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Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für „Datenspender“), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz „Opt-in“ genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende „Opt-out“-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.

Private Krankenversicherungen wollen eigene „Datenautobahn“ bauen

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) waren 2010 aus dem Projekt elektronische Gesundheitskarte/Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen ausgestiegen, nachdem absehbar wurde, wie langwierig, teuer und ineffektiv das Vorhaben werden würde. Nun kündigten die PKV an, „eine moderne Alternative“ dazu aufzubauen. Da die eCard-Technologie veraltet sei, entwickle man eine App für Smartphones. Diese soll alle Funktionalitäten der eGK nach SGB V § 291a enthalten – und darüber hinaus „eine Fülle individueller Service-Funktionen“. Grundlage dafür ist wie bei der eGK ein digitales Netzwerk für den Datenaustausch.

Ebenfalls wie bei der eGK wird betont, dass „die Versicherten in jedem Fall Herr ihrer Daten bleiben“. In der Vergangenheit aufgetretene Datenschutz- und Datensicherheitsprobleme bei Smartphone-Apps lassen diese jedoch als wenig geeignet zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten erscheinen. Außerdem legen die Verantwortlichen Wert auf die Klarstellung, „das Modell beruhe auf der reinen Freiwilligkeit aller Beteiligten.“ Tatsächlich soll die Benutzung der App optional und die Papierabrechnung weiterhin möglich sein.

Wenn aber irgendwann Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit kollidieren – was wird sich dann durchsetzen? Die PKV errichten ihr digitalen Netzwerk ja in der Hoffnung auf Einsparungen oder Effektivitätsteigerungen. Diese werden sich jedoch nicht realisieren lassen, wenn zu wenige Versicherte die App benutzen. Auch hier gilt die Einschätzung des Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue: „Wenn es darum geht, Mehrwert für die Patienten zu generieren, muss man gewisse Stückzahlen auf den Weg bekommen.“ Da wäre es nur folgerichtig, durch Anreize oder Zwänge für die weitverbreitete Nutzung der App zu sorgen – oder die Alternativen abzuschaffen.

Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden

Dr. med. Bernd Hontschik ist ein Chirurg aus Frankfurt, der in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel „Dr. Hontschiks Diagnose“ Kolumnen zu Themen rund um das Gesundheitswesen veröffentlicht. In der neuesten Kolumne vom 22.07.2017 unter der Überschrift „Wunschdaten“ beschäftigt sich Dr. Hontschik zum wiederholten Male mit der elektronischen Gesundheitskarte. Ein lesenswerter Beitrag!

Einige Milliarden Euro sind schon versenkt worden, und immer noch klappt rein gar nichts. Sie sollte 2006 eingeführt werden, ein zweistelliger Millionenbetrag war dafür geplant. Elf Jahre später, drei bis vier Milliarden Euro sind inzwischen ausgegeben, verkündet das Bundesgesunheitsministerium schon wieder, dass der erste Schritt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, das sogenannte ‚Versichertenstammdatenmanagment‘, erneut verschoben werden muss. Es stünden die technischen Geräte noch nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung…“

Wenn es nur das Geld wäre…

Dr. Hontschik beschäftigt sich auch mit dem nächsten geplanten Schritt, dem sogenannten Stammdatenmanagement. Er schreibt: „Wenn man etwas verschleiern will, muss man unverständliche Worte benutzen. Ein solches Wort ist ‚Versichertenstammdatenmanagement‘. Gemeint ist eine Online-Verbindung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Bei jedem Arzttermin wird in Zukunft überprüft, ob mit der Krankenversicherung alles in Ordnung ist. Dem Missbrauch soll vorgebeugt werden, heißt es. Jede Arztpraxis wird dadurch sozusagen zu einer Außenstelle der Krankenkasse. Die Krankenkasse weiß auf die Minute und Sekunde genau, wann wer wo in welcher Arztpraxis war…“ Dr. Hontschiks Diagnose: Die derzeitigen Planungen der elektronischen Gesundheitskarte müssen endlich zu Grabe getragen werden weiterlesen

Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt?

Ja – meint jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 06.04.2017 (Aktenzeichen: OVG 12 B 7.16).

