Die Rhein-Zeitung aus dem Kreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) meldet am 27.08.2019: „Wissen am vergangenen Mittwochmorgen. Ein junger Mann betritt einen Supermarkt und sieht im Eingangsbereich ein Papier liegen. Er bückt sich und traut seinen Augen kaum. In den Händen hält er vertrauliche Patientendaten aus der Psychiatrie in Wissen.“Und der SWR ergänzt diese Mitteilung am 28.08.2019: „Bei dem Fund handelt es sich um interne sogenannte Übergabezettel mit verschiedenen Informationen – etwa mit der Zimmernummer, der Diagnose oder dem Hinweis, ob der Patient zwangseingewiesen wurde. Diese Übergangszettel dürften das Krankenhaus eigentlich nicht verlassen und müssten geschreddert werden, sobald ein Mitarbeiter die Klinik verlässt. Das sagte der leitende Chefarzt der Psychiatrie in Wissen, Nils Hollenborg. Eine Mitarbeiterin habe sie aber versehentlich in ihrer Hosentasche mit nach draußen genommen. Das Krankenhaus prüft deshalb jetzt weitere Möglichkeiten des Datenschutzes. Etwa eine zusätzliche Anonymisierung der Patientendaten.“
Das berichtet das Internetmagazin Medscape am 31.07.2019. Es zitiert den Kinderarzt Dr. Volker Botheaus Schwetzingen mit der Aussage: „…dann kam in diesem Jahr auch noch die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur inklusive der Konnektoren. Wir sollen die Kosten tragen und auch noch dafür haften. Dazu bin ich natürlich nicht bereit. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob Hacker es nicht auch auf Patienten-Daten abgesehen haben. Weil Spahn dann die Strafen fürs Nicht-Installieren nicht nur wie angekündigt bei 1% hält, sondern jetzt noch wie Daumenschrauben dreist immer weiter steigert, ist das für mich ein weiterer Grund keine GKV-Patienten mehr zu behandeln.“
„Angebliche Mitarbeiter des technischen Supports von Microsoft versuchen sich über das Telefon Zugang zu sensiblen Daten auf Rechnern zu verschaffen“, teilt der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, mit. Die Betrüger gäben sich als Mitarbeiter des technischen Supports von Microsoft aus und täuschten einen Virenbefall der Praxiscomputer vor. Sie böten an, sich mit einem Spezialprogramm zur Virenbeseitigung zuzuschalten – um so an sensible Praxisdaten zu gelangen.
Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 25.07.2019
Die Wormser Zeitung meldete es am 16.07.2019 als Erste: Krankenhäuser und andere Einrichtungen der DRK-Trägergesellschaft Süd-West in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind von einem Online-Angriff Krimineller betroffen. Schadsoftware habe das komplette Netzwerk des Krankenhausverbundsmit fünf Akutkrankenhäusern und sechs Fachkliniken befallen. Es ist nicht der letzte Vorfall dieser Art. Zuletzt im November 2018 wurde ein vergleichbarer Vorfall in Fürstenfeldbruck bekannt.
Der Medi-Verbund veröffentlichte am 24.05.2019 einen Erfahrungsbericht (1:49 Min.) eines Facharztes über Probleme mit dem Konnektor und der Anbindung seiner Praxis an die Telematik-Infrastruktur. Hier einige seiner Erfahrungen im Bild:
Nachdem es von „amtlicher“ Seite zur Anzahl der Praxen, die an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, noch immer keine validen Daten gibt, hat der Bayerische Facharztverband e.V. (BFAV) im Mai 2019 ca. 17.000 niedergelassene bayerische Ärztinnen und Ärzte dazu befragt. Gefragt wurde, ob die Praxen bereits angeschlossen seien; ob sie den Anschluss zum 01.07. vollzogen haben werden; ob sie den Anschluss an die TI prinzipiell ablehnen und ob sie sich an einer Klage gegen die Telematik-Infrastruktur auch finanziell beteiligen würden. Der Rücklauf von 12% kann als repräsentativ angesehen werden. 1886 Antworten konnten ausgewertet werden. Es beteiligten sich 1132 Fachärzte und 754 Hausärzte an der Befragung. Die Ergebnisseveröffentlichte der BFAV am 22.05.2019. „Die Mehrheit sagt Nein“ – 53% der bayerischen Ärzte lehnen die Telematik-Infrastruktur prinzipiell ab weiterlesen →
Zu diesen Thema lässt der Bayrische Rundfunk in einem Beitrag auf seiner Homepage mehrere Ärzte mit Erfahrungsberichten zu Wort kommen.
Zitiert wird der Zahnarzt Dr. Elmar Immertreumit der Feststellung: „Ein Konnektor wurde im Januar installiert. Seitdem hat der Zahnarzt aber ständig Ärger, weil die Technik nicht funktioniert. ‚Das kann man sich nicht vorstellen, wie das ist, wenn sich das Wartezimmer füllt, die Leute schon genervt sind, dass sie solange warten müssen und ich telefoniere dann mit irgendwelchen Stellen in München oder Nürnberg oder sonst wo.‘ … Außerdem fürchtet er, dass bei der Installation seines Konnektors nicht alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. In Ländern, in denen Gesundheitsdaten bereits zentral gespeichert werden, gibt es immer wieder Pannen… Das deutsche System soll zwar besonders sicher sein, doch immer wieder gibt es Fälle, in denen Konnektoren falsch installiert werden.“
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 beschlossen, die DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut- und Haarfarbe im Rahmen der baldigen Strafrechtsreform bundesweit einzuführen.
Unter dieser Überschrift meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“
Die gematik„erklärte auf Nachfrage, eine ‚differenzierte Rechtevergabe soll in Folgestufen umgesetzt werden‘. Wann genau Patienten die elektronische Akte wirklich individuell einstellen können und nicht jedem Arzt, der die Akte nutzen soll, auch gleich ihren HIV-Test oder ihr Depressionstagebuch präsentieren müssen, sollen nun die Gesellschafter der Gematik entscheiden…“, teilt die Südddeutsche Zeitung mit.Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert weiterlesen →
Zum Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehört auch der Versuch, im Rahmen des von ihm und und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) eingebrachten Gesetzentwurfszur „Widerspruchslösung“ bei der Organspendeein elektronisches Register über alle Menschen in Deutschland im Bezug auf Organspende zu erstellen.
In der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs wird argumentiert: „Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ-oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ-oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor… Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers,in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ-oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend wird das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt wird gesetzlich verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ-oder Gewebespenders zur Organ-oder Gewebeentnahme vorliegt.“ Tendenziell würde damit ein weiteres zentrales Personenregister entstehen.Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar weiterlesen →