das Publikum bleibt ratlos zurück und hofft auf die baldige Absetzung der digitalen Posse.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Sozialdatenschutz – eine Übersicht über wichtige Neuregelungen

Der Sozialdatenschutz – dazu zählt auch der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten – hat auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 eine besondere Stellung im Datenschutzrecht.

Bereichsspezifische Regelungen aus dem Sozialdatenschutz wird es auch nach dem 25.05.2018 geben. Grundlage dafür ist Art. 6 DSGVO, der bereichsspezifische Regelungen zulässt, soweit sie im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO stehen.

Der Bundes-Gesetzgeber hat zwischenzeitlich insbesondere das SGB I und das SGB X an die DSGVO angepasst. Die Neuregelungen dazu befinden sich in Art. 19 – 25 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (dort ab der S. 23)

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zu diesem Thema eine kurze Information zur Verfügung gestellt. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Sozialdatenschutz – eine Übersicht über wichtige Neuregelungen weiterlesen

Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten

Wer wissen will, was genau mit seinen Daten bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung passiert, hat schlechte Karten: Das zeigt ein Praxistest des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. Selbst wenn Nutzer von ihrem Recht auf Auskunft (§ 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) Gebrauch machen und aktiv beim Anbieter nachfragen, erhalten sie zumeist nur unzureichende Informationen. Lediglich drei von zwölf Anbietern schickten eine aus Sicht der Marktwächter-Experten angemessene Antwort darüber, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergegeben werden. Wearables, Fitness-Apps und das Recht auf Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten weiterlesen

Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte

Am 25.09.2017, unmittelbar nach der Bundestagswahl hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zwei Stellungnahmen veröffentlicht mit den Titeln
Positionen der KBV zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
Positionen der KBV zur elektronischen Patientenakte.

Am 27.09.2017 wurde zudem der Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda, eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) und der KBV veröffentlicht.

Erkennbar versucht die KBV, mit diesen Stellungnahmen auf die in den Wochen vor der Wahl erneut aufgebrochene Diskussion um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und die Zukunft der gematik zu reagieren und auf die Inhalte der Koalitionsvereinbarung im Bund Einfluss zu nehmen.

Für alle gesetzlich Versicherten, denen an Patientenrechten und Datenschutz gelegen ist, ein Anlass, um diese Stellungnahmen einer Überprüfung zu unterziehen. Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e.V.