Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Verpflichtende Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 1.10.2025 – Top oder Flop?

Nach 20-jähriger Planung, Milliardenausgaben und Verschiebungen soll die ePA für alle nun ab 1.10.2025 für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker verpflichtend eingeführt werden. „Auf teuren Kongressen wird die ePA als Erfolgsmodell beworben. Für die gesetzlich Versicherten sieht die Sache völlig anders aus“, kommentiert Jan Kuhlmann, Jurist und Sprecher des „Bündnis Widerspruch gegen die ePA„. „Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, nutzen nur 8 % der gesetzlich Versicherten tatsächlich die ePA, während ein größerer Anteil von 11 % der Anlage ihrer ePA widersprochen hat. Unabhängig davon floppt das e-Rezept ebenfalls. In den letzten Monaten haben häufige Systemausfälle zu massiven Problemen in der Arzneimittel-Versorgung geführt. Ärzte und Apotheker sprechen inzwischen davon, dass das e-Rezept in punkto Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn den Rang abgelaufen habe.“

Politische Versprechen eingehalten?

Im April 2025 wurde der Einführungszeitpunkt der ePA verschoben mit dem Versprechen, dass bis Ende September ausführliche Tests in Testregionen durchgeführt und als erfolgreich ausgewertet werden sollten. Außerdem sollten die Sicherheitslücken vollständig beseitigt sein. Nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen“ so Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Hamburg. „Nichts davon ist passiert“, führt Lüder weiter aus. „Die beteiligten Test-Ärztinnen und Ärzte stellten der ePA in der Praxis ein eher schlechtes Zeugnis aus. Praktische Erfahrungen aus dem Klinikbetrieb sind unbekannt. Die technische Verfügbarkeit entspricht nicht den Anforderungen. Die Telematikinfrastruktur belastet die medizinische Versorgung in Deutschland durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Trotzdem werden Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mit finanziellen Strafen genötigt, die ePA aktiv zu befüllen.“

Schweigepflicht überflüssig?

Mit der ‚ePA für alle‘ wird die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft“, kritisiert Dr. Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München. „Die freiwillige Teilnahme wurde gesetzlich umgeändert in eine Widerspruchslösung (opt-out). Gleichzeitig wurden Sicherheitskriterien gesenkt und die Zugriffsregelungen für alle Berufsgruppen sind viel zu weitgehend“ bemängelt Meißner. Der Fokus des Mammutprojektes liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training. Aus diesem Grund lehnten viele Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten das für medizinische Zwecke wenig hilfreiche System weiterhin ab und engagierten sich zusammen mit Versicherten und Datenschützern in kritischer Zusammenarbeit, so Meißner. Auch der Deutsche Ärztetag 2025 habe im Mai deutliche Verbesserungen im Gesamtprojekt gefordert. Diese seien bis heute aber nicht realisiert worden.

Wer sicher sein möchte, dass seine Daten nicht in dieses unausgereifte System gelangen oder für andere Zwecke als die medizinische Behandlung missbraucht werden, hat die Möglichkeit, seine ePA löschen zu lassen. Hierfür genügt ein formloser Widerspruch gegenüber der Krankenkasse, z.B. mithilfe des Widerspruchs-Generators auf widerspruch-epa.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnis Widerspruch gegen die ePA vom 30.09.2025 – Kontakt: kontakt@widerspruch-epa.de

Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks

Datenschützerverein stellt „Anfrage-Generator“ im Internet bereit

Eine Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Bürgerinnen und Bürger, als jede andere Institution: Krankheiten, Therapien, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. „Nach gegenwärtigem Stand haben Krankenkassen einen viel besseren Zugriff auf Informationen über Versicherte, als die Versicherten selbst.“ erklärt Bernhard Scheffold, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. „Um das zu ändern, hat nun ein Team datenschutzbewusster Softwarespezialisten einen Anfrage-Generator entwickelt, mit dem gesetzlich Versicherte einfach erfahren können, was ihre Krankenkasse über sie gespeichert hat.“ Der Anfrage-Generator gestattet es, mit wenigen Klicks eine rechtskonforme Anfrage an die eigene Krankenkasse zu stellen. Er ist unter http://kassenauskunft.de erreichbar. Krankenkassen-Auskunft mit wenigen Klicks weiterlesen

Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten!

Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) zuzustimmen.

Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der Krankenkassen über das Informationssystem Versor­gungs­­­­­­daten (Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e Sozialge­setz­buch V) aufbereitet. Nun sollen in einem Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im Forschungs­zentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden. Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten! weiterlesen

Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone

Welches Unternehmen ist für die Telematik-Infrastruktur verantwortlich? Die gematik mbH? Solange das nicht geklärt ist, gehen Gesundheitsdaten in ein schwarzes Loch – das kann nicht sein.

Zur Zeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Datenschutzgrundverordnung fordert. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen hunderttausende Arzt-, Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Gesundheitswesen vernetzt werden. Dazu dient die „Telematik-Infrastruktur“ (TI). An diesem Netzwerk, die mehrere Plattformen und Zonen umfasst, sind zahlreiche Unternehmen, Konsortien und Rechenzentren beteiligt. Unvorstellbare Mengen vertraulicher Patientendaten soll die TI nach ihrer Fertigstellung übermitteln, speichern, verarbeiten. Spahns Gesundheitsnetz als verantwortungsfreie Zone weiterlesen

Sicherheitsrisiko Telematikanschluss: Hunderte Computer in Arztpraxen sind angreifbar – niemand will die Verantwortung übernehmen

Seit April 2019 ist bekannt, dass in hunderten von Arztpraxen gravierende Lücken bei der IT-Sicherheit entstanden sind. Die Computer dieser Arztpraxen sind nicht – oder nicht mehr – durch „Firewalls“ gegen Angriffe aus dem Internet geschützt. Grund dafür sind Fehler bei der Installation der „Konnektoren“. Der Konnektor, den jede Arztpraxis kaufen muss, stellt eine verschlüsselte Verbindung zwischen Arztpraxis und den zentralen Servern der Telematikinfrastruktur her.

Bei der Konnektor-Installation wurden durch die beteiligten IT-Dienstleister in einer großen Zahl von Fällen Fehler gemacht. Einerseits wurde eine Installationsform gewählt, die zwingend eine zusätzliche Absicherung der Praxen erfordert. Andererseits wurden bei der Installation Firewalls und sonstige Sicherheitsmaßnahmen der Arztpraxen abgeschaltet. Im Ergebnis waren die Praxis-Computer völlig ungeschützt mit dem Internet verbunden, d. h. offen für Schadsoftware und Diebstahl von Patientendaten. Sicherheitsrisiko Telematikanschluss: Hunderte Computer in Arztpraxen sind angreifbar – niemand will die Verantwortung übernehmen weiterlesen

Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,

Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: „… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.“

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen