Tarifvertrag „Entlastung“ an NRW-Unikliniken – ein Etappensieg für die Beschäftigten, der auch den Patient*innen dient

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die sechs Universitätskliniken in NRW haben sich nach 11 Wochen Streik auf Eckpunkte zu einem Tarifvertrag „Entlastung“ geeinigt. Nach intensiven Debatten mit den streikenden Kolleg*innen hat die ver.di-Tarifkommission der Einigung am Dienstagnachmittag mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Der Tarifvertrag startet Anfang 2023 und beinhaltet verschiedene Modelle, die die Beschäftigtengruppen im Klinikalltag wirksam entlasten.

Für weite Teile der Pflege inklusive der psychiatrischen Stationen und der Notaufnahmen wird schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patient*innen festgelegt. Wird diese Quote unterschritten oder kommt es zu anderweitig belastenden Situationen, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte. Für jeweils sieben Punkte wird ihnen ein zusätzlicher freier Tag als Belastungsausgleich gewährt. Im ersten Jahr der Umsetzung können bis zu elf freie Tage zusammenkommen. Im zweiten Jahr sind es 14 und ab dem dritten Jahr maximal 18 zusätzliche freie Tage.

Bundesweit wurden erstmals für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart. So werden unter anderem in der Radiologie, in den Betriebskitas und bei Therapeut*innen bereichsbezogene Mindestvorgaben für den Personaleinsatz fixiert, deren Unterschreitung ebenfalls mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen wird.

Für alle Service, IT- und Technikbereiche sowie für die Ambulanzen wurde hingegen lediglich der Aufbau von 30 zusätzlichen Vollzeitstellen pro Uniklinik vereinbart.

Bundesweit erstmalig werden im Tarifvertrag „Entlastung NRW“ konkrete Entlastungsregeln für Auszubildende geschaffen. So werden unter anderem Mindeststandards für die Praxisanleitung und die Zahl der Lehrkräfte festgeschrieben, bei deren Unterschreitung die Auszubildenden einen Belastungsausgleich erhalten.

Insgesamt ist der Tarifvertrag ein wichtiger Etappensieg der Beschäftigten. Er dient der eigenen Gesundheit und dem Wohl der Patient*innen und musste gegen die Profitlogik des Krankenhauswesens durchgesetzt werden“, erklärte Katharina Wesenick, ver.di Landesfachbereichsleiterin für Gesundheit, Soziales, Bildung und Wissenschaft. „Tausende haben sich dabei nicht nur am Streik, sondern auch als Expertinnen und Experten ihrer Arbeitssituation an Aushandlungsprozessen beteiligt.“ Zugleich bleibe die Bindung an den Branchentarifvertrag gewahrt: In einem Anerkennungstarifvertrag ist festgelegt, dass die Unikliniken sämtliche Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes der Länder in den kommenden sieben Jahren automatisch übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung von ver.di NRW vom 19.07.2021

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