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Dr. Silke Lüder, Sprecherin der „Aktion: Stoppt die e-Card!“ zur elektronische Gesundheitskarte: „Das Großprojekt muss gestoppt werden“

In einem Gespräch mit der Internetplattform Medscape hat Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft e.V. und Sprecherin der Aktion „Stoppt-die-e-Card“ Stellung genommen zu der aktuellen Diskussion um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk).

Eingangs des Gesprächs stellt Frau Dr. Lüder fest: „Es wäre die vernünftigste Entwicklung, das Projekt zu stoppen. Aber es ist unrealistisch, daran zu glauben. Vor allem Praxen und Kliniken sollen über das Stammdaten-Management an die zentrale Infrastruktur angeschlossen werden. Die Kassen wollen das unbedingt und haben ihre Geschäftsstellen entsprechend schon deutlich reduziert. Und die Industrie, allen voran die CompuGroup Medical macht Druck. Man will jetzt endlich Gewinne machen.“ Sie verweist auf Erfahrungen aus ihrer Praxis als Allgemeinmedizinerin und antwortet auf die Frage „…warum argumentieren Sie als eGK-Gegnerin immer noch mit der Datensicherheit?“ mit der Feststellung: „Weil es den Patienten nicht egal ist, ob ihre Daten zentral gespeichert werden oder nicht. Sie wollen nicht von den Kassen überwacht werden. Die Mehrheit will nicht, dass ihre Arztbriefe bei den Kassen liegen. Heute kommen die Patienten mit den Entlassungsunterlagen des Krankenhauses in der Hand zu uns, wir scannen sie ein und geben ihnen die Unterlagen zurück. Sie liegen dann in der Hand des Patienten und in der des Arztes – nicht in der Hand der Kassen, nicht in der Hand des Staates.“

Das Gespräch mit der InternetplattformMedscape ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Schutz der Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe musste sich mit der Klage eines niedergelassen Arztes auseinandersetzen, der erstinstanzlich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz in zwei Fällen zu zwei Geldbußen von je 500 € verurteilt worden war. Er hatte 2014 in seiner Arztpraxis einen Arbeitnehmer auf Veranlassung von dessen Arbeitgeber ein Drogenscreening durchgeführt und das Ergebnis dieser Untersuchung an das Unternehmen weitergeleitet, ohne dass der Patient zuvor sein schriftliches Einverständnis mit der Untersuchung und der Datenweitergabe erklärt hatte.

Mit Beschluss vom 28.06.2017 (Aktenzeichen: 1 Rb Ss 540/16) hat das OLG Karlruhe festgestellt: „1. Das in § 4a Abs.1 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz aufgestellte Erfordernis einer schriftlichen Zustimmung zur Weitergabe von Daten erfüllt eine Schutz- und Warnfunktion für den zu einer Einwilligung Aufgeforderten, der nicht übereilt zustimmen, sondern die Chance erhalten soll, sich seiner Entscheidung bewusst zu werden. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift gebietet eine restriktive Auslegung. 2. …“ Schutz der Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis weiterlesen

Patientenrechte und Datenschutz e. V.: Stellungnahme zu den aktuellen Spekulationen um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte

Bernhard Scheffold, stv. Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat in der Zeitung Junge Welt vom 12.08.2017 Stellung genommen zu den aktuellen Spekulationen um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Ein Auszug:
Ist das Scheitern der Karte für Sie kein Grund zur Freude, da Sie lange gegen deren Einführung gekämpft haben?
Vordergründig schon, aber Absichten der Gesundheitswirtschaft, die Daten zu monetarisieren, bestehen weiter. Die Lage könnte schlimmer werden. Vorstellbar ist, dass Gröhe längst ein Telematikstrukturverbesserungsgesetz in der Schublade hat.
Könnte es Apps geben, die erfordern, dass damit dann selbst ältere Patienten umgehen, die eventuell gar kein Handy besitzen?
Dass das Handy Zugangsvoraussetzung zur Daseinsvorsorge wird, darf nicht sein. Für die interessierten Kreise, die aus den Daten Kapital schlagen wollen, ist es aber hinderlich, dass die EGK mit hoher Absicherung verbunden sein soll: Bislang sollen die Karte des Patienten und die des Arztes notwendig sein, um auf die Daten zuzugreifen.
Garantiert die gesetzliche Regelung die Wahlfreiheit für Patienten, die EGK elektronisch zu nutzen oder auch nicht?
Würde sie aktuell technisch funktionieren, wären die meisten Leistungen freiwillig. Der Verfügbarkeit von Notfalldaten oder der Patientenakte hätte der Patient explizit zustimmen müssen. Doch politische Kräfte arbeiten daran, diesen starken Datenschutz aufzuweichen: Der Patient soll selber aktiv werden und widersprechen, falls er eine zentrale Nutzung seiner Gesundheitsdaten ablehnt. Gesichert wären sie aber lediglich nach Stand der Technik.“

Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zuvor Staatssekretär in Bundesgesundheitsministerium und Patientenbeauftragter / Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, will gesetzlich Versicherten den Zugang zu ihren Patientendaten erleichtern. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: Die Versicherten müssen Herr über ihre eigenen Daten sein… Es muss zum Beispiel möglich sein, dass sie jederzeit ihre eigenen Daten einsehen können, auch ohne dass ein Arzt oder ein anderer Behandler dabei ist…“ Die Telematik-Infrastruktur müsse „so weiterentwickelt werden, dass der Datenzugriff technisch von überall möglich ist – ob vom Heim-PC, vom Tablet oder vom Smartphone“, erklärte Laumann. Der Minister kündigte eine Bundesratsinitiative von NRW an, falls die künftige Bundesregierung keine entsprechende Regel einführt. „In NRW werden wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur fördern, um vor allem medizinische Anwendungen, die den Patienten nutzen, flächendeckend einzuführen“, kündigte der CDU-Politiker an.

Vordergründig einen patientenfreundliche Position. Oder doch nicht?

Was Herr Laumann vergessen hat zu erwähnen: All das, was er vordergründig für „die Versicherten“ fordert, muss zuvor in das zentralisierte telematische System der Gematik eingegeben und dort gespeichert und verarbeitet werden. Die gesetzlich Versicherten und der Zugang zu ihren Patientendaten weiterlesen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen – ist das eine Absage an die Gematik?

Unter der Überschrift „KBV treibt Einführung der elektronischen Patientenakte voran“ teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 10.08.2017 mit: „Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Es dürfe nicht sein, dass in den Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen… Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nach Darstellung von Kriedel eines der wichtigsten Vorhaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Zwar gebe es auch noch viele andere Anwendungen, aber derzeit setzten Parteien und Krankenkassen den Schwerpunkt auf die elektronische Patientenakte, sagte er. Deshalb bündle auch die KBV hier ihre Ressourcen. Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Koordinierungsrolle übernehmen wolle…“

Was auffällt: In dieser Stellungnahme der KBV findet an keiner Stelle die Gematik Erwähnung, die Gesellschaft, deren Aufgabe es nach § 291b SGB V ist, „1.die funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen, 2.Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, 3.Vorgaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur zu erstellen und ihre Umsetzung zu überwachen, 4. …“

Dass die Gematik von der KBV in ihrer Stellungnahme nicht genannt wird ist um so verwunderlicher vor dem Hintergrund, dass die KBV gem. § 291a Abs. 7 SGB V i. V. m. § 291b Abs. 2 SGB V Gesellschafter der Gematik ist.

Gesundheitskarte vor dem Aus – ja, aber wann genau?

In der Süddeutschen Zeitung fordert eine Journalistin, die Gesundheitskarte zu retten. Lieber die guten, datengeschützten Anwendungen für diese Karte, als Apps der Privatwirtschaft, sagt sie. Zum Beispiel, Gesundheitsakte. Mit den Apps der Privatwirtschaft und einzelner Krankenkassen käme der große Datenraub. Also lieber die gute EGK-Gesundheitsakte der Gematik.