Der Sachverhalt:

In den Praxisräumen sind zwei Videokameras in Behandlungszimmern und eine im Eingangsbereich oberhalb des Anmeldetresens an einer Säule installiert. Diese ist auf den Flur vor dem Anmeldetresen bis zur Eingangstür, einen großen Teil des Tresens, den Mitarbeiterbereich hinter dem Tresen sowie einige Stühle im Wartezimmer ausgerichtet. Die Eingangstür zu der Praxis ist oben rechts mit dem Schild „Videogesichert“ gekennzeichnet. Ferner weist ein Schild an der Säule auf die Kamera im Eingangsbereich hin. Diese überträgt eine Ansicht des von ihr erfassten Bereichs auf Bildschirme in den Behandlungszimmern. Eine Speicherung der Bilder findet nicht statt. Die von der Klägerin verwendete Netzwerkkamera ist mit Prozessoren ausgestattet, die das aufgenommene Signal digitalisieren und komprimieren und daraus ei nen digitalen Videostream erzeugen. Dieser kann über das Internet oder andere IP-Netze übertragen und in Videorecordern und Netzwerk-Videorecordern gespeichert werden. Die Kamera kann auch selbst die Videoströme speichern. Videoüberwachung im zahnärztlichen Behandlungszimmer – erlaubt? weiterlesen

Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt

Der Bertelsmann-Konzern ist durch seine Firma „Arvato Systems“ am Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt. Nun haben Beschäftigte der Bertelsmann Stiftung einen Prototypen für eine elektronische Patientenakte entwickelt.

Ihre Wunsch-Version der elektronischen Patientenakte verspricht einen „Funktionsumfang: Plattform für digitale Prozessinnovationen“. Wie die Autoren weiter erläutern, soll der Prototyp „Systemakteuren ein erstrebenswertes Zukunftsszenario aufzeigen und sie zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen motivieren.“ Die angepeilten „Akteure“ sind also der Gesetzgeber, die Gematik und ihre Gesellschafter, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und vielleicht noch die mit der Umsetzung der Telematikinfrastruktur befassten Unternehmen. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw. sind hingegen nur über ihre Spitzenverbände an der Festlegung der Rahmenbedingungen beteiligt – die Patienten überhaupt nicht. Wie sich Bertelsmann die elektronische Patientenakte vorstellt weiterlesen

Kassenärzte in Niedersachsen fürchten Diebstahl von Patientendaten

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben auf ihrer Klausurtagung am 17./18.06.2017 die strikte Einhaltung des Datenschutzes bei der Einführung der neuen Telematikinfrastruktur im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gefordert. Die Mitglieder des Niedersächsischen Ärzteparlaments sehen die Gefahr, dass der Datenschutz durch die aufgezwungene Nutzung der Telematikinfrastruktur verletzt werden könnte. Sie fordern daher, dass das juristische Risiko bei den Anbietern der neuen Telematikinfrastruktur und nicht beim Kassenarzt liegt.

 

Da Patientendaten künftig nicht mehr allein beim behandelnden Arzt zur Verfügung stehen, sondern auf der eGK und auch teilweise auf zentralen Servern gespeichert werden, haben die Delegierten der niedersächsischen Kassenärzte gefordert, dass der gegenwärtig vorhandene Standard bei Datenschutz und Patientenrechten auch unter den veränderten technischen Bedingungen gewährleistet werden muss. Ein Patient darf weder rechtlich noch faktisch gezwungen sein, überall im Gesundheitsbereich seine Krankheitsdaten pauschal zu offenbaren. Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss weiterhin möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung der KVN

Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft – Auf Kosten von Patientenrechten und Datenschutz

Am 31.05.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier unter dem Titel Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht. In neun Punkten hat Ministerin Brigitte Zypries (SPD) zusammengefasst, was auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) nicht müde werden zu verkünden:
  • Das Gesundheitswesen (von Merkel, Gröhe und Zypries „Gesundheitswirtschaft“ genannt) ist zu einem wesentlichen Faktor der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland geworden. 
  • Bei 82,2 Mio. Menschen in Deutschland, davon 70,9 Mio. in gesetzlichen Krankenkassen, bei 2,8 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen und bei Ausgaben der GKV im Jahr 2016 in Höhe von 220,6 Mrd. Euro sei das Gesundheitswesen sowohl ein maßgeblicher Kostenfaktor als auch ein wichtiger „Markt“ für eine Vielzahl wirtschaftlicher Eigeninteressen.
  • Kosten zu senken, zugleich aber auch Möglichkeiten zur Generierung von privatwirtschaftlichen Gewinnen zu eröffnen und zu erweitern, nütze der Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft und den Versicherten.
  • Die im Zuge der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche – damit auch im Gesundheitswesen – anfallenden zunehmenden Mengen an Daten sollen einer wirtschaftlichen Verfügbarkeit und Nutzung zugeführt werden,
Auf diesem Altar sollen nach der erklärten Absicht von Merkel, Gröhe und jetzt auch Zypries Patientenrechte und Datenschutz geopfert werden. Dies  wird mit kritischem Blick auf die 9 Punkte des Eckpunktepapiers Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft deutlich:

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Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover hat sich in einer umfangreichen Recherche mit der Tätigkeit der DKMS gGmbH (DKMS – Deutsche Knochenmarkspenderdatei) unter den Blickwinkeln Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auseinander gesetzt.

