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Gesundheits- und Behandlungsdaten zunehmend bedroht durch Cyberattacken

Im Gesundheitswesen in Europa steigt die Bedrohung durch Hackerangriffe und andere kriminelle und/oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Darauf weist die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in ihren ersten Bericht zu Cyberbedrohungen im Gesundheitssektor hin, der am 05.07.2023 – leider nur in englischer Sprache – veröffentlicht wurde.

Ausgewertet wurden 215 gemeldete Vorfälle in den Ländern der EU sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz aus dem Zeitraum Januar 2021 bis März 2023. Von den 215 Fällen waren 208 Cyberattacken, dazu kommen fünf Berichte zu gefundenen Schwachstellen und zwei Warnungen zu potenziellen Aktivitäten mit Auswirkungen auf den Gesundheitssektor. Hauptangriffsziele waren Krankenhäuser, gefolgt von Gesundheitsbehörden und -organisationen, die pharmazeutische Industrie, Gesundheitsforschung und Gesundheitsdienstleister. 23 der ausgewerteten Vorfälle wurden in Deutschland gemeldet. Gesundheits- und Behandlungsdaten zunehmend bedroht durch Cyberattacken weiterlesen

Bundesarbeitsgericht: Unternehmen kann von Beschäftigten keine vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligung vor Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) verlangen

Mit dieser Entscheidung vom 15.12.2022 (Aktenzeichen: 2 AZR 162/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztinstanzlich der Kündigungsschutzklage einer betroffenen Beschäftigten gegen eine krankheitsbedingte Kündigung stattgegeben und diese für unwirksam erklärt.

Die Klägerin war langzeitkrank. Ihr wurde vom Unternehmen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten, verbunden mit der Aufforderung, eine vom Unternehmen vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligungserkärung unverändert zu unterzeichnen. Die Beschäftigte unterzeichnete diese nicht, sondern stellte Rückfragen und wählte eigene Formulierungen. In einem weiteren Gespräch wurde die Beschäftigte vom Unternehmen darauf hingewiesen, dass ohne ihre Unterschrift unter die vorformulierte Erklärung ein bEM-Verfahren nicht durchgeführt werden könne. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung sprach das Unternehmen dann eine ordentliche krankheitsbedingten Kündigung aus. Dagegen wandte sich die Beschäftigte mit einer Kündigungsschutzklage. Letztinstanzlich stellte das BAG in seinem Urteil in Randnummer 16 fest: Die Beklagte durfte die Einleitung des bEM-Verfahrens nicht davon abhängig machen, dass die Klägerin die von der Beklagten vorformulierte Datenschutzerklärung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen sowie Gesundheitsdaten unterzeichnet.“

 

Solidarität mit den Beschäftigten des Uniklinikums Gießen & Marburg

Hunderte Beschäftigte des Uniklinkums Gießen & Marburg (UKGM), ein Unternehmen des Rhön-Klinikum-Konzerns übergaben dem Hessischen Landtag am 14.12.2022 eine Petition mit der Forderung, die Privatisierung zu beenden und das UKGM wieder in öffentliches Eigentum zu überführen. Der Landtag beschloss auf Empfehlung des Petitionsausschusses, die Petition an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. Dieses lehnte den Inhalt der Petition ab und informierte lediglich über die Sach- und Rechtslage aus Sicht der schwarz-grünen Landesregierung. Solidarität mit den Beschäftigten des Uniklinikums Gießen & Marburg weiterlesen

Krankenhausfinanzierung: Stellungnahme von neun Initiativen aus Krankenhäusern zu den Reformvorschlägen des Gesundheitsministeriums

Das fordern wir von der Reform der Krankenhausfinanzierung:

  • Orientierung an Bedarfsgerechtigkeit in der Versorgung
  • Gemeinwohlorientierung und Gewinnverbot
  • Stopp der Privatisierung von Krankenhausträgern
  • Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems
  • Kostendeckung in der Krankenhausfinanzierung
  • Verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus
  • Demokratisierung von Krankenhausplanung und Steuerung

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„Sie konnten zusammen nicht kommen…“: Eine Ballade über den Schutz von Gesundheitsdaten, die Informationsfreiheit und den hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten

„… sie konnten zusammen nicht kommen, das Wasser war viel zu tief…“, wird in der mittelalterlichen Ballade von den zwei Königskindern gereimt. An diesen Satz erinnert ein Schriftwechsel zwischen einem Mann aus Hessen und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Dieser Schriftwechsel und die ihm vorausgehenden Informationen eignen sich, um in mehreren Versen eine moderne Ballade über die schwerwiegenden Mängel in den §§ 80 -89 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) zu verfassen.

Vers 1: Medatixx, ein in Eltville/Hessen ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet derzeit den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen. „Sie konnten zusammen nicht kommen…“: Eine Ballade über den Schutz von Gesundheitsdaten, die Informationsfreiheit und den hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten weiterlesen

Offener NGO-Brief an SPD, Grüne und FDP: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen!

Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände warnen heute in einem Brief an die Ampel-Koalition, die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) wäre zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in Grundrechte. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie Presseinformanten.

Morgen wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden in wieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch vom Koalitionsvertrag abgelehnt. Offener NGO-Brief an SPD, Grüne und FDP: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen! weiterlesen

Tarifvertrag „Entlastung“ an NRW-Unikliniken – ein Etappensieg für die Beschäftigten, der auch den Patient*innen dient

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die sechs Universitätskliniken in NRW haben sich nach 11 Wochen Streik auf Eckpunkte zu einem Tarifvertrag „Entlastung“ geeinigt. Nach intensiven Debatten mit den streikenden Kolleg*innen hat die ver.di-Tarifkommission der Einigung am Dienstagnachmittag mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Der Tarifvertrag startet Anfang 2023 und beinhaltet verschiedene Modelle, die die Beschäftigtengruppen im Klinikalltag wirksam entlasten. Tarifvertrag „Entlastung“ an NRW-Unikliniken – ein Etappensieg für die Beschäftigten, der auch den Patient*innen dient weiterlesen

In Hochzeiten von Corona gebraucht und beklatscht, aber dann wieder „vergessen“ – seit acht Wochen streiken Beschäftigte in den Unikliniken in NRW für bessere Arbeitsbedingungen

Wir, die Beschäftigten der Unikliniken NRW, sichern mit unserer Arbeit jeden Tag die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen! So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Deswegen fordern wir verbindliche Regelungen zur Entlastung für alle Arbeitsbereiche sowie zur Sicherstellung und Verbesserung der Ausbildungsqualität – und wirksame Konsequenzen, wenn diese nicht eingehalten werden. Es geht um unsere Gesundheit und die der Patientinnen und Patienten. Wir fordern von den politischen Verantwortlichen und den Arbeitgebern einen Tarifvertrag Entlastung für alle sechs Unikliniken in NRW…“ Mit diesem Aufruf begann ein Streik, der von der Gewerkschaft ver.di ausgerufen und unterstützt wird.

Der Streik der Beschäftigten in den Uniklinik verdient Aufmerksamkeit, Solidarität und Unterstützung – auch von (potentiellen) Patient*innen! In Hochzeiten von Corona gebraucht und beklatscht, aber dann wieder „vergessen“ – seit acht Wochen streiken Beschäftigte in den Unikliniken in NRW für bessere Arbeitsbedingungen weiterlesen

Hessischer Datenschutzbeauftragter: Digitale Medizin findet nur mit wirksamem Datenschutz ausreichendes Vertrauen

In einer Pressemitteilung zu ihrem 128. Kongress prangert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in einer unseriösen und reißerischen Form den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten an. Der übertriebene Datenschutz sei ein Risiko für die Gesundheit vieler Menschen und gefährde sogar Menschenleben. Damit macht sich dieser Verband von Ärzt*innen, die dem hippokratischen Eid verpflichtet sein müsste, zum Sprachrohr von Interessengruppen, die an der unbegrenzten Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten interessiert sind. DGIM-Kongress-Präsident Professor Dr. med. Markus M. Lerch, versteigt sich zu der Aussage: „Auf der rechtlichen Ebene ist eine der dringlichsten Baustellen unser Umgang mit Daten und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Gesundheitswesen – eine Verordnung, die zwar europaweit gilt, jedoch vor allem in Deutschland in einer Art und Weise ausgelegt wird, die mitunter Leib und Leben von Patientinnen und Patienten gefährdet“.

Für den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, war dies Anlass, in einer umfangreichen Stellungnahme dieses Datenschutz-Bashing detailliert zurückzuweisen. Hessischer Datenschutzbeauftragter: Digitale Medizin findet nur mit wirksamem Datenschutz ausreichendes Vertrauen weiterlesen

„Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“…

erklärte Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik, bereits im Februar 2020 gegenüber der Berliner Zeitung Tagesspiegel. Eine Leserin unserer Homepage wies die Redaktion vor wenigen Tagen darauf hin.

Leyck Dieken wird vom Tagesspiegel zudem mit einer weiteren Positionierung zitiert: „Es gibt ganz viele fundamentale Krankheiten, deren Ursachen noch nicht erkannt sind – geschweige denn, wie sie therapiert werden können. Durch Gesundheitsdaten können diese Zusammenhänge erst entdeckt werden.“ Allerdings funktioniere das nur mit großen Datenmengen möglichst vieler Versicherter, die dann elektronisch und mit Künstlicher Intelligenz verarbeitet werden müssten.

Der Tagesspiegel schließt daraus: Leyck Dieken geht es dabei auch, aber auf keinen Fall nur um Blutwerte, Röntgenbilder und medizinische Befunde; sondern um nicht weniger als den Code des Lebens, die Genomsequenzen der Patienten.“ „Langfristig wird die ePA zu einer biologischen Datenbank des Patienten, mit der Ärzte viel besser als bisher arbeiten können“… weiterlesen