Hintergrund: Die Nachricht, dass alle diese weitergehenden Anwendungen der Gesundheitskarte nach der Wahl gestoppt würden, ging durch die Presse. Der Start der ersten Anwendung, Versicherten-Stammdaten-Management, verschiebt sich nämlich noch weiter. Neue Karten und Lesegeräte sollen flächendeckend ausgerollt werden. Nachdem die bisherige Infrastruktur, die extra für die EGK geschaffen wurde, niemals mehr gemacht hat, als schon die Krankenversichertenkarte konnte. Das hat bereits Milliarden gekostet. Und nun ist diese neue Infrastruktur nicht betriebsbereit. Gleichzeitig arbeitet die größte Krankenkasse, Techniker, an einer eigenen Gesundheitsakte, die ganz ohne EGK und Telematik-Infrastruktur auskommen könnte.

Wir sehen zwei Probleme mit der EGK, die die Autorin leider nicht gesehen hat. Problem Nr. 1: Die Patientenchipkarte ist eine technologische Sackgasse, ein deutscher Sonderweg. Da wir global sind, wird Deutschland irgendwann dem Mainstream folgen. Der weltweite Mainstream von einrichtungs-übergreifenden Patientenakten funktioniert ohne Chipkarten. Deshalb sind IBM und Siemens schon aus dem EGK-Projekt ausgestiegen. Da niemand daran glaubt, die Karte noch irgendwo anders verkaufen zu können, will die deutsche EGK-Industrie nur noch verdienen, so viel und solange es möglich ist und von der Politik gedeckt wird. An eine mögliche, nachhaltige Zukunft der EGK glaubt die Industrie nicht mehr. Uninformierte, wie die Verfasserin des Beitrags in der Süddeutschen, und manche beamteten Datenschützer aber glauben noch. Auch Minister Gröhe und die zuständigen Abgeordneten glauben noch immer an diese Zukunft der EGK. Es ist zu erwarten, dass sie weitere 4 Jahre die Industrie mit Geld dafür fluten. Nützen wird es wenig.

Problem Nr. 2 der EGK-Anwendungen ist ihr Potenzial, zu Pflichtanwendungen zu werden. Es gibt weltweit bis heute keine erfolgreiche, freiwillige Anwendung einer Patientenchipkarte, obwohl es solche Karten theoretisch schon 30 Jahre gibt. Andere Anwendungen sollen ohnehin verpflichtend sein, Rezepte, Stammdaten-Management.  Wir glauben nicht daran, dass es freiwillige EGK-Anwendungen wirklich geben wird, weil sie zu wenig Menschen haben wollen. Das sehen auch die Betreiber längst. Es wird von ihnen schon jetzt die opt-out Lösung gefordert, d.h. jede und jeder kriegt die Gesundheitsakte, wenn sie oder er nicht widerspricht. Auch damit wird sich das kommerziell nicht lohnen. Wenn die EGK sich langfristig durchsetzt, dann mit Pflichtanwendungen.

Eine verpflichtende Gesundheitsakte wollen wir verhindern. Warum sollte eine Anwendung Daten schützen, wenn sie keine Konkurrenz hat? Nur wenn eine echte Option besteht, chronisch Kranke einrichtungs-übergreifend auch ohne elektronische Gesundheitsakte zu behandeln, nur dann besteht ein Anreiz dazu, diese Anwendungen datensparsam und sicher zu machen. Damit sie benutzt werden! Zu diesem Wettbewerb müssen wir kommen: „wer hat die sicherste Anwendung?“

 

Fundsache (II): Elektronische Gesundheitskarte und der Aktienkurs

„In Medienberichten hieß es am Wochenende, die Regierung wolle womöglich die elektronische Gesundheitskarte nach der Wahl für gescheitert erklären. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versucht jedoch, Bedenken zu zerstreuen – wie auch die IT-Firma Compugroup, deren Aktien um bis zu 8,8 Prozent fielen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) fordert ein neues E-Health-Gesetz…“

Quelle: Deutsche Apotheken Zeitung vom 07.08.2017

Fundsache: Mediziner und Betriebswirte

„Als ich Medizin studieren durfte, war das ein Privileg für die besten eines Jahrgangs. Wer nicht so genau wusste, was er werden wollte, machte erstmal BWL. Wer hat heute im Krankenhaus das Sagen? Die Betriebswirte! Da ist doch in den letzten 20 Jahren irgendwas schief gelaufen, oder? Dr. Eckart von Hirschhausen, Arzt und Kabarettist, in einem Interview mit der Ärztezeitung.

Ist es diesem Sachverhalt, der dazu führte, dass „alle Welt“ incl. unserem Bundesgesundheitsminister Hermann  Gröhe (CDU) von Gesundheits“wirtschaft“ statt vom Gesundheitswesen sprechen?

„Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen

Die südhessische Universitätsstadt Darmstadt (grüner Oberbürgermeister, grün-schwarze Koalition wie in Baden-Württemberg) hat sich von der BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., einer Lobby-Organisation der deutschen IT-Unternehmen, den Titel „Digitalstadt“ verleihen lassen. In einem Wettbewerb gegen die Städte Heidelberg, Kaiserslautern, Paderborn und Wolfsburg hatte Darmstadt die Nase vorn. Seitdem betreibt sie voll Stolz eine Homepage mit dem Namen Digitalstadt Darmstadt.

Naive Begeisterung über die schöne neue Digital-Welt paart sich mit Plattitüden. Oberbürgermeister Jochen Partsch (Grüne) gerät bei Digitalstadt Darmstadt ins Schwärmen: „Wir leben in spannenden Zeiten, denn wir erleben ein ganz eigenes Kapitel der Geschichte hautnah mit. Die Digitalisierung verschiebt sich zunehmend in alle Lebensbereiche und Teile der Bevölkerung. Die Chancen und Potentiale sind enorm. Nicht minder groß sind die Herausforderungen, die die digitale Lebensreform mit sich bringt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat eine lange Historie, sich den Zeichen der Zeit zu stellen und sowohl technologischen Wandel zu leben als auch ihn voranzutreiben. In Darmstadt greift man wortwörtlich nach den Sternen und schafft die Voraussetzungen, dass die Digitalisierung für unsere Gesellschaft auf sinnvolle und nachhaltige Weise nutzbar wird…“ Das Darmstädter Echo vom 30.07.2017 stellt dazu fest: „Vergleichsweise konkret sind Aussagen von Oberbürgermeister Jochen Partsch für den Bereich Gesundheit. Er kündigte die Schaffung einer ‚intuitiven Datenplattform‘ an, über die jeder Bürger jederzeit Zugriff auf seine eigenen Gesundheitsdaten habe und diese anderen, etwa Ärzten, zur Verfügung stellen könne.“ „Digitalstadt Darmstadt“ und die Sorge der grün-schwarzen Rathaus-Koalition um die Gesundheit ihrer BürgerInnen weiterlesen

Der #BER des Gesundheitswesens: Die elektronische Gesundheitskarte

#BER, der Berliner „Hauptstadtflughafenist das Synonym für Chaos und Ineffizienz bei Großprojekten.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) steht dem in keiner Weise nach. Der neueste Beleg dafür: „Telematik-Infrastruktur: Gesundheitsministerium verschiebt Starttermin auf Ende 2018“. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stichtag für die Anbindung von Ärzten und Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur wird danach um ein halbes Jahr auf 31.12.2018 verschoben. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet. Damit verschiebt sich entsprechend auch der Rollout für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Start des Versichertenstammdatenmanagements. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei der Bereitstellung der für die Anbindung nötigen Konnektoren durch die Hersteller.

Damit sind die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die er 2015 vollmundig vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes verkündete, erneut als unrealistisch und lebensfremd gekennzeichnet worden.

Grund zur Freude besteht dennoch nicht. Denn was leider zu Lasten der Versicherten festgestellt werden muss:

  1. Mit dem E-Health-Gesetz wurden in § 15 Abs. 6 SGB V die Zugangsvoraussetzungen für notwendige ärztliche Behandlungen für aktive eGk-Gegnerinnen maßlos verschärft, sie erhalten von vielen Krankenkassen nicht mehr wie früher Ersatzbescheinigungen, über die ÄrztInnen die Versicherungsleistungen abrechnen können.
  2. Jede Panne bei der Einführung der eGk und des telematischen Systems im Gesundheitswesen verteuert die Kosten für die Versichertengekeinschaft. Nach feststellung der Innungskrankenhasse (IKK) belaufen sich die bisherigen Kosten auf knapp 1,7 Mrd. €. Und schneller als im Sekundentakt kommt jeweils ein Euro dazu.

IKK-Kostenuhr, Stand 03.08.2017, 12:32:24 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V.