Alle Beiträge von Klaus-Peter Powidatschl

Diesmal in Fürth: Hacker-Angriff auf Klinikum

Die Süddeutsche Zeitung meldet am 13.12.2019: Wegen einer Hacker-Attacke auf das IT-System des Klinikums in Fürth ist der Betrieb stark eingeschränkt worden. Seit Freitagvormittag seien vorerst keine Patienten mehr aufgenommen worden, teilte das Krankenhaus mit… Das Computervirus ist nach erster Einschätzung der Klinik per E-Mail in die Computersysteme eingedrungen. Die Internetverbindung des Klinikums sei vorsorglich gekappt worden…“

Auf der Homepage des Klinikums in Fürth sind nähere Informationen nicht zu finden.

Ähnlich auch im November 2018 ein Fall in Fürstenfeldbruck. Dort hatte ein Computervirus das Kreisklinikum für etwa eine Woche lahmgelegt. Und auch dort: Eine mehr als unzureichende Informationspolitik der Klinikleitung.

 

Traumaregister: CSU und Freie Wähler in Bayern fordern Sammlung pseudonymisierter Gesundheits- und Behandlungsdaten ohne Zustimmung der Patienten

Mit einem Antrag vom 11.12.2019 (Landtags-Drucksache 18/5395) fordern CSU und Freie Wähler im Bayrischen Landtag, dass sich die Bayrische Staatsregierung „für die Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Bundesebene (einsetzt), die es erlaubt, für das TraumaRegister DGU® pseudonymisierte Daten ohne vorherige Einwilligung von Patientinnen und Patienten zu sammeln und in die Registerdatenbank einzustellen.“ Traumaregister: CSU und Freie Wähler in Bayern fordern Sammlung pseudonymisierter Gesundheits- und Behandlungsdaten ohne Zustimmung der Patienten weiterlesen

Techniker Krankenkasse (TK) nimmt die „Gesundheits“-App Ada aus ihrem Programm

Das Internetmagazin Medscape berichtet am 13.06.2018: “Beim Hauptstadtkongress (HSK) Medizin und Gesundheit 2018 wurde diskutiert, wie Künstliche Intelligenz die Arbeit von Ärzten ersetzen kann… Den Auftakt machte die Gesundheitshelferin ‘Ada’, die bei der Kongress-Eröffnung vorgestellt wurde: eine auf künstliche Intelligenz (KI) beruhende App, die Krankheiten erkennen kann. Entwickelt wurde sie vom Neurowissenschaftler Dr. Martin Hirsch, einem Enkel von Werner Heisenberg. ‘Welcher Arzt kann sich 7.000 Erkrankungen merken?’, fragte Hirsch, der nach 7-jähriger Entwicklung die App in Berlin präsentierte. Bei Ada geben Nutzer ihre Symptome ein, dann spuckt der Algorithmus mehrere Verdachtsdiagnosen aus… ‘Ada stellt dir einfache, relevante Fragen und vergleicht deine Antworten mit Tausenden von ähnlichen Fällen, um die wahrscheinlichste Ursache für deine Symptome zu finden’, stellt sich die App auf der Firmenseite der Ada Health GmbH vor.“

Die Eigenwerbung von Ada will suggerieren, die Nutzer*innen würden mit der Nutzung dieser App etwas für Ihre Gesundheit tun und könnten zugleich dadurch im Krankheitsfall viel Zeit sparen. Techniker Krankenkasse (TK) nimmt die „Gesundheits“-App Ada aus ihrem Programm weiterlesen

Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen

Die Hessische Landesregierung hat in den Bundesrat den Entwurf einer Entschließung eingebracht. Ihr Ziel: Schutz von Versicherungsnehmer*innen privater (Kranken-)Versicherungen vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung.