In dem lesenswerten Beitrag wird festgestellt: Die DKMS… hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen bezüglich ihres jeweils individuellen Knochenmark-Typs zu erfassen und diese Daten zu speichern, um mit Hilfe dieser Datenbank von Blutkrebs betroffenen Menschen zu helfen, indem ein möglichst passender Spender von Knochenmark ermittelt werden kann. Soweit ein unumstritten gutes Ziel… Doch wie steht es mit dem Schutz dieser umfangreichen sensiblen persönlichen Daten… Wie geht die DKMS mit diesen Daten um, an wen werden diese Daten weitergereicht… Wir haben bei der DKMS nachgefragt und recherchiert und kommen zu einem Ergebnis, das auf uns eher beunruhigend wirkt…“

Im Beitrag von freiheitsfoo werden u. a. folgende Themen untersucht und bewertet:

  • Erfasste Daten
  • Datenspeicherung und -verarbeitung
  • Reguläre Weitergabe von Daten an Dritte
  • Datenschutz bei der DKMS

Dabei werden datenschutzrechtlich fragwürdige Praktiken der DKMS deutlich. Im Einzelnen: Leukämie, Knochenmarksspenden, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung weiterlesen

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Unter diesem Titel hat das ZDF-Magazin frontal21 am 23.05.2017 einen sehenswerten Beitrag (8 Min.)gesendet. Darin kommen prominente KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu Wort, darunter

  • Christoph Kranich, Verbraucherzentrale Hamburg;
  • Dr. Silke Lüder, Allgemeinmedizinerin, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! und
  • André Zilch, IT-Sicherheitsexperte.

Im Beitrag schildern zudem zwei Redakteurinnen des ZDF-Magazin frontal21, wie sie – allein durch einen Anruf bei der Techniker Krankenkasse und ohne weitere Prüfung der telefonisch vorgetragenen Sachverhalte – per Brief von der TK eine eGk auf den Namen der jeweils anderen Person erhielten.

Der Beitrag ist noch bis 23.05.2018 im Internet verfügbar.

Datenschützer: Mehr Geld für die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ fordert, dass die Krankenkassen den Versichertenvertretern in ihren Verwaltungsräten finanzielle Mittel für ihre Weiterbildung und fachliche Beratung zur Verfügung stellen. Gewerkschaften und Datenschutzbeauftragte könnten und würden entsprechende Weiterbildungs-Maßnahmen anbieten, wenn sie finanziert werden. Dies könnten die Krankenkassen selbst veranlassen, indem sie ihre Satzungen entsprechend angepassen. Optimal wäre eine einheitliche Regelung durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB IV). 
Vereinsvorstand Jan Kuhlmann: „Für Betriebsräte ist längst selbstverständlich, dass der Arbeitgeber ihnen Seminare zur Weiterbildung und bei Bedarf auch unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung stellt. Deswegen bieten Gewerkschaften und andere Träger entsprechende Fortbildungen an. Die Vertreter in den Verwaltungsräten der Sozialversicherung tragen Verantwortung für die Kontrolle von Budgets in Milliardenhöhe. Sie bekommen nur Sitzungsgelder von ein paar hundert EUR pro Jahr, ohne unabhängige fachliche Beratung. Selbstverständlich müssen die Vertreter, genau wie Betriebsräte, selbst aussuchen dürfen, wer sie schult und berät, damit sie unabhängig kontrollieren können. Ohne Geld gibt es jedoch keine qualifizierte Beratung.“
Für den Verein ist das ein Ergebnis aus einer Umfrage zu Datenschutz-Fragen, die er unter den Kandidaten zu Sozialwahlen durchgeführt hat. „Die meisten Antworten hatten ein geringes fachliches Niveau. Vielfach wurde einfach abgeschrieben, was die Krankenkassen sagen. Es war ein trauriges Bild.“ Hier müsse sich dringend etwas ändern, so der Verein,sonst machen die Krankenkassen Politik für die Eigeninteressen ihrer Vorstände statt für ihre Mitglieder.“