Zur Begründung verweist der Entschließungs-Entwurfs auf folgende Entwicklung: „In jüngster Zeit ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt zu beobachten, dass im Bereich der Risikolebens-, Unfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Rentenversicherung Versicherungstarife angeboten werden, bei denen der Tarif unter anderem dadurch beeinflusst werden kann, dass die Versicherten Gesundheitsdaten über Trainingseinheiten, die sie mit Fitness-Trackern aufzeichnen, per App an ein Partnerunternehmen der Versicherer übermitteln. Bei derartigen Vertragskonstellationen können im Laufe der Zeit große Mengen an sensiblen Gesundheitsdaten erhoben, übertragen und gespeichert werden. Eine Ausweitung auf den Bereich der privaten Krankenversicherungen wird von den Versicherern geprüft.“

Im Text der Entschließung wird zu Recht festgestellt:  Hessische Landesregierung will Mitglieder privater Krankenversicherungen vor Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten schützen weiterlesen

„Erweiterte DNA-Analysen“ gefährden Minderheiten! – Stellungnahme zum Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“

Unter diesem Titel hat das Gen-ethische Netzwerk e.V. gemeinsam mit 20 weiteren bürgerrechtlichen und antirassistischen Organisationen zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens Stellung genommen. Entgegen aller Argumente und Warnungen von Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Minderheiten und von Datenschutzexpert*innen soll damit u. a. die sogenannte „Erweiterte DNA-Analyse“ eingeführt werden. Damit soll die polizeiliche DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut und Haarfarbe von unbekannten Personen aus Tatortspuren erlaubt werden.

Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag in seiner Sitzung am 15.11.2019 zur Beschlussfassung vor.

Die zivilgesellschaftlichen Organnisationen stellen in ihrer Erklärung u. a. fest: „Erweiterte DNA-Analysen“ gefährden Minderheiten! – Stellungnahme zum Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ weiterlesen

AfD im Bundestag: Ausgrenzung psychisch kranker Menschen als Ziel einer parlamentarischen Anfrage

Die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen im Nazi-Deutschland der Jahre 1940/41 waren Teil der Euthanasie-Morde denen bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer fielen. Vorbereitet wurden diese Verbrechen bereits mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.06.1933, dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ vom 18.10.1935 und weiteren Gesetzen aus der Frühzeit der Nazi-Herrschaft.

An diese Verbrechen und die damit verbundenen Angriffe auf Würde, Gesundheit und Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen musste der Verfasser denken, als er eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksach 19/12218) zur Kenntnis nahm. Die Anfrage AfD im Bundestag: Ausgrenzung psychisch kranker Menschen als Ziel einer parlamentarischen Anfrage weiterlesen

Ein Blick über die Grenze: Elektronische Patientenakten in der Schweiz

Unter der Überschrift Im Darknet erzielen gestohlene Patientendaten Höchstpreise“ beschäftigt sich ein Beitrag vom 19.10.2019 in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) mit der Entwicklung des „elektronischen Patientendossiers“ – dem Schweizer Pendant der elektronischen Patientenakte. Ein Blick über die Grenze: Elektronische Patientenakten in der Schweiz weiterlesen

„Ist Datenschutz nur was für Gesunde?“, fragt der Chirurg Dr. Bernd Hontschik…

in der neuesten seiner Kolumnen, die seit 2007 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht werden. Regelmäßig war die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein Thema für „Dr. Honschiks Diagnose“, wie die Frankfurter Rundschau die Beiträge übertitelt.

Eingangs seines neuesten Beitrags stellt Dr. Honschik fest: Im Jahr 2005 wurde die gematik gegründet, die ‘Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte’, um den gesetzlichen Auftrag des damals neu beschlossenen § 291b des Sozialgesetzbuches V zu erfüllen: Entwicklung von Datenkonfigurationen und Hardwarekomponenten zum Betrieb einer umfassenden Telematikinfrastruktur im gesamten Gesundheitswesen. Das ist jetzt 14 Jahre her! Außer der fantasielosen und furchterregenden Idee, sämtliche Gesundheitsdaten auf zentralen Servern abzuspeichern, die dann mit hunderttausendfach installierten Peripheriegeräten in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Physiotherapeuten und Apotheken abgerufen werden können, ist in all den Jahren nichts herausgekommen. Es ist bei der Idee geblieben. Immerhin sind bis jetzt aber schon etwa zwei Milliarden Euro in den Sand gesetzt worden.“

In seinem Beitrag zur Entwicklung der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt sich Dr. Hontschik dann mit dem Digitalisierungs-Feuerwerk, das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Krankenkassen abgebrannt wird und stellt fest: Nicht aus Eigennutz, sondern zum Schutz ihrer Patient*innen beteiligen sich daher mehr als ein Viertel aller Ärzt*innen nicht an der gesetzlich vorgeschriebenen Online-Vernetzung ihrer Praxen, obwohl sie dafür inzwischen mit spürbaren Honorarabzügen bestraft werden. Es ist ihnen unverständlich, warum hierzulande das Konzept der zentralen Server immer weiter verfolgt wird, die doch keinem Hackerangriff standhalten können.”

Der lesenswerte Beitrag endet mit dem Appell: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland hat 14 Jahre und einige Milliarden Euro gebraucht, um jetzt im unsichersten Bereich zu landen: im Bereich der Apps. Ich rufe Sie auf: Machen Sie da nicht mit! Löschen Sie alle Gesundheits-Apps, wenn Sie schon welche haben. Behalten Sie Ihre Daten für sich. Im Netz und auf Ihrem Smartphone gibt es keine Privatsphäre.

Daten von Gesundheits-Apps: 50 % aller Befragten sind bereit, sie ihrer Krankenkasse mitzuteilen, 7 % auch ihrem Arbeitgeber

Erschreckende Zahlen über Sorglosigkeit im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sind einer Veröffentlichung zu entnehmen, die das Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) Ende September veröffentlichte.

Jede dritte der befragten Personen hat schon mindestens ein Mal eine Gesundheits-App genutzt, jede vierte nutzt eine Gesundheits-App mindestens ein Mal pro Woche. Und 50 % aller Befragten wäre bereit, die von Gesundheits-Apps erhobenen Daten ihrer Krankenkasse mitzuteilen. 7 % wären gar bereit, diese Daten auch ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Quelle: Veröffentlichung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) – Blatt 10

Und rund ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass durch die Erhebung von Gesundheitsdaten Unternehmen ein besseres betriebliches Gesundheitsmanagement durchführen könnten bzw. dass Gesundheits-Apps Unternehmen helfen, Beschäftigte zu einer gesünderen Lebens- und Arbeitsweise zu motivieren.

Quelle: Veröffentlichung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) – Blatt 11

Sind Firmen und Behörden Sanatorien, deren Zweck vorrangig darin besteht, die Gesunderhaltung der Beschäftigten zu fördern? Und welchen Nutzen soll es haben, Gesundheitsdaten an Krankenkassen statt an Ärzt*innen weiter zu geben? In welcher Welt leben Menschen, die zu solchen Bewertungen kommen?

Im TAB-Arbeitsbericht Nr. 179 „Gesundheits-Apps“, der dieser Veröffentlichung zu Grunde liegt, wird im Abschnitt Kontrolle der Umsetzung des Datenschutzes u. a. festgestellt: „Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen Verbraucherdaten… auf dem international geprägten Markt für Gesundheits-Apps (werden) die Anforderungen des Datenschutzes nicht eingehalten: So werden durch die Apps die Daten oftmals unverschlüsselt und nicht anonymisiert verschickt. Es werden außerdem Daten, die zum unmittelbaren Betrieb der Gesundheits-App nicht erforderlich sind, übertragen. Auch wird der Schutz anderer auf dem mobilen Endgerät gespeicherter Daten wie Aufenthaltsort oder Nutzungsmuster von Anbietern von Gesundheits-Apps nicht immer gewährleistet… Problematisch sind vor allem die Umsetzung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Entwickler bzw. Anbieter von Gesundheits-Apps sowie die Kontrolle der Umsetzung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben…“ (TAB-Arbeitsbericht S. 139 / 140).